Aufgrund seiner operativen Geschäftstätigkeit sieht sich der Konzern mit Finanzrisiken konfrontiert, die aus der Änderung von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen entstehen können. Diese Risiken werden bei DHL Group zentral gesteuert. Dabei werden originäre und derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Letztere finden lediglich zur Begrenzung originärer Finanzrisiken Verwendung und sollten hinsichtlich ihrer Marktwertschwankungen nicht isoliert vom Grundgeschäft betrachtet werden.
Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollen für den Einsatz von Derivaten sind in der internen Risikorichtlinie des Konzerns geregelt. Die Erfassung, die Bewertung und die Abwicklung der Finanztransaktionen erfolgen mithilfe einer geprüften Risikomanagementsoftware, mit der auch regelmäßig die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen dokumentiert wird. Derivateportfolios werden regelmäßig mit den betreffenden Banken abgeglichen.
Um das aus dem Abschluss von Finanztransaktionen potenziell resultierende Kontrahentenrisiko zu begrenzen, dürfen diese Kontrakte nur mit Banken erstklassiger Bonität abgeschlossen werden. Der Rahmen, der den Banken individuell zugeordneten Kontrahentenlimits wird täglich überwacht. Der Konzernvorstand wird intern in regelmäßigen Abständen über die existierenden Finanzrisiken und die zur Risikosteuerung eingesetzten Sicherungsgeschäfte informiert. Die Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente und das Hedge Accounting erfolgen gemäß IFRS 9.
Angaben zu Risiken und deren Begrenzung im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Altersversorgungsplänen des Konzerns finden sich unter Textziffer 37.5.
Das wichtigste Ziel des Liquiditätsmanagements ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von DHL Group und aller Konzerngesellschaften. Deshalb wird die Liquidität im Konzern so weit wie möglich über Cash Pools zentralisiert und im Corporate Center gesteuert.
Die wesentliche Steuerungsgröße sind die zentral verfügbaren Liquiditätsreserven (Funding Availability), die sich aus den zentralen kurzfristigen Geldanlagen und den fest zugesagten Kreditlinien zusammensetzen. Angestrebt wird die Verfügbarkeit einer zentralen Kreditlinie von mindestens 2 MRD €.
Am 31. Dezember 2023 verfügte der Konzern über zentrale Liquiditätsreserven von 3,3 MRD € (Vorjahr: 4 MRD €), die sich aus zentralen Geldanlagen in Höhe von 1,3 MRD € und einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 2 MRD € zusammensetzten.
Die Fälligkeitsstruktur der originären finanziellen Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 basierend auf Cashflows stellt sich wie folgt dar:
FÄLLIGKEITSANALYSE FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
MIO € | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr bis 2 Jahre |
Über 2 Jahre bis 3 Jahre |
Über 3 Jahre bis 4 Jahre |
Über 4 Jahre bis 5 Jahre |
Über 5 Jahre |
Zum 31. Dezember 2023 | ||||||
Langfristige Finanzschulden1 | 57 | 1.341 | 1.357 | 589 | 832 | 2.337 |
Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 2.460 | 2.084 | 1.724 | 1.435 | 6.588 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 57 | 3.801 | 3.441 | 2.313 | 2.267 | 8.925 |
Kurzfristige Finanzschulden | 2.435 | |||||
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.823 | |||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.479 | |||||
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 13.737 | |||||
Zum 31. Dezember 2022 | ||||||
Langfristige Finanzschulden1, 2 | 60 | 854 | 1.221 | 1.331 | 571 | 2.588 |
Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 0 | 2.244 | 1.916 | 1.610 | 1.322 | 6.390 |
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 60 | 3.098 | 3.137 | 2.941 | 1.893 | 8.978 |
Kurzfristige Finanzschulden2 | 2.171 | |||||
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.662 | |||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.933 | |||||
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 14.766 | |||||
1 Die Wandelanleihe 2017/2025 wurde für das Geschäftsjahr 2023 im Band „Über 1 Jahre bis 2 Jahre“ und für das Vorjahr im Band „Über 2 Jahre bis 3 Jahre“ berücksichtigt.2 Angepasste Vorjahreswerte, Textziffer 4. |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der derivativen Finanzinstrumente basierend auf deren Cashflows. Dabei werden für Derivate mit Bruttoausgleich die Nominale dargestellt und für Derivate mit Nettoausgleich die Marktwerte zum Stichtag für den Ausgleich zum Zeitpunkt der Endfälligkeit unterstellt. Auch bei Rohstoffswaps, bei denen kontinuierliche Nettoausgleiche über deren Laufzeit erfolgen, die im Marktwert berücksichtig werden, wird auf das Datum der Endfälligkeit des einzelnen Derivats abgestellt.
FÄLLIGKEITSANALYSE DERIVATIVER FINANZINSTRUMENTE |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
MIO € | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr bis 2 Jahre |
Über 2 Jahre bis 3 Jahre |
Über 3 Jahre bis 4 Jahre |
Über 4 Jahre bis 5 Jahre |
Über 5 Jahre |
Zum 31. Dezember 2023 | ||||||
Forderungen aus Derivaten mit Bruttoausgleich | ||||||
Abfluss | –2.626 | –12 | –7 | –4 | –2 | 0 |
Zufluss | 2.682 | 13 | 8 | 5 | 2 | 0 |
Mit Nettoausgleich | ||||||
Zufluss | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Derivaten mit Bruttoausgleich | ||||||
Abfluss | –4.265 | –2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zufluss | 4.182 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Mit Nettoausgleich | ||||||
Abfluss | –17 | –8 | –1 | 0 | 0 | 0 |
Zum 31. Dezember 2022 | ||||||
Forderungen aus Derivaten mit Bruttoausgleich | ||||||
Abfluss | –2.299 | –141 | –20 | –14 | –12 | –32 |
Zufluss | 2.369 | 168 | 29 | 23 | 20 | 55 |
Mit Nettoausgleich | ||||||
Zufluss | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Derivaten mit Bruttoausgleich | ||||||
Abfluss | –4.505 | –1 | –1 | 0 | 0 | 0 |
Zufluss | 4.399 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Mit Nettoausgleich | ||||||
Abfluss | –12 | –4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
Die vertragliche Gestaltung legt fest, ob die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten durch Netto- oder Bruttoausgleich zu erfüllen haben.
Aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit von DHL Group können Währungsrisiken aus bereits bilanzierten sowie aus geplanten zukünftigen Transaktionen entstehen:
Bilanzielle Währungsrisiken entstehen aus der Bewertung und Erfüllung von bilanzierten Fremdwährungspositionen, wenn der Kurs am Bewertungsstichtag oder Erfüllungstag vom Einbuchungskurs abweicht. Die daraus resultierenden Fremdwährungsdifferenzen wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis aus. Um diese Effekte weitestgehend zu reduzieren, werden alle wesentlichen bilanziellen Fremdwährungsrisiken im Konzern im Rahmen der Inhouse-Bank-Funktion der Deutsche Post AG zentralisiert. Die zentralisierten Fremdwährungsrisiken werden vom Corporate Treasury zu einer Nettoposition je Währung zusammengefasst und auf Basis von Value-at-Risk-Limits extern gesichert. Der währungsbezogene Value at Risk (95%/ein Monat Haltedauer) für das Portfolio betrug zum Stichtag insgesamt 7 MIO € (Vorjahr: 6 MIO €) bei einem Limit von aktuell maximal 5 MIO €. Der Nominalwert der zur Steuerung bilanzieller Fremdwährungsrisiken eingesetzten Devisentermingeschäfte und -swaps betrug zum Stichtag 6.858 MIO € (Vorjahr: 6.101 MIO €) bei einem Marktwert von 53 MIO € (Vorjahr: –86 MIO €). Auf eine Abbildung von Hedge Accounting wurde verzichtet. Die Derivate werden als Trading-Derivate (freistehende Derivate) bilanziert.
Aus geplanten Fremdwährungstransaktionen entstehen Währungsrisiken, wenn die Abwicklung der zukünftigen Transaktionen zu Kursen erfolgt, die von den ursprünglichen Planungskursen abweichen. Auch diese Währungsrisiken werden im Corporate Treasury zentral erfasst. Die Sicherung der Währungsrisiken von geplanten zukünftigen Transaktionen erfolgt selektiv. Die jeweiligen Grundgeschäfte und Sicherungsderivate werden im Rahmen von Cashflow Hedge Accounting abgebildet, Textziffer 43.3.
Fremdwährungsrisiken entstehen auch aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzernwährung (Translationsrisiken). Am Bilanzstichtag waren keine Translationsrisiken gesichert.
Zum Stichtag waren Devisentermingeschäfte und -Swaps mit einem Nominalwert von insgesamt 7.073 MIO € (Vorjahr: 7.130 MIO €) ausstehend. Die Marktwerte beliefen sich auf –40 MIO € (Vorjahr: –55 MIO €).
