Grundlagen und Methoden

Als börsennotiertes Unternehmen hat die Deutsche Post AG ihren Konzernabschluss unter Anwendung von § 315e HGB („Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards“) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind.

1 Grundlagen der Rechnungslegung

Die Anforderungen der angewandten Standards wurden vollständig erfüllt und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Der Konzernabschluss umfasst die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie den Anhang (Notes). Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss 2022 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Änderungen in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS, die vom Konzern seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden sind. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 7 erläutert.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit Beschluss des Vorstands der Deutsche Post AG vom 16. Februar 2024 zur Veröffentlichung freigegeben.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro (MIO €) angegeben.

2 Konsolidierungskreis

In den Konsolidierungskreis werden alle Unternehmen einbezogen, die von der Deutsche Post AG beherrscht werden. Beherrschung besteht dann, wenn die Deutsche Post AG über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und sie infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Konzernunternehmen werden beginnend mit dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, ab dem DHL Group die Möglichkeit der Beherrschung erlangt.

Sofern DHL Group weniger als die Mehrheit der Stimmrechte hält, können andere Vereinbarungen dazu führen, dass der Konzern das Beteiligungsunternehmen beherrscht.

Mit DHL Sinotrans International Air Courier Ltd. (Sinotrans), China, gibt es eine wesentliche Gesellschaft, die trotz fehlender Stimmrechtsmehrheit vollkonsolidiert wird. Sinotrans ist im Bereich der nationalen und internationalen Express- und Transportdienstleistungen tätig und dem Segment Express zugeordnet. Die Gesellschaft ist vollständig in das weltweite DHL-Netzwerk eingebunden und ausschließlich für DHL Group tätig. Aufgrund der Vereinbarungen im Network-Agreement ist DHL Group in der Lage, sich bei den Entscheidungen bezüglich der relevanten Tätigkeiten durchzusetzen. Deshalb wird Sinotrans vollkonsolidiert, obwohl DHL Group nur 50 % der Kapitalanteile hält.

Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und Abs. 3 HGB ist der Anteilsbesitzliste zu entnehmen.

In der folgenden Tabelle wird die Anzahl der zum Konsolidierungskreis der Deutsche Post AG gehörenden Unternehmen aufgeführt:

KONSOLIDIERUNGSKREIS
  2022 2023
Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen (Tochterunternehmen)    
Inländisch 83 81
Ausländisch 711 690
Anzahl der Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit    
Inländisch 1 1
Ausländisch 0 0
Anzahl der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen    
Inländisch 1 1
Ausländisch 16 17
 

Die Veränderungen resultieren in erster Linie aus Verschmelzungen und Liquidationen unwesentlicher Unternehmen.

Wesentliche Unternehmenserwerbe sind der Textziffer 2.1 zu entnehmen.

2.1 Unternehmenserwerbe 2023

Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich folgende wesentliche Unternehmenserwerbe:

UNTERNEHMENSERWERBE
Name Land Segment Kapitalanteil
%
Erwerbszeitpunkt
MNG Kargo (MNG KARGO) Yurtici ve Yurtdisi Tasimacilik A.S. Türkei eCommerce 100 Q4 2023
Danzas AEI Emirates LLC (umbenannt in DHL Logistics LLC – SO) Vereinigte Arabische Emirate Global Forwarding, Freight 100 Q4 2023
 

MNG KARGO

Ende Juli 2023 hat DHL Group eine Vereinbarung zum 100%-igen Anteilserwerb des türkischen Unternehmens MNG Kargo und seiner Tochtergesellschaft unterschrieben. Am 5. Oktober 2023 wurde der Kauf nach Zustimmung durch die türkischen Kartellbehörden vollzogen. MNG Kargo ist einer der führenden Paketzusteller in der Türkei und im Bereich E-Commerce stark vertreten. Der Erwerb ergänzt das Geschäftsportfolio von DHL Group und soll dazu beitragen, vom Wachstumspotenzial des türkischen Marktes zu profitieren sowie die Position in der Türkei und auf den europäischen Märkten weiter zu stärken. MNG Kargo wird dem Segment eCommerce zugeordnet. Die Bewertung der übernommenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen ist aus zeitlichen Gründen noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich ein vorläufiger, steuerlich nicht abzugsfähiger Firmenwert von 267 MIO €. Die kurzfristigen Vermögenswerte enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 24 MIO €. Abweichungen zwischen Bruttowert und Buchwert bestanden in Höhe von 1 MIO €. Die Darstellung der finalen Kaufpreisallokation erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

VORLÄUFIGE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 5. OKTOBER 2023
MNG KARGO
MIO € Vorläufiger Zeitwert
Langfristige Vermögenswerte 35
Kurzfristige Vermögenswerte 28
Flüssige Mittel 15
Aktiva 78
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen –36
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen –50
Passiva –86
Nettovermögen –8
Geleisteter Kaufpreis in Zahlungsmitteln 259
Firmenwert 267
 

DHL LOGISTICS LLC – SO

Am 7. Dezember 2023 erwarb DHL Global Forwarding die restlichen 60 % Anteile an der Danzas AEI Emirates. Das Unternehmen wurde bisher zusammen mit der Investment Trading Group als ein nach der Equity-Methode bilanziertes Joint Venture geführt. Mit dem vollständigen Anteilsbesitz wird das Unternehmen nun vollkonsolidiert und in DHL Logistics LLC – SO (DHL Logistics) umbenannt. DHL Logistics ist ein auf Logistik- und Speditionsdienstleistungen in Dubai und den nördlichen Emiraten spezialisiertes Unternehmen. Durch den Erwerb kann der Unternehmensbereich Global Forwarding, Freight sein strategisches Ziel weiter vorantreiben und das profitable Wachstum in der Region Mittlerer Osten und Afrika beschleunigen. Die Bewertung der übernommenen Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ist aus zeitlichen Gründen noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich ein vorläufiger, steuerlich nicht abzugsfähiger Firmenwert von 259 MIO €. Er entfällt insbesondere auf die erwarteten Synergien und Netzwerkeffekte in Dubai und den nördlichen Emiraten. Die kurzfristigen Vermögenswerte enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 41 MIO €. Abweichungen zwischen Bruttowert und Buchwert bestanden in Höhe von 2 MIO €. Die Darstellung der finalen Kaufpreisallokation erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

