EU-Taxonomie

gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Delegierten Verordnungen 2021 / 2178 und 2023/2486 der EU-Kommission

Beitrag zu den Umweltzielen der Europäischen Union

Unseren Beitrag zu den sechs Umweltzielen der Europäischen Union (EU) berichten wir nach den Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnungen und weisen die taxonomiefähigen und die taxonomiekonformen (konform) Anteile des Umsatzes, der Investitionen (Capital Expenditure, Capex) und der Betriebsausgaben (Operational Expenditure, Opex) aus.

Als ökologisch nachhaltig und somit konform gelten taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Tätigkeiten), wenn sie nachweislich einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs EU-Umweltziele leisten und mit keiner erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer anderer Umweltziele einhergehen (Do-no-significant-harm-(DNSH)-Kriterien). Darüber hinaus hält der Konzern für alle Tätigkeiten geforderte Rahmenwerke zum Mindestschutz (Minimum Safeguards) ein, die sich auf die Achtung der Menschenrechte, Sozial- und Arbeitsstandards sowie auf Antikorruption, fairen Wettbewerb und Besteuerung beziehen.

Konforme Tätigkeiten leisten ausschließlich einen wesentlichen Beitrag zum EU-Umweltziel 1. Es wurden keine konformen Tätigkeiten zum EU-Umweltziel 2 identifiziert, die einen wesentlichen Beitrag zur Risikovermeidung oder zur Verringerung des Risikos nachteiliger Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten Klimas auf die Tätigkeit selbst oder auf Menschen, Natur oder Vermögen leisten, ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu erhöhen. Auch zum EU-Umweltziel 4 leisten die Tätigkeiten aus dem Bereich „Gebäude und Immobilien“ keinen wesentlichen Beitrag.

sechs Umweltziele der Eu
1 Klimaschutz
2 Anpassung an den Klimawandel
3 Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4 Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5 Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6 Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Die Anforderungen der EU-Taxonomie wurden im Berichtsjahr erweitert: neue Tätigkeiten im Bereich Luftfracht wurden für das erste EU-Umweltziel ergänzt sowie weitere Tätigkeiten für die EU-Umweltziele 3 bis 6 aufgenommen. Für diese neuen Tätigkeiten wurde die Taxonomiefähigkeit ermittelt und ausgewiesen. Danach üben wir im Wesentlichen Tätigkeiten in den EU-Umweltzielen 1 und 2 aus; zum EU-Umweltziel 4 fallen zwei Tätigkeiten in den Bereich „Baugewerbe und Immobilien“.

Die Konzernrichtlinie zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie enthält die Vorgaben zur Ermittlung der konformen Anteile im Umsatz, Capex und Opex. Die Daten werden in den konzernweiten Finanz- und Controlling-Systemen entsprechend erfasst. Im Berichtsjahr wurden die Konzernrichtlinie und die konzernweiten Finanz- und Controlling-Systeme im Hinblick auf die erweiterten Anforderungen angepasst. Erstmals können wir nun auch die taxonomiefähigen Anteile in unserem Luftfrachtgeschäft ausweisen.

Entwicklung der Taxonomiekennzahlen

Die taxonomiefähigen und -konformen Anteile sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Wesentlich für den Anstieg der Taxonomiefähigkeit war hier insbesondere die Erweiterung der Taxonomie-Anforderungen für den Bereich Luftfracht. Der Anstieg der Konformität resultiert aus unseren Dekarbonisierungsmaßnahmen in der Straßenflotte und der verbesserten Identifizierung von konformen Tätigkeiten.