IFRS 7 fordert eine quantitative Risikoindikation, die die Auswirkungen von Wechselkursänderungen am Bilanzstichtag auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und das Eigenkapital darstellt. Dazu werden die im Bestand befindlichen Finanzinstrumente in fremder Währung im Rahmen einer Value-at-Risk-Berechnung (95 % Konfidenz/ein Monat Haltedauer) auf die Auswirkungen von Wechselkursänderungen untersucht. Es wird unterstellt, dass der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Folgende Annahmen werden der Sensitivitätsanalyse zugrunde gelegt:
Originäre Fremdwährungsinstrumente von Konzerngesellschaften werden über die Inhouse-Bank der Deutsche Post AG gesichert. Die Deutsche Post AG fixiert monatlich die Währungskurse und garantiert diese den Gesellschaften. Änderungen der Währungskurse haben daher keinen Einfluss auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und das Eigenkapital der Konzerngesellschaften. Können Konzerngesellschaften aus rechtlichen Gründen am Inhouse Banking nicht teilnehmen, werden deren Währungsrisiken aus originären Finanzinstrumenten durch Sicherungsderivate zu 100 % lokal gesichert. Sie haben damit keine Auswirkung auf die Risikoposition des Konzerns.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse für den währungsbezogenen Value at Risk. Die Angaben unterliegen den Einschränkungen des Modells, welches auf historischen Volatilitäten und Korrelationen basiert und damit eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich tatsächlicher zukünftiger Risiken hat. Zudem können die tatsächlichen Risiken jenseits des Konfidenzniveaus von 95% liegen und daher deutlich höher sein:
RISIKOINDIKATOREN ZUM WÄHRUNGSRISIKO |
||||
---|---|---|---|---|
2022 | 2023 | |||
MIO € |
Ergebniswirksame Auswirkungen | Erfolgsneutrale Auswirkungen | Ergebniswirksame Auswirkungen | Erfolgsneutrale Auswirkungen |
Originäre Finanzinstrumente und freistehende Derivate | 6 | 7 | ||
Derivative Instrumente (Cashflow Hedges) | 21 | 5 | ||
Gesamtwert Value at Risk1 | 24 | 8 | ||
1 Aufgrund gegenseitiger Abhängigkeiten ist der Gesamtwert geringer als die Summe der einzelnen Werte. |
Zum Stichtag waren keine Zinssicherungsgeschäfte ausstehend. Im Vorjahr bestanden Zinssicherungsgeschäfte mit einem Nominalwert von 500 MIO € und mit einem Marktwert von 57 MIO €, Textziffer 43.3.
Originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente unterliegen einem Zinsänderungsrisiko und sind deshalb in die Sensitivitätsanalyse einzubeziehen. Alle festverzinslichen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente unterliegen keinem Zinsänderungsrisiko. Wäre das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2023 um 100 Basispunkte höher gewesen, hätte sich das Finanzergebnis um 31 MIO € (Vorjahr: 32 MIO €) verbessert. Eine Zinssenkung- um 100 Basispunkte hätte den gegenläufigen Effekt gehabt. Zinsänderungsrisiken auf das Eigenkapital bestanden zum Stichtag nicht.
Der Anteil der Finanzschulden mit kurzfristiger Zinsbindung, Textziffer 39, an den gesamten Finanzschulden beträgt zum Bilanzstichtag 22 % (Vorjahr: 19 %). Der Einfluss einer möglichen Zinsänderung auf die Finanzlage des Konzerns ist weiterhin unbedeutend.
Risiken aus Rohstoffpreisschwankungen wurden weitgehend über operative Maßnahmen an Kunden weitergegeben, das gilt insbesondere für Preisschwankungen bei Kerosin und Schiffsdiesel. Da die entsprechenden Treibstoffzuschläge (Fuel Surcharges) erst mit einer Zeitverzögerung von ein bis zwei Monaten weitergegeben werden, können bei erheblichen kurzfristigen Treibstoffpreisveränderungen vorübergehende Ergebniseffekte entstehen.
Verbleibende Treibstoffpreisrisiken wurden teilweise über entsprechende Swap-Geschäfte mit einem Nominalwert von 80 MIO € (Vorjahr: 1 MIO €) und einem Zeitwert von –4 MIO € (Vorjahr: 1 MIO €) abgesichert, die bis Ende 2025 laufen.
Rohstoffpreisrisiken entstehen auch aus dem fortlaufenden Bezug von Erdgas und Strom. Zum Bilanzstichtag waren Swap-Geschäfte mit einem Nominalwert von 25 MIO € (Vorjahr: 24 MIO €) ausstehend. Die Marktwerte beliefen sich auf –14 MIO € (Vorjahr: –9 MIO €). Wären die Marktpreise der den Derivaten zugrunde liegenden Rohstoffe am Bilanzstichtag 10 % höher gewesen, hätte dies zu einer Erhöhung der Marktwerte und des Eigenkapitals von 9 MIO € (Vorjahr: 1 MIO €) geführt. Ein entsprechender Rückgang der Rohstoffpreise hätte den gegenläufigen Effekt gehabt.
Im Zuge von Vertragsabschlüssen aus operativen Transaktionen und M&A-Transaktionen hat der Konzern Aktienpreisoptionen erhalten. Zum Stichtag waren Aktienpreisoptionen mit einem Nominalwert von 250 MIO € (Vorjahr: 252 MIO €) und einer Laufzeit von zwei bis sechs Jahren ausstehend. Die Marktwerte beliefen sich auf 25 MIO € (Vorjahr: 33 MIO €).
Wären die den Derivaten zugrunde liegenden Aktienpreise am Bilanzstichtag 10 % höher gewesen, hätte dies zu einer Erhöhung der Marktwerte und des Finanzergebnisses von 7 MIO € (Vorjahr: 8 MIO €) geführt. Ein entsprechender Rückgang der Aktienpreise hätte einen Effekt von –6 MIO € (Vorjahr: –7 MIO €) gehabt.
Kreditrisiken entstehen für den Konzern aus operativer Geschäftstätigkeit und aus Finanztransaktionen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht der Summe der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte.
Um das Kreditrisiko aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen zu minimieren, werden Vertragspartnern individuelle Limits zugeordnet, deren Inanspruchnahme ständig überwacht wird. Eine Risikokonzentration besteht aufgrund der heterogenen Kundenstruktur nicht. Finanztransaktionen werden nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgewickelt.
Das Kreditrisiko finanzieller Vermögenswerte aus der operativen Geschäftstätigkeit wird von den Divisionen gemanagt.
Finanzielle Vermögenswerte sind, sofern sie unter das Wertminderungsmodell des IFRS 9 fallen, hinsichtlich eines zu erwartenden Kreditverlustes zu untersuchen. Auf Basis des Expected-Credit-Loss-Modells (Wertminderungsmodell) ist eine entsprechende Risikovorsorge für den erwarteten Kreditausfall zu antizipieren, Textziffer 7.
Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Risikovorsorge für alle Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wie zum Beispiel Deposits, gegebene Sicherheiten oder Darlehen an Dritte, und für Leasingforderungen. Davon ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente und Vertragsvermögenswerte.
STUFE 1-ZWÖLF-MONATS-ECL |
|||
---|---|---|---|
MIO € | Bruttobuchwert | Risikovorsorge | Nettobuchwert |
Stand 1. Januar 2022 | 2.587 | –50 | 2.537 |
Neu ausgereichte finanzielle Vermögenswerte | 2.156 | 2.156 | |
Wertminderung | –10 | –10 | |
Abgang | –2.194 | –2.194 | |
Auflösung Risikovorsorge | 47 | 47 | |
Zuführung Risikovorsorge | –39 | –39 | |
Währungsumrechnungsdifferenzen | 12 | 12 | |
Änderung Konsolidierungskreis/Umbuchungen | –6 | –6 | |
Stand 31. Dezember 2022/1. Januar 2023 | 2.545 | –42 | 2.503 |
Neu ausgereichte finanzielle Vermögenswerte | 1.151 | 1.151 | |
Abgang | –2.096 | –2.096 | |
Auflösung Risikovorsorge | 31 | 31 | |
Zuführung Risikovorsorge | –22 | –22 | |
Währungsumrechnungsdifferenzen | –52 | –52 | |
Änderung Konsolidierungskreis/Umbuchungen | –6 | –6 | |
Stand 31. Dezember 2023 | 1.542 | –33 | 1.509 |
|
Die Cashflows der Schuldinstrumente wurden im Geschäftsjahr weder modifiziert, noch wurden Modelländerungen zur Ableitung von Risikoparametern durchgeführt.
Alle Schuldinstrumente und Leasingforderungen waren zum Bilanzstichtag in Stufe 1 zu erfassen. Sie waren weder überfällig noch wertgemindert. Zum Stichtag gab es keine Anzeichen für eine schlechte Performance der Schuldinstrumente und Leasingforderungen. Eine Umgliederung innerhalb der Stufen erfolgte im Geschäftsjahr nicht.
Aus Kundenbeziehungen bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10.537 MIO € (Vorjahr: 12.253 MIO €), die innerhalb eines Jahres fällig sind. Sie werden primär mit der Zielsetzung gehalten, den Nominalwert der Forderungen zu vereinnahmen. Damit sind sie dem Geschäftsmodell „Halten zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows“ zuzuordnen und zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
ENTWICKLUNG DER FORDERUNGEN |
||
---|---|---|
MIO € | 2022 | 2023 |
Bruttoforderungen | ||
Stand 1. Januar | 11.971 | 12.581 |
Veränderungen | 610 | –1.784 |
Stand 31. Dezember | 12.581 | 10.797 |
Wertminderungen | ||
Stand 1. Januar | –288 | –328 |
Veränderungen | –40 | 68 |
Endstand 31. Dezember | –328 | –260 |
Bilanzwert 31. Dezember | 12.253 | 10.537 |
|
Die nachfolgende Tabelle gewährt einen Überblick über die Bandbreite der Ausfallraten, die im Konzern für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Anwendung kamen:
BANDBREITE DER AUSFALLRATEN |
||||
---|---|---|---|---|
2022 | 2023 | |||
Bruttobuchwert am 31. Dez. MIO € |
Ausfallrate % |
Bruttobuchwert am 31. Dez. MIO € |
Ausfallrate % |
|
1 bis 60 Tage | 10.684 | 0,03–1,3 | 9.389 | 0,01–0,6 |
61 bis 120 Tage | 1.177 | 0,8–22,4 | 878 | 0,1–22,0 |
121 bis 180 Tage | 235 | 6,0–56,0 | 127 | 1,0–47,0 |
181 bis 360 Tage | 208 | 19,0–100,0 | 158 | 3,0–100,0 |
Über 360 Tage | 277 | 80,0–100,0 | 245 | 80,0–100,0 |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist.