VORLÄUFIGE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 7. DEZEMBER 2023
DHL LOGISTICS
MIO € Vorläufiger Zeitwert
Langfristige Vermögenswerte 72
Kurzfristige Vermögenswerte 48
Flüssige Mittel 9
Aktiva 129
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen –41
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen –35
Passiva –76
Nettovermögen 53
Geleisteter Kaufpreis in Zahlungsmitteln 187
Zeitwert der bereits bestehenden Beteiligung1 125
Firmenwert 259
1 Enthält auch den Gewinn aus Übergangskonsolidierung in Höhe von 114 MIO €, der unter dem Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgewiesen wird.

Finale Kaufpreisallokation Monta Group

Am 31. Oktober 2022 hat DHL Supply Chain eine Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 51 % an dem niederländischen E-Commerce-Spezialisten Monta Group mit seinen rund 20 Gesellschaften erworben. Die Gesellschaften werden unter Berücksichtigung von nicht beherrschenden Anteilen vollkonsolidiert. Mit der Partnerschaft kann DHL Group noch besser auf die spezifischen Bedürfnisse von mittelständischen Unternehmen und kleineren Webshops eingehen, siehe Geschäftsbericht 2022, Anhang, Textziffer 2. Die Kaufpreisallokation wurde zum 30. Juni 2023 finalisiert und führte zu einem steuerlich nicht abzugsfähigen Firmenwert in Höhe von 76 MIO €, der dem Segment Supply Chain zugeordnet wird. Er entfällt insbesondere auf die erwarteten Synergien und Netzwerkeffekte im niederländischen E-Commerce-Markt. Weiterhin besteht eine jederzeit ausübbare Call-Option für den Kauf der restlichen 49 % Anteile. Die Option wird als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Kundenbeziehungen werden über zehn Jahre, der Markenname über fünf Jahre abgeschrieben. Die Software hat eine Nutzungsdauer von fünf Jahren. Die kurzfristigen Vermögenswerte enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 16 MIO €. Abweichungen zwischen Bruttowert und Buchwert bestanden nicht.

FINALE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 31. OKTOBER 2022
MONTA GROUP
MIO € Buchwert Anpassung Beizulegender Zeitwert
Langfristige Vermögenswerte 62 41 103
Software   18  
Kundenbeziehung   17  
Markenname   6  
Kurzfristige Vermögenswerte 18 18
Flüssige Mittel 3 3
AKTIVA 83 41 124
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen –51 –10 –61
Latente Steuern   –10  
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen –31 –31
PASSIVA –82 –10 –92
Nettovermögen 1 31 32
Geleisteter Kaufpreis in Zahlungsmitteln 103 0 103
Unterschiedsbetrag 102 –31 71
Abzüglich Zeitwert der Option 10 10
Nicht beherrschende Anteile 0 15 15
Firmenwert 92 –16 76
 
MIO € MNG Kargo DHL Logistics
Konzernumsatz seit Konsolidierungszeitpunkt 66 18
Konzern-EBIT seit Konsolidierungszeitpunkt 8 2
Transaktionskosten (Ausweis in sonstigen betrieblichen Aufwendungen) 01 01
1 Gerundet unter 1 MIO €.

Wären die Gesellschaften schon zum 1. Januar 2023 vollkonsolidiert worden, hätten MNG Kargo 198 MIO € Umsatz und 23 MIO € EBIT und DHL Logistics 223 MIO € Umsatz und 22MIO € EBIT zusätzlich erbracht.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden für die im Geschäftsjahr erworbenen Tochtergesellschaften 452 MIO € gezahlt. Die Kaufpreise der erworbenen Gesellschaften wurden durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen.

Die Investitionen in nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen betrugen 34 MIO € im Geschäftsjahr 2023.

2.2 Abgangs- und Entkonsolidierungseffekte

Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine wesentlichen Anteilsveräußerungen.

2.3 Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit

Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit werden gemäß den Vorschriften des IFRS 11 anteilig konsolidiert.

Einziges Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit ist Aerologic GmbH (Aerologic), Deutschland, mit Sitz in Schkeuditz. Die Frachtfluggesellschaft ist dem Segment Express zugeordnet und wurde gemeinsam von Lufthansa Cargo AG und Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH mit einem Kapital- bzw. Stimmrechtsanteil von jeweils 50 % gegründet. Die Anteilseigner der Aerologic sind gleichzeitig die Kunden und verfügen somit über die Kapazitäten der Frachtmaschinen. Im Wesentlichen fliegt Aerologic montags bis freitags im Expressnetz von DHL Express und am Wochenende im Netzwerk der Lufthansa Cargo. Einzelne Flugzeuge werden auch jeweils exklusiv von den beiden Anteilseignern genutzt. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Aufwendungen und Erträge werden abweichend von den Kapital- und Stimmrechtsanteilen auf Grundlage des vorgenannten Nutzungsverhältnisses verteilt.

