VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS

über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter und hinreichender Sicherheit nach ISAE 3000 (Revised) in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung

An die Deutsche Post AG, Bonn

Auftrag

Wir haben die im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der Deutsche Post AG, Bonn, („die Gesellschaft“), die mit der nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 (im Folgenden „zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“) einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Dabei haben wir auftragsgemäß die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Indikatoren

  • Logistikbezogene THG-Emissionen (MIO t CO2e): Scope 1⁠–⁠3
  • Realisierte Dekarbonisierungseffekte (MIO t CO2e)
  • Gesamter (konzernweiter) Energieverbrauch (Scopes 1 und 2) (MIO kWh)
  • Anteil Energienutzung aus erneuerbaren Quellen (%)
  • Gesamter Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (Scopes 1 und 2) (MIO kWh)
  • Treibhausgas-Intensität (Gramm CO2e pro Euro Umsatz)
  • THG-Emissionen (logistikbezogen) gesamt (MIO t CO2e)
  • Erzielter Fortschritt gegenüber Basisjahr 2021 zur nachhaltigkeitsbezogenen Anleihe (%)
  • Mitarbeiterengagement (%)
  • Beteiligungsquote der Befragung der Beschäftigten (%)
  • Beschäftigte: auf Vollzeitkräfte umgerechnet am Jahresende und im Jahresdurchschnitt (Anzahl einschließlich Auszubildende), Kopfzahl am Jahresende und im Jahresdurchschnitt (Anzahl einschließlich Auszubildende)
  • Ungeplante Fluktuation (%)
  • Personalaufwand (€)
  • Anteil Teilzeitbeschäftigte im Jahresdurchschnitt (%)
  • Unfallrate pro 200.000 Arbeitsstunden (Arbeitsunfälle mit mindestens einem Arbeitstag Ausfall nach dem Unfalltag (Lost Time Injury Frequency Rate; LTIFR)
  • Ausfalltage je Unfall (Anzahl)
  • Todesfälle aufgrund von Arbeitsunfällen (Anzahl)
  • Krankenstand (%)
  • Anteil Frauen im mittleren und oberen Management (%)
  • Anteil weiblicher Beschäftigter (%)
  • Externe weisungsgebundene Arbeitnehmer: auf Vollzeitkräfte umgerechnet im Jahresdurchschnitt
  • Diskriminierungsfreies, leistungsbasiertes und marktübliches Vergütungssystem
  • Zustimmungsquote: Ich bin stolz auf den gesellschaftlichen Beitrag meines Unternehmens (%)
  • Zertifizierungsquote im mittleren und oberen Management zur Compliance-Schulung (%)
  • Interne Audits der Konzernrevision (Anzahl)
  • Durchgeführte Vor-Ort-Prüfungen (Anzahl Länder)
  • Interne Audits der Konzernrevision mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte (Anzahl)
  • Anteil gültiger Schulungszertifikate im mittleren und oberen Management (%) zur Schulung „Bewusstsein der Beschäftigten für die Achtung der Menschenrechte stärken“ (%)
  • Cybersicherheits-Rating von BitSight (Punkte)

(im Folgenden „die Indikatoren“) mit hinreichender Sicherheit geprüft und alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben mit begrenzter Sicherheit geprüft.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung aufgeführten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie Vorjahreskennzahlen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit der in Abschnitt „EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe durch die gesetzlichen Vertreter (im Folgenden „Auslegung“) .

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und das Vornehmen von Schätzungen zu einzelnen Darstellungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt „EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, zu denen auch die Indikatoren zählen, unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und - berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns jeweils durchgeführten Prüfungshandlungen ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit über die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Indikatoren sowie ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über alle weiteren Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung abzugeben.

Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised): Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information (ISAE 3000 (Revised)), entwickelt und verabschiedet vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir

  • mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 dargestellten Indikatoren in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB durch die gesetzlichen Vertreter angegeben worden sind und
  • mit einer begrenzten Sicherheit aussagen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in ihrer Gesamtheit nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten aufgestellt worden ist.

Die für den Teil unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit durchgeführten Prüfungshandlungen sind im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbesondere folgende Tätigkeiten durchgeführt:

  • Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern,
  • Befragung relevanter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Aufstellungsprozess einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzern- und Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht,
  • Beurteilung der Darstellung der zusammenfassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.

Im Rahmen des Teils unserer Prüfung, welcher zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit hinsichtlich der in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft dargestellten Indikatoren durchgeführt wurde, haben wir zusätzlich zu den oben aufgeführten die folgenden Prüfungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten durchgeführt:

  • Beurteilung der Konzeption und Implementierung der Systeme und Prozesse zur Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der Angaben zu den Indikatoren,
  • Beurteilung der Risiken,
  • Einzelfallprüfungen auf Basis von Stichproben.

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. Insbesondere betreffen diese Unsicherheiten auch die Quantifizierungen von Leistungsindikatoren bei deren Messung bzw. Beurteilung.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung wurden die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 dargestellten Indikatoren in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§315c i.V.m. 289c bis 289e HGB durch die gesetzlichen Vertreter angegeben.

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass alle weiteren Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§ 289c bis 289e, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt „EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Deutsche Post AG“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung aufgeführten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie Vorjahreskennzahlen.

Verwendungsbeschränkung sowie Hinweis zur Haftungsbeschränkung

Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.

Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

München, den 16. Februar 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Frank Beine                            Sebastian Dingel
Wirtschaftsprüfer

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