Im Geschäftsjahr 2023 bestanden Factoring-Vereinbarungen, auf deren Basis die Banken zum Ankauf bestehender und zukünftiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verpflichtet waren. Die Ankaufsverpflichtungen der Banken erstreckten sich auf einen maximalen Forderungsbestand von 241 MIO € (Vorjahr: 501 MIO €). DHL Group kann frei entscheiden, ob und in welchem Umfang das revolvierende Nominalvolumen ausgenutzt wird. Die für den Abgang der Forderungen maßgeblichen Risiken betreffen das Kreditrisiko und das Risiko der verspäteten Zahlung (Spätzahlungsrisiko).
Das Kreditrisiko stellt im Wesentlichen alle mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen dar und wird gegen Zahlung einer fixen Delkrederegebühr vollständig auf die Bank übertragen. Ein wesentliches Spätzahlungsrisiko besteht nicht. Die Forderungen wurden daher vollständig ausgebucht. Der Konzern hat Programmgebühren (Zinsen, Delkredere) in Höhe von 0,3 MIO € (Vorjahr: 0,5 MIO €) aufwandswirksam im Geschäftsjahr 2023 erfasst. Das Nominalvolumen der zum 31. Dezember 2023 verkauften Forderungen betrug 4 MIO € (Vorjahr: 15 MIO €).
GESTELLTE SICHERHEITEN |
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---|---|---|
MIO € | 2022 | 2023 |
Langfristige Sicherheiten | 162 | 149 |
davon für Vermögenswerte für die Abwicklung von Wohnungsbaudarlehen | 29 | 22 |
davon für gezahlte Kautionen | 114 | 117 |
Kurzfristige Sicherheiten | 53 | 36 |
davon für Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung | 0 | 0 |
davon für gezahlte Kautionen | 42 | 17 |
|
Die Sicherheiten beziehen sich im Wesentlichen auf gezahlte Kautionen und Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden wie im Vorjahr keine Fair Value Hedges.
Cashflow-Risiken aus zukünftigen operativen Fremdwährungsumsätzen und -aufwendungen werden im Konzern mit Devisentermingeschäften und -Swaps abgesichert. Der Nominalwert dieser Devisentermingeschäfte und -Swaps belief sich zum Stichtag auf 215 MIO € (Vorjahr: 1.029 MIO €) bei einem Zeitwert von 13 MIO € (Vorjahr: 31 MIO €). Die gesicherten Grundgeschäfte werden bis 2028 Cashflow-wirksam.
Von den zum 31. Dezember 2023 im Eigenkapital erfassten unrealisierten Ergebnissen aus währungsbezogenen Derivaten werden voraussichtlich 11 MIO € (Vorjahr: 20 MIO €) im Verlauf des folgenden Jahres ergebniswirksam.
Die folgende Tabelle zeigt die zum Stichtag offenen Netto-Sicherungspositionen in den Währungspaaren mit den höchsten Nettopositionen und deren gewichteten Sicherungskurs.
NOMINALVOLUMEN DER SICHERUNGSINSTRUMENTE |
|||||
---|---|---|---|---|---|
Restlaufzeit |
|
||||
MIO € | Nominalvolumen gesamt | Bis 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | Über 5 Jahre |
Durchschnittlicher Sicherungskurs |
31. Dezember 2023 | |||||
Absicherung des Währungsrisikos | |||||
Devisentermingeschäfte Verkauf EUR/CZK | 161 | 135 | 26 | 26,93 | |
Devisentermingeschäfte Kauf EUR/USD | 18 | 18 | 1,09 | ||
Devisentermingeschäfte Verkauf USD/CNY | 12 | 12 | 7,07 | ||
31. Dezember 2022 | |||||
Absicherung des Währungsrisikos | |||||
Devisentermingeschäfte Kauf EUR/GBP | 546 | 546 | 0,88 | ||
Devisentermingeschäfte Verkauf EUR/CZK | 364 | 204 | 158 | 2 | 26,53 |
Devisentermingeschäfte Kauf EUR/HUF | 47 | 47 | 446,46 | ||
|
Zinsrisiken waren zum Ende des Jahres 2023 nicht gesichert. Aus Cashflow Hedges, die bei Emission der Anleihe 2023/2033 planmäßig aufgelöst wurden, steht in der Hedge Rücklage noch ein Betrag von 49 MIO €. Dieser wird über die ursprünglich gesicherte Laufzeit bis 2031 erfolgswirksam aufgelöst und mindert den zukünftigen Zinsaufwand.
Zudem wurden im Rahmen des Cashflow Hedging Treibstoff-, Strom- und Erdgaspreisrisiken über entsprechende Swap-Geschäfte mit einem Nominalwert von 104 MIO € (Vorjahr: 25 MIO €) und einem Zeitwert von –18 MIO € (Vorjahr: –8 MIO €) abgesichert, die bis Ende 2025 laufen. Dabei wurde lediglich die Produktpreiskomponente des Energiepreises als Grundgeschäft designiert. Im Geschäftsjahr waren netto 0 MIO € (Vorjahr: 17 MIO €) realisierte Effekte aus Cashflow Hedges für Rohstoffpreisrisiken im Materialaufwand zu erfassen.
Die insgesamt zum Stichtag im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus offenen Sicherungsgeschäften belaufen sich auf –5 MIO € (Vorjahr: 82 MIO €).
Die Buchwerte der derivativen Vermögenswerte in Höhe von 14 MIO € (Vorjahr: 91 MIO €) und der derivativen Verbindlichkeiten in Höhe von –19 MIO € (Vorjahr: –10 MIO €) im Rahmen des Cashflow Hedging führten wie im Vorjahr nicht zu Ineffektivitäten innerhalb der Periode, da sich die relevanten Zeitwertänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsgeschäften ausgeglichen haben.
ANGABEN ZU DESIGNIERTEN GRUND- UND SICHERUNGSGESCHÄFTEN |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Buchwert | Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten | Nominalvolumen | Stand der Hedging Reserve | ||||
MIO € | Aktiva1 | Passiva2 | OCI I | OCI II | Stand der Währungs-umrechnungs-rücklage | ||
31. Dezember 2023 | |||||||
Cashflow Hedges | 14 | –19 | 0 | 319 | 33 | 11 | |
Währungsrisiko | 13 | 0 | 0 | 215 | 2 | 11 | |
Sicherungsgeschäfte | 13 | 0 | 2 | 215 | 2 | 11 | |
Gesicherte Grundgeschäfte | –2 | ||||||
Rohstoffpreisrisiko | 1 | –19 | 0 | 104 | –18 | 0 | |
Sicherungsgeschäfte | 1 | –19 | –18 | 104 | –18 | 0 | |
Gesicherte Grundgeschäfte | 18 | ||||||
Zinsrisiko (beendet) | 49 | ||||||
Net Investment Hedges | 16 | ||||||
31. Dezember 2022 | |||||||
Cashflow Hedges | 91 | –10 | 0 | 1.554 | 72 | 11 | |
Währungsrisiko | 33 | –1 | 0 | 1.029 | 23 | 11 | |
Sicherungsgeschäfte | 33 | –1 | 20 | 1.029 | 23 | 11 | |
Gesicherte Grundgeschäfte | –20 | ||||||
Rohstoffpreisrisiko | 1 | –9 | 0 | 25 | –8 | 0 | |
Sicherungsgeschäfte | 1 | –9 | –8 | 25 | –8 | 0 | |
Gesicherte Grundgeschäfte | 8 | ||||||
Zinsrisiko | 57 | 0 | 0 | 500 | 57 | 0 | |
Sicherungsgeschäfte | 57 | 0 | 57 | 500 | 57 | 0 | |
Gesicherte Grundgeschäfte | –57 | ||||||
Net Investment Hedges (beendet) | 25 | ||||||
1 Bilanzposition: kurzfristige und langfristige finanzielle Vermögenswerte (FVTPL).2 Bilanzposition: kurzfristige und langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (FVTPL). |
RÜCKLAGE FÜR CASHFLOW HEDGES |
||||||
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Designierte Risikokomponenten (effektiver Teil – OCI I) | ||||||
MIO € | Währungsrisiko |
Rohstoffpreis- risiko |
Zinsrisiko | Summe | Kosten der Absicherung (OCI II) |
Summe Rücklage für Cashflow Hedges |
Stand 1. Januar 2022 | 5 | 7 | 0 | 12 | –2 | 10 |
Erfolgsneutrale Veränderungen | 11 | 2 | 57 | 70 | 18 | 88 |
Reklassifizierung aufgrund der Realisierung der Grundgeschäfte | 7 | –17 | 0 | –10 | –5 | –15 |
Stand 31. Dezember 20221/1. Januar 2023 | 23 | –8 | 57 | 72 | 11 | 83 |
Erfolgsneutrale Veränderungen | –10 | –10 | –4 | –24 | 8 | –16 |
Reklassifizierung aufgrund der Realisierung der Grundgeschäfte | –11 | 0 | –4 | –15 | –8 | –23 |
Stand 31. Dezember 20231 | 2 | –18 | 49 | 33 | 11 | 44 |
1 Ohne latente Steuern. |
Fremdwährungsrisiken aus der Umrechnung von ausländischen Unternehmenseinheiten waren zum 31. Dezember 2023 nicht gesichert. Aus beendeten Net Investment Hedges stand zum Stichtag ein positiver Betrag in Höhe von 16 MIO € (Vorjahr: 25 MIO €) in der Währungsumrechnungsrücklage.