3 Wesentliche Geschäftsvorfälle

Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich neben den unter Textziffer 2 genannten Unternehmenserwerben folgende wesentliche Transaktionen:

Platzierung neuer Anleihe

Die Deutsche Post AG hat am 26. Juni 2023 ihre erste nachhaltigkeitsbezogene Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 500 MIO € und einer Laufzeit bis 2033 platziert. Die Verzinsung der Anleihe ist an das mittelfristige Ziel geknüpft, die Treibhausgas (THG)- Emissionen bis 2030 signifikant zu senken. Der Mittelzufluss sowie die Entstehung der Verbindlichkeit erfolgte am 3. Juli 2023. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre und endet am 3. Juli 2033. Die Anleihe ist mit 3,375 % pro Jahr festverzinst. Sollte eines der für das Jahr 2030 gesetzten Ziele zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen jedoch nicht erreicht werden, erhöht sich der zu zahlende Kupon ab dem Jahr 2031. Die Erlöse werden in erster Linie für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten, verwendet, Textziffer 39.

Aktienrückkauf von bis zu 4 MRD €

Mit Vorstandsbeschluss vom 14. Februar 2023 wurde das laufende Aktienrückkaufprogramm dahingehend erweitert, dass bis Ende des Jahres 2024 insgesamt bis zu 105 MIO eigene Aktien zu einem Kaufpreis von nunmehr bis zu 3 MRD € erworben werden können. Die Verwendungszwecke bleiben unberührt, d.h. die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte, etwaigen zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungs-programmen oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der Wandelschuld-verschreibung 2017/2025 genutzt. Der Rückkauf über die Börse begann am 8. April 2022 und endet spätestens im Dezember 2024. Das Aktienrückkaufprogramm erfolgte für die ersten beiden Tranchen auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2021. Die dritte und vierte Tranche wurde auf Basis der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 2023 durchgeführt, Textziffer 33 und 34.

Am 12. Februar 2024 hat der Vorstand beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm dahingehend zu erweitern, dass bis Ende des Jahres 2025 insgesamt bis zu 130 MIO eigene Aktien zu einem Kaufpreis von nunmehr bis zu 4 MRD € erworben werden sollen. Die Verwendungszwecke bleiben unberührt.

4 Anpassung von Vorjahreszahlen

Folgende Anpassungen von Vorjahreszahlen haben sich im Geschäftsjahr 2023 ergeben. Mit der finalen Kaufpreisallokation (KPA) der Monta Group ergaben sich Anpassungen der unten genannten Bilanzposten, die in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt wurden und dementsprechend zu einem angepassten Ausweis in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 geführt haben.

Weiterhin wurden zur Verbesserung der Darstellung in der Bilanz Konten mit finanziellem Charakter aus den sonstigen Vermögenswerten und sonstigen Verbindlichkeiten in die finanziellen Vermögenswerte bzw. Finanzschulden umgegliedert (IFRS 7). Dies ermöglicht die Zuordnung der in der Tabelle „Überleitung auf die Bilanzwerte gemäß IFRS 9“ dargestellten Beträge auf die Bilanzwerte, Textziffer 43.

BILANZ
MIO € Grund Betrag Anpassung Angepasster Betrag
31. Dezember 2022        
Immaterielle Vermögenswerte KPA 14.096 25 14.121
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte IFRS 7 1.355 444 1.799
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte IFRS 7 3.551 –444 3.107
Kurzfristige Ertragsteueransprüche   283 173 456
Nicht beherrschende Anteile KPA 467 15 482
Passive latente Steuern KPA 336 10 346
Langfristige Finanzschulden IFRS 7 17.659 24 17.683
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten IFRS 7 321 –24 297
Langfristige Ertragsteuerverpflichtungen   0 331 331
Kurzfristige Finanzschulden IFRS 7 4.159 324 4.483
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten IFRS 7 6.512 –324 6.188
Kurzfristige Ertragsteuerverpflichtungen   659 –158 501
 

5 Neuerungen in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS

Neue Rechnungslegungsvorschriften, die im Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwenden sind

Folgende Standards, Änderungen an Standards und Interpretationen sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden:

 
Standard Inhalt und Bedeutung
Änderungen an IAS 1 und IFRS-Leitliniendokument 2: Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Änderungen unterstützen das Unternehmen bei der Entscheidung, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss anzugeben sind. Die Änderung an IAS 1 erfordert und erläutert zugleich die Angabe „wesentlicher“ anstatt „bedeutender“ Informationen in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderungen am IFRS-Leitliniendokument 2 erläutern unterstützend, wie der Wesentlichkeitsbegriff auf die Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden ist. Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergaben sich nicht.
Änderungen an IAS 8, Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Die Änderungen beinhalten eine neue Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und erläutern, wie ein Unternehmen zwischen Änderungen in Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden hat. Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergaben sich nicht.
Änderungen an IAS 12, Gegenläufige latente Steuerpositionen aus derselben Transaktion Mit der Änderung wird die Ausnahme von der (erstmaligen) Erfassung latenter Steuern dahingehend eingeschränkt, dass diese nicht mehr für Transaktionen gilt, bei denen Unternehmen sowohl einen Vermögenswert als auch eine Schuld bilanzieren (zum Beispiel bei Leasingverhältnissen und Rückbauverpflichtungen). Für solche Transaktionen sind zukünftig aktive und passive latente Steuern anzusetzen, soweit betragsgleiche abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen entstehen. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderungen an IAS 12, Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln Die Änderungen an IAS 12 erfolgen im Zusammenhang mit den Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung. DHL Group fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Mustervorschriften zur Säule 2. Die Rechtsvorschriften für die Säule 2 wurden zum Bilanzstichtag nur in einigen Jurisdiktionen umgesetzt, so dass die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung im Berichtszeitraum noch nicht konzernweit anzuwenden sind. Ab dem Geschäftsjahr 2024 erwartet der Konzern eine Erhöhung der laufenden Steuern um einen niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag.
IFRS 17, Versicherungsverträge einschließlich Änderungen an IFRS 17 Der Standard löst IFRS 4, Versicherungsverträge, ab und regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Zielsetzung ist die Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen zum Zwecke einer glaubwürdigen Darstellung der Auswirkung von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens. IFRS 17 wurde aus Wesentlichkeitsgründen nicht angewendet.
Änderungen an IFRS 17, Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen Die geringfügige Änderung an IFRS 17 führt die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen eine optionale Klassifizierungsüberlagerung anzuwenden mit dem Ziel, aussagekräftige Vergleichsinformationen zu Finanzinstrumenten für das Jahr 2022 bereitzustellen. Die Änderung erfolgt vor dem Hintergrund, dass im Unterschied zur Erstanwendung von IFRS 17 bei der Erstanwendung von IFRS 9 keine rückwirkende Anwendung notwendig ist und damit die Vergleichsbasis für Finanzinstrumente fehlen kann. Es ergaben sich keine Auswirkungen.
 