Taxonomiefähige und -konforme Anteile
% 2022 2023
Taxonomiefähige Anteile    
Umsatz 53 65
Investitionen (Capex) 63 91
Betriebsausgaben (Opex) 58 82
Taxonomiekonforme Anteile    
Umsatz 12 15
Investitionen (Capex) 25 30
Betriebsausgaben (Opex) 11 15
 

Ermittlung der Taxonomiefähigkeit

Im Berichtsjahr wurde der Berichtsansatz der folgenden taxonomiefähigen Tätigkeiten überprüft und bestätigt: Unsere Transportdienstleistungen, einschließlich der dafür benötigten Infrastruktur und Gebäude, ordnen wir unverändert dem Sektor 6 „Verkehr“ zu, nicht für Transportdienstleistungen genutzte Immobilien dem Sektor 7 „Baugewerbe und Immobilien“. Der Berichtsansatz für folgende Tätigkeiten wurde ergänzt, überprüft und angepasst.

Änderungen im Berichtsansatz
Tätigkeit Änderung
6.15 Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr Luftverkehrsdrehkreuze (Hubs) mit Umladung zum Straßentransport werden nun als taxonomiefähig berichtet.
6.19 Personen- und Frachtluftverkehr Neu
6.20 Bodenabfertigungsdienste im Luftverkehr Neu
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten Bisher in Tätigkeit 6.15 berichtet. Wird nun separat ausgewiesen.
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien Bisher in Tätigkeit 6.15 berichtet. Wird nun separat ausgewiesen.
 

Die EU-Taxonomie berücksichtigt weiterhin nicht alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die für unser Geschäft relevant sind. Vor allem der Umsatz aus dem Betrieb von Lagerhäusern (Unternehmensbereich Supply Chain) wird daher als nicht taxonomiefähig ausgewiesen.

Der durch den Zugang von Vermögenswerten entstehende Capex kann direkt einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden, während Umsatz und Opex in der Regel nicht direkt zugeordnet werden können. In diesen Fällen erfolgte die Zuordnung anhand einer überwiegend kostenbasierten Verteilungslogik, die die Geschäftsmodelle der Unternehmensbereiche berücksichtigt. Doppelzählungen wurden vermieden, indem Umsatz, Capex und Opex jeweils nur einer Tätigkeit zugeordnet und konzerninterne Beziehungen konsolidiert betrachtet wurden. Sachanlagen aus Unternehmenszusammenschlüssen wurden vorwiegend den Sektoren „Baugewerbe und Immobilien“ und „Verkehr“ zugeordnet; immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen wurden als nicht taxonomiefähig eingestuft.

Ermittlung der Taxonomiekonformität

Alle taxonomiefähigen Tätigkeiten wurden hinsichtlich ihrer Konformität im Berichtsjahr überprüft. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf die konformen Vermögenswerte pro Tätigkeit und die damit verbundenen Anteile im Umsatz, Capex und Opex.

Angewandte Überprüfungsmethodik
Technisches Bewertungskriterium Methodik
Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz: Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung (DNSH) der EU-Umweltziele Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (DNSH 3), Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (DNSH 4), Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (DNSH 5), Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (DNSH 6) Erfolgte auf Basis einzelner Vermögensgegenstände oder -gruppen, sofern die Überprüfung der Kriterien übergeordnet durch konzerneinheitliche Prozesse und im Rahmen anwendbarer nationaler oder EU-weiter Regulierung möglich ist. In allen anderen Fällen wurden diese Werte als nicht konform bewertet. Diverse technische Bewertungskriterien beziehen sich auf Anforderungen aus geltendem EU-Recht. Wenn in Nicht-EU-Ländern keine äquivalenten Anforderungen gelten, kann dementsprechend keine Konformität nachgewiesen werden.
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung (DNSH) des EU-Umweltziels Anpassung an den Klimawandel (DNSH 2) Die klimawandelbezogene Risikobewertung erfolgte auf Basis der TCFD-Analyse, die wir um Anpassungslösungen für physische Klimarisiken erweitert haben.
EU-Mindestschutz zur Achtung der Menschenrechte und Wahrung der Arbeitnehmerrechte sowie zu Antikorruption, fairem Wettbewerb und zur Besteuerung Sichergestellt durch unseren Verhaltenskodex, die Konzernrichtlinien „Antikorruption und Standards für Geschäftsethik“, „Competition Compliance Policy“, „Umwelt und Energie“, die „Grundsatzerklärung zu Menschenrechten“, die damit verbundenen Prozesse und Managementsysteme, die Regelaudits der Konzernrevision und die Konzernsteuerstrategie. Sicherung in der Lieferkette durch unseren Lieferantenkodex, die Einkaufsprozesse und das Lieferantenmanagement sowie die Umsetzung der Anforderungen durch das LkSG. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lagen keine relevanten Rechtsverfahren in diesem Zusammenhang vor.
 