Im Konzern werden Finanzinstrumente analog zu den jeweiligen Bilanzposten klassifiziert. Die folgende Übersicht zeigt die Überleitung der Finanzinstrumente auf die Kategorien und deren Marktwerte am Bilanzstichtag:
|
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
MIO € |
Bewer- tungs- kategorie |
Buchwert 2023 |
Wertansatz nach IFRS 9 |
Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 |
Beizulegender Zeitwert |
|||
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (ohne Umgliederung) |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (mit Umgliederung) |
Erfolgswirk- sam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) |
|||||
AKTIVA | ||||||||
Kurzfristig | ||||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 3.649 | 3.649 | |||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 10.537 | 10.537 | |||||
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
Schuldinstrumente (Darlehen und Forderungen) – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | AC | 578 | 578 | |||||
davon gezahlte Collaterals | AC | 18 | 18 | |||||
Schuldinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 29 | 29 | 29 | ||||
Derivate mit Hedge–Accounting | n.a. | 11 | 11 | 11 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 44 | 44 | 44 | ||||
Leasingvermögenswerte | n.a. | 171 | 171 | |||||
AKTIVA | ||||||||
Langfristig | ||||||||
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
Schuldinstrumente (Darlehen und Forderungen) – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | AC | 252 | 252 | 252 | ||||
davon gezahlte Collaterals | AC | 32 | 32 | |||||
Schuldinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 306 | 306 | 306 | ||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 1 | 1 | 1 | ||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTOCI) | FVTOCI | 24 | 24 | 24 | ||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 2 | 2 | 2 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting (M&A) – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 25 | 25 | 25 | ||||
Leasingvermögenswerte | n.a. | 508 | 508 | |||||
AKTIVA GESAMT | 16.137 | 15.016 | 24 | 13 | 405 | 679 | ||
1 Für Angaben über bestimmte beizulegende Zeitwerte wurde die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29a in Anspruch genommen. |
|
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
MIO € |
Bewertungs- kategorie |
Buchwert |
Wertansatz nach IFRS 9 |
Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 |
Beizulegender Zeitwert |
|||
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (ohne Umgliederung) |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (mit Umgliederung) |
Erfolgswirk- sam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) |
|||||
PASSIVA | ||||||||
Kurzfristig | ||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 8.479 | 8.479 | |||||
Finanzschulden | ||||||||
Anleihen | AC | 717 | 717 | 713 | ||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | AC | 256 | 256 | |||||
Leasingverbindlichkeiten | n.a. | 2.254 | 2.254 | n.a. | ||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 13 | 13 | 13 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting | FVTPL | 97 | 97 | 97 | ||||
Sonstige Finanzschulden | AC | 1.442 | 1.442 | |||||
PASSIVA | ||||||||
Langfristig | ||||||||
Finanzschulden | ||||||||
Anleihen | AC | 5.472 | 5.472 | 5.195 | ||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | AC | 304 | 304 | 304 | ||||
Leasingverbindlichkeiten | n.a. | 11.826 | 11.826 | n.a. | ||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 6 | 6 | 6 | ||||
Sonstige Finanzschulden | AC | 331 | 331 | 331 | ||||
PASSIVA GESAMT | 31.197 | 17.001 | 19 | 97 | 14.080 | |||
1 Für Angaben über bestimmte beizulegende Zeitwerte wurde die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29a in Anspruch genommen. |
|
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
MIO € |
Bewertungs- kategorie |
Buchwert |
Wertansatz nach IFRS 9 |
Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 |
Beizulegender Zeitwert |
|||
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (ohne Umgliederung) |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (mit Umgliederung) |
Erfolgswirk- sam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) |
|||||
AKTIVA | ||||||||
Kurzfristig | ||||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 3.790 | 3.790 | |||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 12.253 | 12.253 | |||||
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
Schuldinstrumente (Darlehen und Forderungen) – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | AC | 1.548 | 1.548 | |||||
davon gezahlte Collaterals | AC | 11 | 11 | |||||
Schuldinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 23 | 23 | 23 | ||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 23 | 23 | 23 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 37 | 37 | 37 | ||||
Leasingvermögenswerte | n.a. | 168 | 168 | |||||
AKTIVA | ||||||||
Langfristig | ||||||||
Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
Schuldinstrumente (Darlehen und Forderungen) – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | AC | 256 | 256 | 256 | ||||
davon gezahlte Collaterals | AC | 41 | 41 | |||||
Schuldinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 261 | 261 | 261 | ||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 1 | 1 | 1 | ||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTOCI) | FVTOCI | 65 | 65 | 65 | ||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 68 | 68 | 68 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting (M&A) – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 33 | 33 | 33 | ||||
Leasingvermögenswerte | n.a. | 532 | 532 | |||||
AKTIVA GESAMT | 19.058 | 17.847 | 65 | 91 | 355 | 700 | ||
1 Angepasste Vorjahreswerte, Textziffer 4.2 Für Angaben über bestimmte beizulegende Zeitwerte wurde die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29a in Anspruch genommen. |
|
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
MIO € |
Bewertungs- kategorie |
Buchwert |
Wertansatz nach IFRS 9 | Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 |
Beizulegender Zeitwert |
|||
Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten bewertet |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (ohne Umgliederung) |
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (mit Umgliederung) |
Erfolgswirk- sam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) |
|||||
PASSIVA | ||||||||
Kurzfristig | ||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 9.933 | 9.933 | |||||
Finanzschulden | ||||||||
Anleihen | AC | 500 | 500 | 502 | ||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | AC | 188 | 188 | |||||
Leasing-Verbindlichkeiten | n.a. | 2.198 | 2.198 | n.a. | ||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 6 | 6 | 6 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting | FVTPL | 123 | 123 | 123 | ||||
Sonstige Finanzschulden | AC | 1.468 | 1.468 | |||||
PASSIVA | ||||||||
Langfristig | ||||||||
Finanzschulden | ||||||||
Anleihen | AC | 5.680 | 5.680 | 5.191 | ||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | AC | 342 | 342 | 342 | ||||
Leasing-Verbindlichkeiten | n.a. | 11.316 | 11.316 | n.a. | ||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 5 | 5 | 5 | ||||
Sonstige Finanzschulden | AC | 340 | 340 | 340 | ||||
PASSIVA GESAMT | 32.099 | 18.451 | 11 | 123 | 13.514 | |||
1 Angepasste Vorjahreswerte, Textziffer 4.2 Für Angaben über bestimmte beizulegende Zeitwerte wurde die Erleichterungsvorschrift des IFRS 7.29a in Anspruch genommen. |
AGGREGATION |
||
---|---|---|
MIO € | 20221 | 2023 |
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | 17.847 | 15.016 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet ohne Umgliederung | 65 | 24 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (mit Umgliederung) | 91 | 13 |
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 355 | 405 |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | 18.451 | 17.001 |
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 123 | 97 |
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (mit Umgliederung) | 11 | 19 |
1 Angepasste Vorjahreswerte, Textziffer 4. |
LEVEL-ANGABEN |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31. Dezember 20221 | 31. Dezember 2023 | |||||||
MIO € | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren beizulegender Zeitwert aber angegeben werden muss | ||||||||
AKTIVA | ||||||||
Schuldinstrumente (Darlehen und Forderungen) – zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | ||||||||
Langfristig | 256 | 256 | 252 | 252 | ||||
PASSIVA | ||||||||
Anleihen | ||||||||
Kurzfristig | 502 | 502 | 713 | 713 | ||||
Langfristig1 | 4.277 | 914 | 5.191 | 4.245 | 950 | 5.195 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||||||
Langfristig | 342 | 342 | 304 | 304 | ||||
Sonstige Finanzschulden | ||||||||
Langfristig | 340 | 340 | 331 | 331 | ||||
Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||||
AKTIVA | ||||||||
Schuldinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | ||||||||
Kurzfristig | 23 | 23 | 29 | 29 | ||||
Langfristig | 261 | 261 | 306 | 306 | ||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | ||||||||
Langfristig | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTOCI) | ||||||||
Langfristig | 55 | 10 | 65 | 24 | 24 | |||
Derivate mit Hedge-Accounting | ||||||||
Kurzfristig | 23 | 23 | 11 | 11 | ||||
Langfristig | 68 | 68 | 2 | 2 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | ||||||||
Kurzfristig | 37 | 37 | 44 | 44 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting (M&A) – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | ||||||||
Langfristig | 33 | 33 | 25 | 25 | ||||
PASSIVA | ||||||||
Derivate mit Hedge-Accounting | ||||||||
Kurzfristig | 6 | 6 | 13 | 13 | ||||
Langfristig | 5 | 5 | 6 | 6 | ||||
Derivate ohne Hedge-Accounting | ||||||||
Kurzfristig | 123 | 123 | 97 | 97 | ||||
1 Vorjahreswerte angepasst, Textziffer 4. |
Der Fair Value eines Finanzinstruments wird durch den Markt- bzw. Börsenpreis am Bilanzstichtag bestimmt, soweit ein liquider Markt (zum Beispiel eine Wertpapierbörse) existiert. Lässt sich der Fair Value am aktiven Markt nicht ablesen, werden zur Bewertung notierte Marktpreise für ähnliche Instrumente oder anerkannte Bewertungsmodelle zur Ermittlung der Marktwerte herangezogen.
Gemäß IFRS 13 sind die finanziellen Vermögenswerte dem jeweiligen Level der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen:
Unter Level 1 werden zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Eigenkapitalinstrumente und Schuldinstrumente und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzte Schuldinstrumente ausgewiesen, deren beizulegende Zeitwerte sich am Markt auf Basis notierter Marktpreise ablesen lassen.
Unter Level 2 fallen neben zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten auch Rohstoff-, Zins- und Fremdwährungsderivate. Die Marktwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerte werden unter anderem mittels der Multiplikatormethode ermittelt. Die Bestimmung der Marktwerte der Derivate erfolgt auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows unter Berücksichtigung von Terminkursen für Währungen, Zinsen und Rohstoffe (Marktvergleichsverfahren). Dafür werden am Markt beobachtbare Preisnotierungen (Währungskurse, Zinsen und Rohstoffpreise) aus marktüblichen Informationsplattformen in das Treasury-Management-System importiert. Die Preisnotierungen spiegeln die tatsächlichen Transaktionen für ähnliche Instrumente am aktiven Markt wider. Alle wesentlichen Inputfaktoren für die Bewertung der Derivate sind am Markt beobachtbar.