Neue Rechnungslegungsvorschriften, die durch die EU anerkannt wurden, deren verpflichtende Anwendung in der Zukunft liegt

Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind bereits durch die EU anerkannt worden. Eine verpflichtende Anwendung ist jedoch erst für die Zukunft vorgesehen.

 
Standard Inhalt und Bedeutung
Änderungen an IFRS 16, Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion (veröffentlicht am 22. September 2022 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen) Mit der Änderung werden Regelungen zur Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit im Falle einer Sale-and-Leaseback-Transaktion in den Standard aufgenommen. Die Leasingverbindlichkeit ist so zu bewerten, dass bei der Folgebewertung kein Gewinn oder Verlust in Bezug auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht entsteht. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
Änderungen an IAS 1, Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (veröffentlicht am 23. Januar 2020 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen) sowie Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts Die Änderungen an IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage. Sie stellen klar, dass eine Verbindlichkeit als langfristig einzustufen ist, wenn das Unternehmen am Abschlussstichtag über ein substanzielles Recht verfügt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Dabei genügt das reine Vorhandensein eines substanziellen Rechts, es muss keine Absicht des Unternehmens vorliegen, dieses auch auszuüben. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden nicht erwartet. Aufgrund der bestehenden COVID-19-Pandemie wurde der Erstanwendungszeitpunkt auf den 1. Januar 2024 verschoben.
Änderungen an IAS 1, Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (veröffentlicht am 31. Oktober 2022 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen) Die ergänzende Änderung an IAS 1 stellt klar, dass, wenn das Recht auf Zahlungsaufschub an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft ist, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen sind, diese Bedingungen keinen Einfluss auf den Ausweis als kurz- oder langfristig haben. Zur Risikoeinschätzung sind erweiterte Angaben über als langfristig klassifizierte Schulden mit Nebenbedingungen gefordert. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden nicht erwartet.
 

Neue Rechnungslegungsvorschriften, bei denen die Anerkennung durch die EU noch aussteht (Endorsement-Verfahren)

Der IASB und das IFRIC haben im Geschäftsjahr 2023 sowie in den Vorjahren weitere Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Die Anwendung dieser IFRS setzt die noch ausstehende Anerkennung durch die EU voraus.

 
Standard Inhalt und Bedeutung
Änderungen an IAS 21, Mangel an Umtauschbarkeit (veröffentlicht am 15. August 2023 und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen) Die Verlautbarung enthält Leitlinien, die spezifizieren, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn sie es nicht ist. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden überprüft.
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7, Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (veröffentlicht am 25. Mai 2023
und anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen)
Bei den Änderungen handelt es sich um weitere Angabevorschriften und Erläuterungen zu bestehenden Angabevorschriften, mit denen die Unternehmen verpflichtet werden, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden überprüft.
 

6 Währungsumrechnung

Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb des Konzerns entspricht die funktionale Währung im Wesentlichen der lokalen Währung. Entsprechend werden im Konzernabschluss die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die periodischen Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit einem sich aus den monatlichen Kursen ergebenden Durchschnittskurs umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Im Geschäftsjahr 2023 wurden ⁠–⁠586 MIO € (Vorjahr: 153 MIO €) im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ausgewiesen, siehe Gesamtergebnisrechnung.

Nach dem 1. Januar 2005 durch Unternehmenszusammenschlüsse entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswerte des erworbenen Unternehmens behandelt und entsprechend in dessen funktionaler Währung geführt. Geschäfts- oder Firmenwerte, die bei ausländischen Tochterunternehmen aus der Kapitalkonsolidierung vor 2005 entstanden sind, werden zu historischen Anschaffungskosten abzüglich der bis Ende 2004 aufgelaufenen Abschreibungen in Euro geführt.

Die Kurse der für den Konzern wesentlichen Währungen stellen sich wie folgt dar:

WÄHRUNG
    Stichtagskurse Durchschnittskurse
    2022 2023 2022 2023
  Land 1 EUR = 1 EUR = 1 EUR = 1 EUR =
AUD Australien 1,5723 1,6294 1,5157 1,6351
CNY China 7,3823 7,8843 7,0875 7,6960
GBP Großbritannien 0,8866 0,8697 0,8549 0,8689
HKD Hongkong 8,3317 8,6475 8,2241 8,4813
INR Indien 88,2947 92,0797 82,7138 89,4486
JPY Japan 140,8789 156,6571 138,1186 153,2537
SEK Schweden 11,1005 11,0919 10,6552 11,4828
USD USA 1,0686 1,1070 1,0502 1,0830
 

Grundsätzlich werden bei wesentlichen konsolidierten Unternehmen, die ihre Geschäfte in hochinflationären Volkswirtschaften betreiben, die bilanziellen Wertansätze der nichtmonetären Vermögenswerte gemäß IAS 29 indexiert und spiegeln damit die aktuelle Kaufkraft am Bilanzstichtag wider. Die Türkei erfüllt seit Anfang 2022 die Kriterien für eine kumulative Inflation von mehr als 100 % in einem Dreijahreszeitraum. Für die betroffenen Gesellschaften wurde die Rechnungslegung nach IAS 29 angewendet. Mit der Anwendung wurden die Anpassungen der Buchwerte der nicht monetären Vermögenswerte und Schulden anhand des allgemeinen Preisindex im Finanzergebnis erfasst, Textziffer 18. Für die Anpassung der Kaufkrafteffekte wurde der Verbraucherpreisindex des Statistikinstituts der Türkei verwendet. Zum 1. Januar 2023 betrug dieser 1.128 Basispunkte und erhöhte sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.859 Basispunkte.