Einen signifikanten Teil unseres Umsatzes erwirtschaften wir aus Transportdienstleistungen (Verkehrssektor) in Zusammenarbeit mit Lieferanten und Subunternehmern. Diese erbringen ihre Leistungen rechtlich selbstständig. Folglich müssen diese Tätigkeiten und damit verbundene Vermögenswerte dort auf Konformität mit der EU-Taxonomie geprüft werden. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lagen uns größtenteils keine Informationen zur Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für diese Tätigkeiten und Vermögenswerte vor, sodass wir diese als nicht konform ausweisen, vor allem in den Aktivitäten 6.2, 6.5, 6.6 und 6.10. Auch Lieferanten und Subunternehmer, die gemäß der EU-Taxonomie berichten, konnten uns die Konformität der zugrunde liegenden Tätigkeiten nicht bestätigen. Sofern Anteile im Umsatz oder Opex nicht direkt konformen Tätigkeiten zugeordnet werden können, wenden wir spezifische Verteilungsschlüssel an, zum Beispiel das Verhältnis von taxonomiekonformen Fahrzeugen zur Gesamtflotte, die auch Besonderheiten der Unternehmensbereiche berücksichtigen.

ermittlung der taxonomiekonformität (EU-Umweltziel „klimaschutz“)
Tätigkeit Methodik
6.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Unsere Dienstleister konnten uns für den beauftragten Schienentransport keine Konformität bestätigen.
6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik: zulassungsfreie Vorrichtungen Vermögenswerte innerhalb dieser Tätigkeit, z. B. Fahrräder, erfüllen die Anforderungen an den wesentlichen Beitrag der Radverkehrslogistik. Durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Recyclingunternehmen kann die Einhaltung der DNSH-4-Anforderungen sichergestellt und nachgewiesen werden.
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen: leichte Nutzfahrzeuge 1 Unsere E-Fahrzeuge sind im Betrieb emissionsfrei und erfüllen damit die Anforderungen an den wesentlichen Beitrag. Für die Zulassung der E-Fahrzeuge in Europa ist die Einhaltung hinsichtlich Recyclingfähigkeit (DNSH 4) und Emissionsgrenzwerten (DNSH 5) eine Grundvoraussetzung, weshalb wir diese als erfüllt erachten. Darüber hinaus stellt die gleichzeitige Erfüllung der Kriterien Kraftstoffeffizienz und Rollgeräusch der Reifen eine wesentliche Anforderung nach DNSH 5 dar. Daher haben wir die jeweils fahrzeug- und nutzungsspezifischen Anforderungen an die Reifen, einschließlich des Traglastkoeffizienten, bestimmt und für jede Spezifikation die höchste einige Produkte enthaltende Klasse in der EPREL 2-Datenbank ermittelt sowie fahrzeugindividuell die Reifenklassenzugehörigkeit gemäß DNSH 5 überprüft.
6.6 Güterbeförderung im Straßenverkehr 3: schwere Nutzfahrzeuge 4 Methode erfolgte analog zu 6.5. Unsere E-Fahrzeuge transportieren keine fossilen Energieträger und werden konform bewertet.
6.10 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten Unsere Dienstleister konnten uns für den beauftragten Seetransport keine Konformität bestätigen.
6.15 Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr : für den Transport erforderliche Infrastruktur, zum Beispiel Sortier- und Verteilzentren (inklusive integraler Ausstattung) und Luftverkehrsdrehkreuze mit Umladung zum Straßentransport Sortier- und Verteilzentren, Packstationen sowie Hubs ermöglichen einen Güterumschlag zwischen dem Straßentransport und anderen Verkehrsträgern und erfüllen damit den wesentlichen Beitrag dieser Tätigkeit. Die Einhaltung der DNSH-4-Anforderungen konnte bei Neubauten 5 vor allem außerhalb der EU größtenteils nicht nachgewiesen werden. Die Analyse von Lage und Lärmbelastung unserer Standorte ergab, dass nahezu alle die Anforderungen von DNSH 5 und 6 erfüllen. 
7.1 Neubau: Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Lagerhäuser Innerhalb der EU konnten wir keine Konformität nachweisen; außerhalb der EU konnte aufgrund fehlender fundierter Schwellenwerte für Nicht-Wohngebäude die Konformität nicht überprüft werden.
7.2 Renovierung bestehender Gebäude: Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Lagerhäuser Taxonomiefähig sind nur große Renovierungen. Die Renovierungen erbringen in der Regel keinen wesentlichen Beitrag (Senkung des Primärenergiebedarfs um 30 %)
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten: Betrifft unter anderem energieeffiziente Lichtquellen Für alle genannten Maßnahmen außer Dämmungsmaßnahmen gibt es keine spezifischen DNSH-Kriterien. Daher sind diese immer konform. Bei Dämmungsmaßnahmen müssen zusätzliche Kriterien nach DNSH 5 erfüllt werden (DNSH 2 und EU-Mindestschutz wird Aktivitätsübergreifend geprüft).
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien: Betrifft u.a. Photovoltaik-Systeme Aktivität ist immer konform, da es keine spezifischen DNSH-Kriterien gibt (DNSH 2 und EU-Mindestschutz wird Aktivitätsübergreifend geprüft).
7.7 Erwerb von Eigentum an Gebäuden: Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Lagerhäuser