Unter Level 3 werden am Stichtag eine Call Option und Optionsscheine ausgewiesen, die zum Erwerb von weiteren Unternehmensanteilen berechtigen. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Basis des Black Scholes Optionspreismodells ermittelt. Soweit möglich wird bei der Wertermittlung auf am Markt beobachtbare oder aus Marktdaten abgeleitete Parameter zurückgegriffen. Für die Call Option wird eine Volatilität von 41 % im Modell berücksichtigt und für die Optionsscheine eine von 39 %. Die Volatilitäten basieren auf den Volatilitäten einer vergleichbaren Gruppe von Unternehmen. Große Ergebnisschwankungen sind in Bezug auf die Call Option zukünftig nicht zu erwarten. Da die Optionsscheine auf einem börsennotierten Underlying beruhen, kann es in den Folgejahren zu Ergebnisschwankungen kommen.
NICHT BEOBACHTBARE PARAMETER (LEVEL 3) |
||
---|---|---|
Vermögenswerte Eigenkapitalderivate | Vermögenswerte Eigenkapitalderivate | |
MIO € | 2022 | 2023 |
Stand 1. Januar | 0 | 33 |
Erfolgswirksame Gewinne | 18 | 8 |
Erfolgswirksame Verluste | –43 | –16 |
Zugang | 58 | 0 |
Stand 31. Dezember | 33 | 25 |
|
Im Geschäftsjahr 2023 wurden, wie auch im Vorjahr, keine Finanzinstrumente zwischen den Leveln transferiert. Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Nettoergebnisse der Kategorien der Finanzinstrumente:
NETTOERGEBNISSE DER BEWERTUNGSKATEGORIEN |
||
---|---|---|
MIO € | 2022 | 2023 |
Nettogewinne (+)/-verluste (–) in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, aus finanziellen Vermögenswerten |
||
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet1 | –146 | –38 |
Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | –79 | 45 |
Eigenkapitalinstrument zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) | ||
Nettogewinne (+)/-verluste (–) in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung2 | 0 | 24 |
finanziellen Verbindlichkeiten | ||
Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | 51 | –50 |
1 Es werden nur Effekte aus der Wertminderung aufgeführt.2 Davon Dividenden. |
Die Nettoergebnisse berücksichtigen im Wesentlichen Effekte aus der Fair-Value-Bewertung, der Wertminderung und der Veräußerung der Finanzinstrumente. Dividenden und Zinsen werden bei den erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten nicht berücksichtigt. Erträge und Aufwendungen aus Zinsen und Aufwendungen aufgrund von Provisionsvereinbarungen, die sich auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzinstrumente beziehen, werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung separat erfasst.
In den folgenden Tabellen werden die bilanziellen Auswirkungen von Nettingvereinbarungen aufgrund von Master-Nettingvereinbarungen oder ähnlichen Verträgen auf die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag dargestellt:
SALDIERUNG – VERMÖGENSWERTE |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
MIO € |
Bruttobetrag der Forderungen |
Bruttobetrag der saldierten Verbindlich- keiten |
Ausgewiesener Nettobetrag der saldierten Forderungen | In der Bilanz nicht saldierte Vermögenswerte und Schulden | Gesamt | |
Verbindlich-keiten, die die Saldierungs-kriterien nicht erfüllen | Erhaltene Sicherheiten | |||||
Zum 31. Dezember 2023 | ||||||
Derivative finanzielle Vermögenswerte | 57 | 0 | 57 | 33 | 0 | 24 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.568 | 31 | 10.537 | 20 | 14 | 10.503 |
Finanzmittel | 306 | 306 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zum 31. Dezember 2022 | ||||||
Derivative finanzielle Vermögenswerte | 128 | 0 | 128 | 64 | 0 | 64 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.281 | 28 | 12.253 | 0 | 13 | 12.240 |
Finanzmittel | 578 | 562 | 16 | 0 | 0 | 16 |
|
SALDIERUNG – SCHULDEN |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
MIO € |
Bruttobetrag der Verbind-lichkeiten |
Bruttobetrag der saldierten Forderungen |
Ausgewiesener Nettobetrag der saldierten Verbind- lichkeiten |
In der Bilanz nicht saldierte Vermögenswerte und Schulden | Gesamt | |
Forderungen, die die Saldierungs-kriterien nicht erfüllen |
Gewährte Sicherheiten | |||||
Zum 31. Dezember 2023 | ||||||
Schulden aufgrund derivativer Finanzinstrumente | 116 | 0 | 116 | 33 | 0 | 83 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.510 | 31 | 8.479 | 20 | 3 | 8.456 |
Finanzmittel | 347 | 306 | 41 | 0 | 0 | 41 |
Zum 31. Dezember 2022 | ||||||
Schulden aufgrund derivativer Finanzinstrumente | 134 | 0 | 134 | 64 | 0 | 70 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.961 | 28 | 9.933 | 0 | 4 | 9.929 |
Finanzmittel | 562 | 562 | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
Zur Sicherung von Cashflow- und Fair-Value-Risiken geht die Deutsche Post AG mit einer Vielzahl von Finanzdienstleistungs-instituten Finanztermingeschäfte ein. Diesen Verträgen liegt ein standardisierter Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte zugrunde. Aus dem Vertrag lässt sich ein bedingter Anspruch auf Verrechnung ableiten, der zu einem Bruttoausweis der Finanztermingeschäfte am Bilanzstichtag führt. Der bedingte Verrechnungsanspruch ist in den Tabellen dargestellt.
Abrechnungsprozesse aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Postzustellung unterliegen dem Weltpostvertrag und dem INTERCONNECT Remuneration Agreement - Europa (IRA-E-Vertrag). Die Vereinbarungen, insbesondere die Abrechnungsmodalitäten, sind für alle so genannten Public Postal Operators in den jeweils beschriebenen Vertragskonstellationen verbindlich. Importe und Exporte eines jeden Kalenderjahres zwischen den Vertragsparteien werden in einer Jahresrechnung zusammengefasst und sind bei der jährlichen Schlussrechnung saldiert darzustellen. Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen des Weltpostvertrags und des IRAE-Vertrags werden am Bilanzstichtag netto dargestellt. Daneben werden Finanzmittel saldiert ausgewiesen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ein Rechtsanspruch zur Aufrechnung besteht. Die Tabellen zeigen die Forderungen und Verbindlichkeiten vor und nach Verrechnung.
Neben den Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen für den Konzern. Die Eventualverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN |
||
---|---|---|
MIO € | 2022 | 2023 |
Bürgschaftsverpflichtungen | 119 | 97 |
Gewährleistungsverpflichtungen | 11 | 10 |
Verpflichtungen aus Prozessrisiken | 258 | 264 |
Sonstige Eventualverbindlichkeiten | 523 | 756 |
Gesamt | 911 | 1.127 |
|
Die sonstigen Eventualverbindlichkeiten enthalten auch mögliche Verpflichtungen aus steuerlichen Sachverhalten.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen wie das Bestellobligo für Investitionen in langfristige Vermögenswerte betragen 1.517 MIO € (Vorjahr: 2.668 MIO €). Sie betreffen im Wesentlichen die Lieferung von weiteren Frachtflugzeugen sowie Verpflichtungen aus dem Fuhrparkmanagement.
Viele Postdienstleistungen der Deutsche Post AG und ihrer Tochtergesellschaften (insbesondere des Unternehmensbereichs Post & Paket Deutschland) unterliegen der sektorspezifischen Regulierung auf der Grundlage des Postrechts durch die Bundesnetzagentur. Sie genehmigt oder überprüft Entgelte, gestaltet die Bedingungen des Zugangs zu Teilleistungen, übt die besondere Missbrauchsaufsicht aus und gewährleistet die Erbringung des Post-Universaldienstes. Aus diesem allgemeinen Regulierungsrisiko können sich im Falle negativer Entscheidungen Umsatz- und Ergebniseinbußen ergeben. Umsatz- und Ergebnisrisiken können sich aus dem Price-Cap-Verfahren ergeben, durch dessen Anwendung die Entgelte für die Beförderung von Briefsendungen genehmigt werden.
Die Genehmigung der Entgelte für Briefeinzelsendungen für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 wurde von der Bundesnetzagentur am 29. April 2022 erteilt. Gegen diese Price-Cap-Genehmigung der Bundesnetzagentur für die Jahre 2022 bis 2024 haben ein Verband aus der KEP-Branche und Kunden vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Die Verfahren sind noch anhängig. Gegen die im Price-Cap-Verfahren erteilten Entgeltgenehmigungen für die Jahre 2016 bis 2018 sowie 2019 bis 2021 hatten der soeben erwähnte Verband sowie Postdienstleister und andere Kunden vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Mit Urteil vom 17. August 2022 hat das Verwaltungsgericht Köln die Genehmigung für die Jahre 2019 bis 2021 im Verhältnis zu dem Verband sowie den Postdienstleistern infolge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 wegen eines formalen Rechtsfehlers im Kontext der zugrunde liegenden Rechtsverordnung aufgehoben. Dieser formale Rechtsfehler wurde vom Gesetzgeber durch eine im März 2021 in Kraft getretene Änderung des Postgesetzes beseitigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen von einigen Kunden wegen Verfristung zurückgewiesen. Über die weiteren genannten Klagen gegen die Price-Cap-Genehmigungen hat das Verwaltungsgericht Köln noch nicht entschieden. Der weitergehende Antrag des Verbandes auf Erteilung einer neuen Genehmigung für die Jahre 2019 bis 2021 wurde vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen. Hiergegen hat der Verband Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt ebenso wie die beiden Kunden, die mit ihren Klagen beim Verwaltungsgericht vollständig unterlegen waren; die Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind anhängig. Die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. August 2022 finden jeweils nur Anwendung im Rechtsverhältnis zu den Klägern und entfalten keine Rechtswirkung gegenüber anderen Nachfragern.