In den in lokaler Währung aufgestellten Abschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden die monetären Werte, wie Forderungen und Verbindlichkeiten, gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich in Höhe von 452 MIO € Erträge (Vorjahr: 696 MIO €) und 433 MIO € Aufwendungen (Vorjahr: 673 MIO €) aus Währungsumrechnungsdifferenzen. Abweichend davon werden Währungsumrechnungsdifferenzen, die auf Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb beruhen, im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme bestimmter Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert auszuweisen sind.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit von DHL Group liegt in der Erbringung von logistischen Dienstleistungen in den Bereichen Expressversand, Frachttransport, Supply-Chain-Management, E-Commerce-Lösungen sowie Brief- und Paketversand in Deutschland. Alle Erträge, die im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stehen, werden als Umsatzerlöse in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung dargestellt. Alle anderen Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge gezeigt.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen, und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung – unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden – wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem der Konzern voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt. Im Konzern gibt es grundsätzlich keine Verträge, bei denen der Zeitraum zwischen der Übertragung der versprochenen Güter bzw. Dienstleistungen auf den Kunden und der Zahlung durch den Kunden ein Jahr überschreitet. Entsprechend wird die zugesagte Gegenleistung nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Der Leistungsfortschritt wird grundsätzlich auf Basis des Verhältnisses von erfüllter und noch ausstehender Transportdauer bestimmt.

Erlöse aus der Erbringung von anderen logistischen Dienstleistungen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden.

Sobald Dritte an der Erbringung der Dienstleistung beteiligt sind, ist eine Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent vorzunehmen. Ist DHL Group als Prinzipal tätig, dann werden die Umsatzerlöse in Höhe des Bruttobetrages erfasst. Agiert der Konzern als Agent, wird hingegen auf den Nettobetrag abgestellt. Der Transaktionspreis für diese spezifische Dienstleistung ist auf die Höhe der zu erhaltenden Provision begrenzt. In Bezug auf die Transportleistungen ist DHL Group in der Regel als Prinzipal tätig.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die originäre und erworbene immaterielle Vermögenswerte und erworbene Firmenwerte umfassen, werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn durch die Herstellung der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Im Konzern betrifft dies selbst entwickelte Software. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. Die Herstellungskosten der selbst entwickelten Software enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Gegebenenfalls anfallende Fremdkapitalkosten sind bei qualifizierten Vermögenswerten Bestandteil der Herstellungskosten. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von immateriellen Vermögenswerten anfallenden Umsatzsteuern gehen in dem Maße in die Anschaffungs- und Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können.

Die immateriellen Vermögenswerte (außer Firmenwerte) werden ihrer Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen/Wertminderungen folgen den unter dem Punkt Wertminderungen beschriebenen Grundsätzen. Die Nutzungsdauern der wesentlichen immateriellen Vermögenswerte betragen:

NUTZUNGSDAUERN
  Jahre1
Software 5 bis 15
Lizenzen bis 5
Kundenbeziehungen bis 20
1 Es handelt sich hierbei um die vom Konzern vorgegebenen Maximalwerte. Die tatsächlichen Nutzungsdauern können aufgrund bestimmter Faktoren, wie vertraglicher Regelungen, regionaler und zeitlicher Gegebenheiten, unterhalb dieser Vorgaben liegen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf Wertminderungsbedarf geprüft. Hierunter fallen fast ausschließlich Firmenwerte. Der Werthaltigkeitstest unterliegt den Grundsätzen, die unter dem Punkt Wertminderungen beschrieben werden.

Emissionszertifikate

CO₂-Emissionszertifikate und Zertifikate bzw. Erzeugungsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien werden als immaterielle Vermögenswerte bilanziert und unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Sowohl entgeltlich erworbene als auch frei zugeteilte Rechte werden zu Anschaffungskosten bewertet; eine planmäßige Abschreibung findet nicht statt.

Für die Verpflichtung zur Einreichung von CO₂-Emissionszertifikaten bei den zuständigen Behörden in der EU und in Großbritannien wird eine Rückstellung gebildet, die mit dem Buchwert der dafür aktivierten CO₂-Emissionszertifikate bewertet wird. Ist ein Teil der Verpflichtung nicht durch vorhandene Zertifikate gedeckt, wird die Rückstellung hierfür mit dem Marktpreis der Emissionszertifikate am Stichtag bewertet.

Sachanlagen

Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, Bau oder der Herstellung zugeordnet werden können, werden aktiviert. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Sachanlagegegenstände anfallenden Umsatzsteuern gehen in dem Maße in die Anschaffungs- und Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Wesentliche Bestandteile von Sachanlagen, die unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden gesondert erfasst und abgeschrieben. Fallen Kosten im Zusammenhang mit regelmäßigen umfangreichen Instandhaltungsarbeiten an (zum Beispiel Überholung von Flugzeugen und Großreparaturen von Triebwerken), werden diese Kosten als separater Bestandteil erfasst, sofern sie die Kriterien für den Ansatz erfüllen. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Anlageklassen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

NUTZUNGSDAUERN
  Jahre1
Gebäude 20 bis 50
Technische Anlagen und Maschinen 10 bis 20
Flugzeuge 15 bis 25
IT-Ausstattung 4 bis 10
Transportausstattung und Fuhrpark 5 bis 20
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 7 bis 10
1 Es handelt sich hierbei um die vom Konzern vorgegebenen Maximalwerte. Die tatsächlichen Nutzungsdauern können aufgrund bestimmter Faktoren, wie vertraglicher Regelungen, regionaler und zeitlicher Gegebenheiten, unterhalb dieser Vorgaben liegen.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, ist ein Werthaltigkeitstest durchzuführen, siehe Punkt Wertminderungen.