Innerhalb der EU konnten wir für Bürogebäude und Lagerhäuser (Gebäude) mit besonders niedrigem Energiebedarf, die vor 2021 erbaut wurden, Konformität teilweise nachweisen. Für Gebäude, die ab 2021 erbaut wurden, konnte die Konformität nicht nachgewiesen werden.

Außerhalb der EU konnte die Konformität aufgrund fehlender Schwellenwerte sowie nicht anwendbaren EU-Kriterien an Energieausweise nicht überprüft werden.

8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten Unsere Datencenter erfüllen nicht die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und sind deshalb nicht konform.
1 EU-Taxonomie Fahrzeugklassen M1 und N1 (Leergewicht bis 2,8 t und zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t).
2 Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung.
3 Darin nicht berücksichtigt fremdvergebener Straßentransport.
4 EU-Taxonomie Fahrzeugklassen N1-N3 (Leergewicht über 2,8 t oder zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t).
5 Auf Bestandsgebäude sind die Kriterien zu den Recyclinganforderungen für Bau- und Abbrucharbeiten nicht anwendbar.
ANTEIL DES UMSATZES AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND – OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2023

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CAPEX-ANTEIL AUS WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND – OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2023

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OPEX-ANTEIL VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE MIT TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN VERBUNDEN SIND – OFFENLEGUNG FÜR DAS JAHR 2023

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UMSATZANTEIL / GESAMTUMSATZ
% Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM1 14,6 65,0
CCA2 0,0 39,9
WTR3   0,0
CE4 0,0 0,4
PPC5   0,0
BIO6   0,0
 
CAPEX-ANTEIL / GESAMT-CAPEX
% Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM1 29,9 91,2
CCA2 0,0 34,8
WTR3   0,0
CE4 0,0 0,3
PPC5   0,0
BIO6   0,0
 
OPEX-ANTEIL / GESAMT-OPEX
% Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM1 14,7 82,2
CCA2 0,0 45,9
WTR3   0,0
CE4 0,0 0,1
PPC5   0,0
BIO6   0,0
1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation).
2 Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation).
3 Wasser- und Meeresressourcen (Water and Marine Resources).
4 Kreislaufwirtschaft (Circular Economy).
5 Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Pollution Prevention and Control).
6 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and Ecosystems).
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