Von einem Postdienstleister, der gegen die Entgeltgenehmigung für die Jahre 2019 bis 2021 vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt hatte, wurde zusätzlich eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung von angeblich überhöhten Beförderungsentgelten für im Jahr 2017 eingelieferte Standardbriefe eingereicht. Die Klage wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Deutsche Post ein Porto abgerechnet habe, dessen Genehmigung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 rechtswidrig sei. Die Klage wurde mit Urteil vom 17. Juni 2021 vom Landgericht Köln abgewiesen, die dagegen gerichtete Berufung hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 6. April 2022 zurückgewiesen und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Am 2. Mai 2022 hat die Klägerin beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, um die Zulassung der Revision zu erreichen.
Etwaige für die Deutsche Post negative Auswirkungen der vorliegenden Urteile sowie der laufenden Klageverfahren können nicht ausgeschlossen werden.
Seit dem 1. Juli 2010 sind infolge einer Neufassung der einschlägigen Steuerbefreiungsvorschrift nur noch bestimmte Universaldienstleistungen in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit, die nicht auf der Grundlage individuell ausgehandelter Vereinbarungen oder zu Sonderkonditionen (Rabatten etc.) erbracht werden. Die Deutsche Post AG und die Finanzverwaltung vertreten hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung einzelner Produkte unterschiedliche Auffassungen. Zur Klärung dieser Fragen sind Verfahren der Deutsche Post AG beim zuständigen Finanzgericht anhängig, Textziffer 44.
Sollten bei den oben genannten Verfahren die Interessen des Unternehmens signifikant beeinträchtigt sein, unterbleiben gemäß IAS 37.92 weitergehende Angaben zur bilanziellen Abbildung von Rechtsstreitigkeiten, zu Schätzungen finanzieller Auswirkungen und Unsicherheiten sowie zum Ansatz und zur Höhe von Eventualverbindlichkeiten und Rückstellungen.
In die Bewertung der anteilsbasierten Vergütungssysteme für Führungskräfte fließen Annahmen zur Aktienkursentwicklung der Aktie der Deutsche Post AG sowie Annahmen zur Mitarbeiterfluktuation ein. Alle Annahmen werden quartalsweise überprüft. Der Personalaufwand wird entsprechend der im Erdienungszeitraum (Sperrfrist) erbrachten Gegenleistung zeitratierlich erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 194 MIO € (Vorjahr: 140 MIO €) als Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung erfasst, davon entfielen 86 MIO € (Vorjahr: 40 MIO €) auf Barausgleich sowie 108 MIO € (Vorjahr: 100 MIO €) auf den Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Das anteilsorientierte Vergütungssystem für Führungskräfte (Share Matching Scheme) sieht vor, dass bestimmte Konzernführungskräfte einen Teil ihres variablen Gehalts für das Geschäftsjahr im Folgejahr in Aktien der Deutsche Post AG erhalten (so genannte Deferred Incentive Shares). Alle Konzernführungskräfte können individuell einen erhöhten Aktienanteil durch Umwandlung eines weiteren Teils des variablen Gehalts für das Geschäftsjahr bestimmen (so genannte Investment Shares). Nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist, in der die Führungskraft im Konzern beschäftigt sein muss, erhält sie nochmals die gleiche Anzahl an Aktien der Deutsche Post AG (so genannte Matching Shares). Zudem werden Annahmen bezüglich des Verhaltens der Führungskräfte zur weiteren Wandlung von Anteilen ihres Bonusanspruchs getroffen. Da es sich um ein jährlich aufgelegtes Programm der aktienorientierten Vergütung handelt, sind die jeweiligen Gewährungstage jeder Jahrestranche der 1. Dezember des jeweiligen Jahres sowie der 1. April des Folgejahres. Während die Deferred Incentive und Matching Shares als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente kategorisiert werden, handelt es sich bei den Investment Shares um zusammengesetzte Finanzinstrumente, bei denen die Schuld- und die Eigenkapitalkomponente grundsätzlich getrennt zu bewerten sind. Aufgrund der Bedingungen des Share Matching Scheme wird gemäß IFRS 2.37 ausschließlich der Schuldkomponente ein Wert zugewiesen. Damit werden die Investment Shares wie eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich behandelt.
Von den Aufwendungen aus dem Share Matching Scheme entfielen 63 MIO € (Vorjahr: 57 MIO €) auf den Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. 53 MIO € betrafen den Barausgleich bei Investment Shares (Vorjahr: 64 MIO €), die zum 31. Dezember 2023 vollständig verfallbar waren.
Weitere Angaben zur Bedienung und Gewährung finden sich unter den Textziffer 33 und 34.
SHARE MATCHING SCHEME |
|||||||
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Ersatzprogramm Tranche 2018 |
Tranche 2019 |
Tranche 2020 |
Tranche 2021 |
Tranche 2022 |
Tranche 2023 |
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Gewährungstag Deferred Incentive Shares und zugehörige Matching Shares | – | 1. Dez. 2019 | 1. Dez. 2020 | 1. Dez. 2021 | 1. Dez. 2022 | 1. Dez. 2023 | |
Gewährungstag Matching Shares auf Investment Shares | 1. März 2019 | 1. April 2020 | 1. April 2021 | 1. April 2022 | 1. April 2023 | 1. April 2024 | |
Laufzeit | Monate | 52 | 52 | 52 | 52 | 52 | 52 |
Laufzeitende | Juni 2023 | März 2024 | März 2025 | März 2026 | März 2027 | März 2028 | |
Aktienkurs am Gewährungstag (beizulegender Zeitwert) | |||||||
Deferred Incentive Shares und zugehörige Matching Shares | € | n.a. | 33,29 | 40,72 | 53,55 | 38,17 | 43,92 |
Matching Shares auf Investment Shares | € | 27,30 | 23,83 | 46,52 | 42,50 | 42,56 | 46,001 |
Anzahl der Deferred Incentive Shares | Tausend | n.a. | 369 | 246 | 293 | 263 | 1742 |
Anzahl der erwarteten Matching Shares | |||||||
Deferred Incentive Shares | Tausend | n.a. | 332 | 222 | 264 | 237 | 174 |
Investment Shares | Tausend | 854 | 1.343 | 1.007 | 1.245 | 1.232 | 845 |
Ausgegebene Matching Shares | Tausend | 830 | |||||
1 Vorläufiger, geschätzter Wert, der endgültige Wert wird am 1. April 2024 festgestellt.2 Erwartete Anzahl. |
Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern seit dem Geschäftsjahr 2006 im Rahmen eines Long-Term-Incentive-Plans (LTIP) eine aktienkursbasierte, langfristig orientierte Barvergütung durch Ausgabe von Stock Appreciation Rights (SAR). Zur Teilnahme am LTIP müssen die Vorstandsmitglieder vor der Gewährung der jeweiligen Tranche ein Eigeninvestment in Höhe von 10 % des jährlichen Grundgehalts erbracht haben, vorrangig in Aktien.
Die gewährten SAR können frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist von vier Jahren ganz oder teilweise ausgeübt werden, wenn am Ende der Sperrfrist die absoluten bzw. relativen Erfolgsziele erreicht wurden. Die Ausübung muss innerhalb eines Zeitraums von weiteren zwei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist erfolgen (Ausübungsfrist), anderenfalls verfallen nicht ausgeübte SAR.
Um zu ermitteln, ob und wie viele der gewährten SAR ausübbar sind, werden vier aktienkursbezogene (absolute) und zwei auf einen Vergleichsindex bezogene (relative) Erfolgsziele gemessen. Im Rahmen der absoluten Erfolgsziele wird jeweils ein Sechstel der gewährten SAR erdient, wenn der Endkurs der Deutsche-Post-Aktie am Ende der Wartezeit mindestens 10, 15, 20 oder 25 % über dem Ausgabepreis liegt. Die beiden relativen Erfolgsziele sind an die Performance der Aktie im Verhältnis zur Performance des STOXX Europe 600 Index (SXXP; ISIN EU0009658202) gekoppelt. Sie sind erreicht, wenn die Wertentwicklung der Aktie der des Indexes entspricht bzw. ihn um mehr als 10 % überschreitet. Um die Wertentwicklung zu ermitteln, werden der Durchschnittskurs der Deutsche-Post-Aktie bzw. der Durchschnittsindexwert während eines Referenz- und eines Performancezeitraums miteinander verglichen. Beim Referenzzeitraum handelt es sich um die letzten 20 aufeinanderfolgenden Handelstage vor dem Ausgabetag. Der Performancezeitraum betrifft die letzten 60 Handelstage vor Ablauf der Sperrfrist. Der Durchschnittskurs (Endkurs) wird aus dem Durchschnitt der jeweiligen Schlusskurse der Deutsche-Post-Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG ermittelt. Werden zum Ablauf der Sperrfrist absolute oder relative Erfolgsziele nicht erreicht, verfallen die darauf entfallenden SAR ersatz- und entschädigungslos. Jedes ausgeübte SAR berechtigt das Vorstandsmitglied zum Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem Durchschnitt der Schlusskurse der Deutsche-Post-Aktie während der letzten fünf Handelstage vor dem Ausübungstag und dem Ausübungspreis der SAR.
LTIP |
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Tranche 2017 | Tranche 2018 | Tranche 2019 | Tranche 2020 | Tranche 2021 | Tranche 2022 | Tranche 2023 | |
Ausgabetag | 1. Sept. 2017 | 1. Sept. 2018 | 1. Sept. 2019 | 1. Sept. 2020 | 1. Sept. 2021 | 1. Sept. 2022 | 1. Sept. 2023 |
Ausgabepreis | 34,72 € | 31,08 € | 28,88 € | 37,83 € | 58,68 € | 39,06 € | 43,26 € |
Ablauf der Wartezeit | 31. Aug. 2021 | 31. Aug. 2022 | 31. Aug. 2023 | 31. Aug. 2024 | 31. Aug. 2025 | 31. Aug. 2026 | 31. Aug. 2027 |
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Die Vorstandsmitglieder erhielten insgesamt 819.474 Stück SAR (Vorjahr: 1.176.006 Stück SAR) im Gesamtwert zum Ausgabezeitpunkt von 8,0 MIO € (Vorjahr: 9,3 MIO €).