Wertminderungen

Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte sowie als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien daraufhin geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Hinweise vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt und dem entsprechenden Buchwert gegenübergestellt.

Nach IAS 36 entspricht der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert (Barwert der erwarteten Free Cashflows vor Steuern). Maßgeblich ist der höhere Wert. Als Diskontierungszinssatz wird für den Nutzungswert ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die Cash Generating Unit (CGU) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann und die unabhängig Mittelzuflüsse generiert. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertminderung des Vermögenswerts. Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte der einzelnen Vermögenswerte sind, sofern sie bestimmbar sind, dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswerts oder der CGU, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrags. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertminderung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertminderungen auf Firmenwerte sind nicht zulässig. Firmenwerte werden im Rahmen der Folgebewertung grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls kumulierter Korrekturen aus außerplanmäßigen Wertminderungen bewertet. Damit darf ein erworbener Firmenwert nicht planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss, ebenso wie immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, unabhängig vom Vorliegen von Indikatoren für eine mögliche Wertminderung jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 unterzogen werden. Daneben bleibt die Verpflichtung zu einer Werthaltigkeitsprüfung bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung bestehen. Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden den CGU bzw. Gruppen von CGU zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene dar, auf der das Management den Firmenwert für interne Steuerungszwecke kontrolliert. Der Buchwert einer CGU, die einen Firmenwert enthält, wird jährlich auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise auf eine mögliche Wertminderung vorliegen. Im Falle von Wertminderungen im Zusammenhang mit CGU, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertminderungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz grundsätzlich proportional auf die verbleibenden Vermögenswerte der CGU verteilt.

Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt.

Leasingnehmer

Nach IFRS 16 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:

  • feste Zahlungen abzüglich vom Leasinggeber zu leistender Leasinganreize,
  • variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,
  • erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien,
  • den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde, und
  • Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.

Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des jeweiligen Leasingnehmers.

Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Leasingverbindlichkeit,
  • bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize,
  • anfängliche direkte Kosten und Rückbauverpflichtungen.

Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Des Weiteren werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten, außer bei Immobilien- und Flugzeug-Leasingverhältnissen. Daneben werden konzerninterne Leasingverhältnisse – der internen Steuerung entsprechend – gemäß IFRS 8 in der Segmentberichterstattung grundsätzlich wie operative Mietverhältnisse dargestellt.

Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

Leasinggeber

Als Leasinggeber bei einem Operating lease weist der Konzern das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der Periode vereinnahmten Leasingraten werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Umsatzerlösen ausgewiesen, sofern sie zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören.

Als Leasinggeber bei einem Finanzierungsleasing setzt der Konzern die Vermögenswerte in der Bilanz an und weist sie als Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis aus. Weiterhin werden bestimmte in Kundenverträge eingebetteten Untermietverträge als Finanzierungsleasing beim Leasinggeber dargestellt.

Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen

Die Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen umfassen die assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Sie werden gemäß IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, nach der Equity-Methode bewertet. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen erhöht bzw. vermindert, soweit diese auf die Anteile der Deutsche Post AG bzw. auf deren einbezogene Tochterunternehmen entfallen. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen werden inklusive der im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Firmenwerte außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Die Erfassung der Erträge und Verluste aus dem Abgang von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen erfolgt ebenso wie die Zuschreibung und Wertminderung in dem Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Zu den finanziellen Vermögenswerten zählen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ausgereichte Darlehen und sonstige finanzielle Forderungen sowie derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen eine vertragliche Verpflichtung, Zahlungsmittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Anleihen und Leasing sowie derivative Finanzverbindlichkeiten.

Bewertung

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt auf den Erwerb dieser finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entfallenen Transaktionskosten, sofern die finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in der Folge nicht erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Aufwand erfasst. Für finanzielle Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Fair-Value-Option bewertet werden, wird der Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen ist, im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Klassifizierung

Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft. Die Klassifizierung der Schuldinstrumente ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von deren vertraglichen Zahlungsströmen.

Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

Schuldinstrumente, die dem Geschäftsmodell „Halten zur Erzielung vertraglicher Zahlungsströme“ zugeordnet werden und deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins und Tilgung bestehen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und bilanziert. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen.

Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Fair Value through Other Comprehensive Income, FVTOCI)

Schuldinstrumente, die dem Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“ zugeordnet werden, sind zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten zu bewerten. In der Folge werden Änderungen des Buchwerts aufgrund von Wechselkursgewinnen und -verlusten, Wertminderungsgewinnen oder -verlusten und Zinserträgen, die nach der Effektivzinsmethode ermittelt werden, in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Diese Beträge entsprechen den Beträgen, die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst worden wären, wenn diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden wären. Alle anderen Änderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Wenn die Schuldinstrumente ausgebucht werden, sind die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umzugliedern.

Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Fair Value through Profit and Loss, FVTPL)

Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente, die erworben werden, um deren Zahlungsströme durch kurzfristige und mittelfristige Verkäufe zu maximieren, sind dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zugeordnet. Sie sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Gewinne und Verluste aus der Bewertung werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gezeigt.

Eigenkapitalinstrumente, die als FVTOCI klassifiziert werden

Eigenkapitalinstrumente sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und können gemäß IFRS 9 den Bewertungskategorien FVTOCI oder FVTPL zugeordnet werden. Der Konzern investiert im Wesentlichen aus strategischen Gründen in Eigenkapitalinstrumente, die dann der Kategorie FVTOCI zugerechnet werden. Effekte aus der Zeitwertänderung von Eigenkapitalinstrumenten der Kategorie FVTOCI sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Werden Eigenkapitalinstrumente der Kategorie FVTOCI veräußert, sind die im Eigenkapital erfassten Zeitwertänderungen in die sonstigen Rücklagen umzubuchen. Für Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie FVTPL zugeordnet werden, sind die Zeitwertänderungen sofort in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu zeigen. Dividenden werden ebenfalls in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter den sonstigen Erträgen erfasst.

Wertminderungen

Der Konzern beurteilt die erwarteten Kreditverluste von Schuldinstrumenten auf zukunftsgerichteter Basis (Expected-Credit-Loss-Modell).

Expected-Credit-Loss (ECL) im Sinne von IFRS 9 ist die wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten über die erwartete Laufzeit eines finanziellen Vermögenswertes, der zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI) bilanziert wird. Ein Kreditverlust (Zahlungsausfall) ist die Differenz zwischen den Zahlungsströmen, die dem Konzern gemäß Vertrag zustehen, und den Zahlungsströmen, die der Konzern erwartet. Die erwarteten Kreditverluste berücksichtigen die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen. Danach entsteht ein Kreditverlust auch dann, wenn der Konzern erwartet, dass er vollständig, aber später als bei vertraglicher Fälligkeit bezahlt wird.

Der Konzern unterscheidet folgende Arten von finanziellen Vermögenswerten, deren Kreditverlust mittels des ECL-Modells zu ermitteln sind. Dass sind zum einen die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumente und die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumente und zum anderen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Vertragsvermögenswerte. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Für letztere ist der identifizierte Wertminderungsaufwand unwesentlich.

Der ECL wird auf Einzelpositionsebene, in Ausnahmefällen auf kollektiver Portfolioebene gemessen (gruppierte Forderungen auf der Grundlage gemeinsamer Kreditrisikomerkmale). Dazu sieht der Standard ein Dreistufenmodell, den „allgemeinen Ansatz“, zur Ermittlung des Kreditverlustes vor.

Gemäß dem Dreistufenmodell sind zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente bei Ersterfassung der Stufe 1 zuzuordnen. Der erwartete Kreditverlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann. Wenn seit der Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos der Gegenpartei verzeichnet wurde, ist der finanzielle Vermögenswert von Stufe 1 in Stufe 2 zu transferieren. Das Ausfallrisiko ist unter anderem dann signifikant erhöht, wenn der Schuldner kurzfristig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt bzw. sich eine tatsächliche oder erwartete Verschlechterung der Geschäftsergebnisse des Schuldners abzeichnet. Das Ausfallrisiko wird dann anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) über die gesamte Restlaufzeit (Lifetime PD) bemessen. Die Wertminderung entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen während der Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes entstehen kann. Ein Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 hat spätestens dann zu erfolgen, wenn die vertraglichen Zahlungen, seit mehr als 30 Tagen überfällig sind. Sind vertragliche Zahlungen aus einem Schuldinstrument mehr als 90 Tage überfällig, besteht die widerrufliche Vermutung, dass ein objektiver Hinweis auf einen Kreditverlust besteht, dass der Schuldner erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat. Das Schuldinstrument ist dann in Stufe 3 zu transferieren.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete notierte Schuldinstrumente werden der Stufe 1 des Dreistufenmodells zugeordnet, wenn ein Investment-Grade-Rating mindestens einer großen Rating-Agentur vorliegt. Die in der Periode erfasste Wertminderung entspricht dann dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Vertragsvermögenswerte sind in der Regel kurzfristiger Natur und enthalten keine wesentliche Zinskomponente. Nach dem vereinfachten Wertminderungsverfahren des IFRS 9 ist für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste über die Restlaufzeit zu erfassen. Der Konzern ermittelt den erwarteten Kreditverlust mittels Wertminderungstabellen für die einzelnen Divisionen. In die Verlustschätzung, dokumentiert durch die Ausfallraten, fließen alle verfügbaren Informationen, darunter historische Daten, derzeitige wirtschaftliche Verhältnisse sowie belastbare Prognosen künftiger wirtschaftlicher Verhältnisse (makroökonomische Faktoren), ein.

Wertminderungsaufwendungen werden mit den Erträgen aus der Auflösung von Wertminderungen saldiert. Zu weiteren Einzelheiten siehe Textziffer 43.

Derivate und Sicherungsbeziehungen

Seit dem 1. Januar 2020 wendet der Konzern die Vorschriften des IFRS 9 zum Hedge Accounting an. Derivative Sicherungsinstrumente werden eingesetzt, um Ergebnisschwankungen aufgrund von Zahlungen in fremder Währung, variabel verzinslichen Aufnahmen und für geplante Rohstoffeinkäufe zu minimieren. Dabei werden die Gewinne und Verluste aus den Grund- und Sicherungsgeschäften zeitgleich im Gesamtergebnis erfasst (Hedge Accounting). Aufgrund der bestehenden Risiken hat der Konzern Cashflow Hedges designiert.