Mit einem stochastischen Simulationsmodell wird für die SAR aus dem LTIP ein Zeitwert ermittelt. Daraus ergab sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Aufwand in Höhe von 32 MIO € (Vorjahr: 24 MIO € Ertrag) sowie zum Bilanzstichtag eine Rückstellung in Höhe von 27 MIO € (Vorjahr: 14 MIO €). Darin enthalten ist die Rückstellung für vom Vorstand ausübbare Rechte. Sie betrug zum Stichtag 18 MIO € (Vorjahr: 4 MIO €).
Weitere Angaben zur aktienbasierten Vergütung der Vorstandsmitglieder finden sich unter Textziffer 47.2.
Auf der Hauptversammlung vom 27. Mai 2014 wurde die Einführung des Performance Share Plan für Führungskräfte (PSP) beschlossen. Im Rahmen des PSP werden am Ende der Wartezeit Aktien an die Teilnehmer gewährt. Die Gewährung der Aktien am Ende der Wartezeit ist an die Erreichung anspruchsvoller Performanceziele geknüpft. Die Performanceziele des PSP sind identisch mit den Erfolgszielen des LTIP für Vorstandsmitglieder.
Zum 1. September 2014 wurden erstmals Performance Share Units (PSUs) an ausgewählte Führungskräfte ausgegeben. Eine Teilnahme der Vorstandsmitglieder am PSP ist nicht vorgesehen. Der LTIP für Vorstandsmitglieder bleibt weiterhin bestehen.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 ist für den Plan insgesamt ein Betrag in Höhe von 28 MIO € (Vorjahr: 27 MIO €) der Kapitalrücklage und entsprechend dem Personalaufwand zugeführt worden.
Die Bewertung des PSP erfolgt anhand finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage von Optionspreismodellen (Fair-Value-Bewertung). Zukünftige Dividenden wurden mit einer moderat ansteigenden Dividendenauszahlung über den jeweiligen Bewertungszeitraum berücksichtigt.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der am 31. Dezember 2023 ausstehenden PSUs beträgt 27 Monate.
PERFORMANCE SHARE PLAN |
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Tranche 2019 | Tranche 2020 | Tranche 2021 | Tranche 2022 | Tranche 2023 | |
Gewährungstag | 1. Sept. 2019 | 1. Sept. 2020 | 1. Sept. 2021 | 1. Sept. 2022 | 1. Sept. 2023 |
Ausübungspreis | 28,88 € | 37,83 € | 58,68 € | 39,06 € | 43,26 |
Ablauf der Wartezeit | 31. Aug. 2023 | 31. Aug. 2024 | 31. Aug. 2025 | 31. Aug. 2026 | 31. Aug. 2027 |
Risikofreier Zinssatz | –0,90 % | –0,72 % | –0,80 % | 0,71 % | 2,60 % |
Anfängliche Dividendenrendite der Deutsche-Post-Aktie | 3,98 % | 3,57 % | 3,07 % | 4,74 % | 4,28 % |
Volatilität der Renditen der Deutsche-Post-Aktie | 21,38 % | 24,89 % | 26,49 % | 29,41 % | 30,71 % |
Volatilität der Renditen des Dow Jones EURO STOXX 600 Index | 14,79 % | 16,62 % | 17,33 % | 18,90 % | 19,10 % |
Covarianz der Deutsche-Post-Aktie zum Dow Jones EURO STOXX 600 Index | 2,21 % | 3,05 % | 3,25 % | 4,07 % | 4,32 % |
Stück | |||||
Ausstehende Rechte zum 1. Januar 2023 | 3.212.130 | 2.504.238 | 1.716.828 | 2.794.596 | 0 |
Gewährte Rechte | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.578.212 |
Verfallene Rechte | 59.466 | 62.202 | 44.244 | 71.880 | 3.150 |
Am Ende der Wartezeit bediente Rechte | 3.152.664 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ausstehende Rechte zum 31. Dezember 2023 | 0 | 2.442.036 | 1.672.584 | 2.722.716 | 2.575.062 |
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Am 1. September 2021 wurde für eine weitere Gruppe von ausgewählten Führungskräften der Employee Share Plan (ESP) als Mitarbeiteraktienprogramm eingeführt. Die Teilnahme am ESP ist freiwillig. Mit der Teilnahme am ESP können die Führungskräfte je nach Einstufung bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 10.000 € bzw. 15.000 € Aktien der Deutsche Post AG mit einem Rabatt von 25 % gegenüber dem Börsenkurs erwerben. Der ESP wird in einem vierteljährlichen Rhythmus angeboten. Vor Beginn jeder Ansparperiode können die Führungskräfte wählen, welchen Anteil ihres Entgelts sie für die kommende dreimonatige Ansparperiode in den ESP investieren möchten. Zu Beginn des folgenden Quartals erhalten die Führungskräfte Aktien mit einem Abschlag in Höhe von 25 % auf den Börsenkurs zugeteilt. Die im Rahmen des ESP erworbenen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von zwei Jahren.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 ist für den ESP insgesamt ein Betrag in Höhe von 17 MIO € (Vorjahr: 16 MIO €) der Kapitalrücklage und entsprechend dem Personalaufwand zugeführt worden.
Im Geschäftsjahr wurde ein Aktienprogramm entwickelt, das ab dem 1. Januar 2024 zunächst in zwölf Ländern pilotiert wird. Damit wird den Beschäftigten die Möglichkeit geboten, Aktien von Deutsche Post AG rabattiert zu erwerben. Die Teilnahme an myShares ist freiwillig. Mit der Teilnahme können die Mitarbeitenden bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 3.600 € Aktien der Deutsche Post AG mit einem Rabatt von 15 % gegenüber dem Börsenkurs erwerben. myShares wird in einem vierteljährlichen Rhythmus angeboten. Vor Beginn jeder Ansparperiode können die Mitarbeitenden wählen, welchen Anteil ihres Entgelts sie für die kommende dreimonatige Ansparperiode investieren möchten. Zu Beginn des folgenden Quartals erhalten die Mitarbeitenden Aktien mit einem Abschlag in Höhe von 15 % auf den Börsenkurs zugeteilt. Die im Rahmen von myShares erworbenen Aktien unterliegen keiner Sperrfrist.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden für myShares noch keine Beträge der Kapitalrücklage und entsprechend dem Personalaufwand zugeführt, da die erste Ansparperiode erst im Januar 2024 beginnt.
Sämtliche nahestehenden Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden oder mit denen eine gemeinschaftliche Vereinbarung besteht bzw. auf die vom Konzern ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, können der Anteilsbesitzliste entnommen werden.
Die Deutsche Post AG unterhält vielfältige Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland (Bund) und zu anderen von der Bundesrepublik Deutschland kontrollierten Unternehmen.
Der Bund ist Kunde der Deutsche Post AG und nimmt als solcher Dienste des Unternehmens in Anspruch. Die Geschäftsbeziehungen der Deutsche Post AG bestehen jeweils unmittelbar zu den einzelnen Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als voneinander unabhängigen Einzelkunden; die diesen gegenüber erbrachten Leistungen sind jeweils nicht erheblich für die Gesamteinnahmen der Deutsche Post AG.
Die KfW unterstützt den Bund bei der Fortsetzung der Privatisierung von Unternehmen wie der Deutsche Post AG oder der Deutsche Telekom AG. Im Jahre 1997 entwickelte die KfW zusammen mit dem Bund das so genannte Platzhaltermodell als Instrumentarium für Privatisierungen des Bundes. Nach diesem Modell verkauft der Bund ganz oder teilweise seine Beteiligungen an die KfW mit dem Ziel der vollständigen Privatisierung dieser staatlichen Unternehmen. Seit 1997 hat die KfW auf dieser Grundlage in mehreren Schritten Aktien der Deutsche Post AG vom Bund gekauft und verschiedene Kapitalmarkttransaktionen mit diesen Aktien durchgeführt. Der Anteil der KfW am Grundkapital der Deutsche Post AG beträgt zum 31. Dezember 2023 20,49 %. Die Deutsche Post AG gilt als assoziiertes Unternehmen des Bundes.
Die BAnst PT ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und steht unter Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Bundesanstalt führt die Sozialeinrichtungen wie die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Postbeamtenversorgungskasse (PVK), die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für Deutsche Post AG, Deutsche Bank AG (als Rechtsnachfolgerin der Deutsche Postbank AG) und Deutsche Telekom AG weiter. Die Aufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Jahr 2023 wurden der Deutsche Post AG für Leistungen der BAnst PT Abschlagszahlungen in Höhe von 91 MIO € (Vorjahr: 85 MIO €) in Rechnung gestellt. Weitere Angaben zur PVK und zur VAP finden sich unter Textziffer 7 bzw. 37.
Die Deutsche Bahn AG ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Bundes. Durch dieses Beherrschungsverhältnis gilt die Deutsche Bahn AG als der Deutsche Post AG nahestehendes Unternehmen. DHL Group unterhält mit dem Deutsche-Bahn-Konzern verschiedene Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen handelt es sich dabei um Transportleistungsverträge.
Immobilien im rechtlichen Eigentum der Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG, der Deutsche Post Altersvorsorge Sicherung e.V. & Co. Objekt Gronau KG sowie der Deutsche Post Grundstücks-Vermietungsgesellschaft beta mbH Objekt Leipzig KG mit einem – als Planvermögen saldierungsfähigen – Zeitwert von 1.615 MIO € (Vorjahr: 1.689 MIO €) werden – fast ausnahmslos über die Deutsche Post Immobilien GmbH – an den Konzern vermietet. Zum 31. Dezember 2023 bestanden aufgrund dieser Beziehungen Leasingverbindlichkeiten von 426 MIO € (Vorjahr: 445 MIO €). Die Deutsche Post Immobilien GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 27 MIO € (Vorjahr: 26 MIO €) getilgt sowie 14 MIO € (Vorjahr: 14 MIO €) an Zinsen gezahlt.
Im Geschäftsjahr wurde zwischen der Deutschen Post AG und der Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG zur Bereinigung der zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse an verschiedenen Standorten in Deutschland ein Tausch von Grundbesitz und von separatem Gebäudeeigentum durchgeführt. Der Zeitwert der von der Deutschen Post AG und der Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG getauschten Vermögensgegenstände betrug ca. 113 MIO €. Die Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG ist zu 100 % Eigentümerin der Deutsche Post Pensionsfonds AG. Weitere Angaben zu Pensionsfondseinrichtungen finden sich unter Textziffer 7 und 37.
Außer mit den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen und Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden mit wesentlichen nahestehenden Unternehmen Geschäfte getätigt, die zu folgenden Posten im Konzernabschluss geführt haben:
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Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | Nicht einbezogene Unternehmen | |||
MIO € | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32 | 35 | 3 | 4 |
Ausleihungen | 1 | 0 | 0 | 0 |
Finanzschulden | 3 | 2 | 3 | 2 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5 | 1 | 6 | 9 |
Erträge1 | 147 | 306 | 1 | 3 |
Aufwendungen2 | 1 | 1 | 5 | 2 |
1 Betreffen Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge.2 Betreffen Material-, Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwand. |
Die Deutsche Post AG hat Verpflichtungserklärungen für diese Gesellschaften in Höhe von 6 MIO € (Vorjahr: 2 MIO €) übernommen. Davon entfiel 1 MIO € (Vorjahr: 1 MIO €) auf nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, 4 MIO € (Vorjahr: 1 MIO €) auf Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit sowie 1 MIO € (Vorjahr: 0 MIO €) auf nicht einbezogene Unternehmen.
Am 4. Mai 2023 endete die Amtszeit des Vorstandsvorsitzenden Dr. Frank Appel als Mitglied des Konzernvorstands. Neuer Vorstandsvorsitzender des Konzerns ist seither Dr. Tobias Meyer.
Gemäß IAS 24 ist über Geschäftsvorfälle zwischen dem Konzern und den ihm nahestehenden Personen zu berichten. Als nahestehende Personen wurden Vorstand, Aufsichtsrat und deren Familienangehörige definiert.
Im Geschäftsjahr 2023 lagen für diesen Personenkreis keine berichtspflichtigen Geschäftsvorfälle und Rechtsgeschäfte vor. Insbesondere wurden nahestehenden Personen von der Gesellschaft keine Kredite gewährt.
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Die aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:
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MIO € | 2022 | 2023 |
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne aktienbasierte Vergütung) | 22 | 19 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 3 | 4 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 0 |
Aktienbasierte Vergütung | –23 | 29 |
Gesamt | 2 | 52 |
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Die beim Konzern beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhalten außer den vorgenannten Leistungen für ihre Aufsichtsratstätigkeit noch reguläre Gehälter für ihre Tätigkeit im Unternehmen. Diese Gehälter richten sich nach der ausgeübten Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen und sind ihrer Höhe nach angemessen.
Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand (Service Cost) ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 14 MIO € (Vorjahr: 42 MIO €).
Seit 2008 neu berufene Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage auf der Basis eines beitragsorientierten Systems. Das Unternehmen schreibt für jedes Vorstandsmitglied einen jährlichen Beitrag in Höhe von 35 % des Grundgehalts auf einem virtuellen Versorgungskonto gut. Das Versorgungskapital wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls verzinst. Die Versorgungsleistung wird als Kapital in Höhe des angesammelten Werts des Versorgungskontos ausgezahlt. Der Leistungsfall tritt frühestens bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität während der Amtsdauer oder bei Tod ein. Der Begünstigte hat im Versorgungsfall ein Rentenwahlrecht.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 23,4 MIO € (Vorjahr: 26,9 MIO €). Darin enthalten waren 819.474 Stück SAR (Vorjahr: 1.176.006 Stück), die zum Ausgabezeitpunkt einen Wert von 8,0 MIO € (Vorjahr: 9,3 MIO €) hatten.
Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstands und Versorgungsempfänger betrugen 38,9 MIO € (Vorjahr: 10,2 MIO €). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang (DBO) für laufende Pensionen beläuft sich auf 87 MIO € (Vorjahr: 75 MIO €).
Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats wie im Vorjahr 3,7 MIO €, davon entfielen wie im Vorjahr 3,5 MIO € auf das Fixum und 0,2 MIO € auf Sitzungsgelder.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Post AG halten am 31. Dezember 2023 Aktien der Gesellschaft im Umfang von weniger als 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Seit dem Geschäftsjahr 2023 ist Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für DHL Group tätig. Die Prüfungstätigkeiten des Vorjahres wurden durch PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht. Gesplittet nach den entsprechenden Kategorien wurde das Honorar in Höhe von 7 MIO € als Aufwand erfasst.
PRÜFUNGSHONORAR |
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MIO € | 2023 | |
Abschlussprüfungsleistungen | 7 | |
Andere Bestätigungsleistungen | 0 | |
Steuerberatungsleistungen | 0 | |
Sonstige Leistungen | 0 | |
Gesamt | 7 | |
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Die Kategorie „Abschlussprüfungsleistungen“ umfasst die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses der Deutsche Post AG und ihrer deutschen Tochterunternehmen. Weiterhin werden hier die Honorare für die prüferische Durchsicht der Zwischenberichte und die Honorare für freiwillige Prüfungen, die über den gesetzlichen Prüfungsauftrag hinausgehen, wie Prüfungen des internen Kontrollsystems (IKS), gezeigt.
Folgende deutsche Tochterunternehmen nehmen für das Geschäftsjahr 2023 die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264 b HGB und gegebenenfalls des § 291 HGB in Anspruch:
• Agheera GmbH
• Albert Scheid GmbH
• ALTBERG GmbH
• Betreibergesellschaft Verteilzentrum GmbH
• Danzas Deutschland Holding GmbH
• Deutsche Post Adress Beteiligungsgesellschaft mbH
• Deutsche Post Assekuranz Vermittlungs GmbH
• Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH
• Deutsche Post Customer Service Center GmbH
• Deutsche Post DHL Beteiligungen GmbH
• Deutsche Post DHL Corporate Real Estate Management GmbH & Co. Logistikzentren KG
• Deutsche Post DHL Express Holding GmbH
• Deutsche Post DHL Facility Management Deutschland GmbH
• Deutsche Post DHL Real Estate Deutschland GmbH
• Deutsche Post DHL Research and Innovation GmbH
• Deutsche Post Dialog Solutions GmbH
• Deutsche Post Direkt GmbH
• Deutsche Post E-POST Solutions GmbH
• Deutsche Post Fleet GmbH
• Deutsche Post Immobilien GmbH
• Deutsche Post InHaus Services GmbH
• Deutsche Post Investments GmbH
• Deutsche Post IT Services GmbH
• Deutsche Post Mobility GmbH
• Deutsche Post Shop Essen GmbH
• Deutsche Post Shop Hannover GmbH
• Deutsche Post Shop München GmbH
• Deutsche Post Transport GmbH
• DHL 2-Mann-Handling GmbH
• DHL Airways GmbH
• DHL Automotive GmbH
• DHL Automotive Offenau GmbH
• DHL Consulting GmbH
• DHL Data & Analytics GmbH (ehemals: Deutsche Post Vermarktungs GmbH)
• DHL eCommerce Holding GmbH
• DHL Express Customer Service GmbH
• DHL Express Germany GmbH
• DHL Express Network Management GmbH
• DHL FoodLogistics GmbH
• DHL Freight Germany Holding GmbH
• DHL Freight GmbH
• DHL Freight Grundstücksverwaltungs GmbH
• DHL Global Event Logistics GmbH
• DHL Global Forwarding GmbH
• DHL Global Forwarding Management GmbH
• DHL Global Management GmbH
• DHL Grundstücksverwaltungsgesellschaft Köln-Eifeltor mbH
• DHL Home Delivery GmbH
• DHL Hub Leipzig GmbH
• DHL International GmbH
• DHL Paket GmbH
• DHL Solutions GmbH
• DHL Sorting Center GmbH
• DHL Supply Chain (Leipzig) GmbH
• DHL Supply Chain Management GmbH
• DHL Supply Chain Operations GmbH
• DHL Supply Chain VAS GmbH
• Erste End of Runway Development Leipzig GmbH
• Erste Logistik Entwicklungsgesellschaft MG GmbH
• European Air Transport Leipzig GmbH
• Gerlach Zolldienste GmbH
• it4logistics GmbH
• Saloodo! GmbH
• StreetScooter GmbH
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Post AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Der vollständige Wortlaut ist über die Internetseite abrufbar.
Die KfW hat am 6. Februar 2024 bekanntgegeben, dass sie 50 MIO Aktien aus ihrem Bestand an der Deutsche Post AG im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (accelerated bookbuilt offering) verkauft hat. Die Platzierung der Aktien hat sich an institutionelle Investoren gerichtet.
Nach erfolgreicher Durchführung der Aktienplatzierung sank der Gesamtanteil der KfW von 20,49 % auf 16,45 %, entsprechend erhöhte sich der Streubesitz der Deutsche Post AG. Nach Abschluss der Transaktion bleibt die KfW die größte Aktionärin der Deutsche Post AG.
Am 12. Februar 2024 hat der Vorstand beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm dahingehend zu erweitern, dass bis Ende des Jahres 2025 insgesamt bis zu 130 MIO eigene Aktien zu einem Kaufpreis von nunmehr bis zu 4 MRD € erworben werden sollen. Die Verwendungszwecke bleiben unberührt, Textziffer 3.
Weitere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.