Ein Cashflow Hedge sichert die Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme aus bilanzierten Vermögenswerten und Schulden (im Fall von Zinsrisiken), geplante und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktionen und fest kontrahierte, bilanzunwirksame Verpflichtungen, aus denen ein Währungsrisiko resultiert. Der als Sicherungsinstrument designierte und effektive Teil eines Cashflow Hedge wird in der Cashflow Hedge Reserve im sonstigen Ergebnis erfasst. Sofern das Wahlrecht (Forward Element und Currency Basis Spreads) zum Cost of Hedging Ansatz angewendet wird oder der Zeitwert einer Option nicht designiert wurde, werden effektive Wertänderungen aus den nicht-designierten Teilen in der Cost-of-Hedging-Reserve als Bestandteil der Hedge Reserve im sonstigen Ergebnis erfasst. IFRS 9 lässt die Alternative zu, entweder den vollen oder den inneren Wert einer Option als Sicherungsinstrument zu designieren. Der Zeitwert einer Option wird als Kosten der Absicherung angesehen. Wenn nur der innere Wert einer Option als Sicherungsinstrument designiert wird, müssen Änderungen des Zeitwerts der Option im sonstigen Ergebnis als Cost of Hedging in der Cost-of-Hedging-Reserve erfasst und auf einer vernünftigen Grundlage beim Eintritt des Grundgeschäfts reklassifiziert werden. Ähnlich wie beim inneren Wert einer Option ist es zulässig nur das Kassaelement eines Termingeschäfts als Sicherungsinstrument zu designieren. In diesem Fall besteht das Wahlrecht die effektiven und kumulierten Zeitwertänderungen der Terminkomponente und des Fremdwährungsbasis-Spreads ebenfalls in der Cost-of-Hedging-Reserve zu erfassen. Ineffektivitäten aus der Wertänderung des Sicherungsinstruments sind erfolgswirksam zu buchen. Die mit den Sicherungsmaßnahmen verbundenen Gewinne und Verluste bleiben zunächst im Eigenkapital stehen und sind später in der Periode erfolgswirksam zu erfassen, in der der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit das Periodenergebnis beeinflusst. Resultiert eine Absicherung einer fest kontrahierten Transaktion später im Ansatz eines nichtfinanziellen Vermögenswerts, sind die im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste dem Vermögenswert bei Zugang zuzurechnen (Basis-Adjustment).

Absicherungen von Nettoinvestitionen (Net Investment Hedges) in ausländische Gesellschaften werden wie Cashflow Hedges behandelt. Der Gewinn oder Verlust aus dem effektiven Teil des Sicherungsgeschäfts wird im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst; der Gewinn oder Verlust des ineffektiven Teils ist unmittelbar in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Die erfolgsneutral erfassten Gewinne oder Verluste verbleiben bis zum Abgang oder Teilabgang oder einer Wertminderung der Nettoinvestition im Eigenkapital.

Ansatz und Ausbuchung

Die Erfassung von finanziellen Vermögenswerten im Rahmen von marktüblichen Käufen und Verkäufen erfolgt zum Erfüllungstag, ausgenommen hiervon sind insbesondere Derivate. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt der Cashflows aus dem Vermögenswert ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Zahlungsverpflichtungen daraus ausgelaufen sind.

Power Purchase Agreements

DHL Group schließt langfristige Verträge über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Wind- und Solarenergie) ab, um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren (Power Purchase Agreements) und um sich gegen schwankende Preise abzusichern. Werden die Verträge für den eigenen Bedarf abgeschlossen, werden sie als schwebende Geschäfte behandelt (Own Use Exemption) und nicht als Derivat bilanziert.

Saldierung

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgrund von Nettingvereinbarungen (Globalverrechnungsverträgen) nur dann saldiert, wenn am Bilanzstichtag ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist.

Ist ein Anspruch auf Saldierung im gewöhnlichen Geschäftsverlauf nicht durchsetzbar, werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit ihren Bruttobeträgen in der Bilanz ausgewiesen. Der Globalverrechnungsvertrag schafft dann nur einen bedingten Anspruch auf Verrechnung.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties) sind gemäß IAS 40 solche Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zur Wertsteigerung gehalten werden und nicht zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke bzw. zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens genutzt werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenprinzip. Die abnutzbaren Investment Properties werden über eine Laufzeit von 20 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Der beizulegende Zeitwert wird anhand von Gutachten ermittelt. Die Wertminderungen folgen den unter dem Punkt Wertminderungen beschriebenen Grundsätzen.

Vorräte

Vorräte sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, die sich in der Herstellung befinden oder die im Zuge der Herstellung von Produkten bzw. der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden. Sie sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Wertminderungen werden für veraltete Vorräte sowie Bestände mit geringer Umschlagshäufigkeit vorgenommen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 zu ihrem beizulegenden Zeitwert nur dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen. Erfolgen die Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten, werden die Zuwendungen passivisch abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der Vermögenswerte als Ertrag erfasst. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten

Bei den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten handelt es sich um Vermögenswerte, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Die Veräußerung muss erwartungsgemäß innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen. Dabei kann es sich um einzelne langfristige Vermögenswerte, um Gruppen von Vermögenswerten (Veräußerungsgruppen), um Unternehmensbestandteile bzw. um ein ausschließlich mit Weiterveräußerungsabsicht erworbenes Tochterunternehmen handeln (aufgegebene Geschäftsbereiche). Verbindlichkeiten, die zusammen mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden sollen, sind Bestandteil einer Veräußerungsgruppe oder eines aufgegebenen Geschäftsbereichs und werden als „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ ebenfalls gesondert ausgewiesen. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Ergebnisse aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung stehender Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden bis zur endgültigen Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Bewertung von zur Veräußerung bestimmten Geschäftsbereichen mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten werden als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Dies gilt auch für Ergebnisse aus der Geschäftstätigkeit bzw. aus der Veräußerung dieser Unternehmensbereiche.

Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente

Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige liquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gezeigt.

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile stellen die proportionalen Minderheitsanteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen dar und werden zum Buchwert angesetzt. Werden Anteile von anderen Gesellschaftern erworben bzw. veräußert, wird dies, sofern es keine Auswirkung auf das bestehende Beherrschungsverhältnis hat, als Eigenkapitaltransaktion dargestellt. Die Differenz zwischen dem von anderen Gesellschaftern erworbenen bzw. an andere Gesellschafter veräußerten anteiligen Nettovermögen und dem Kaufpreis wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Bei der Erhöhung der nicht beherrschenden Anteile um das anteilige Nettovermögen wird diesem kein Anteil am Firmenwert zugeordnet.

Anteilsbasierte Vergütung für Führungskräfte

Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird bei anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente mit international anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt.

Die Bewertung der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich (Stock Appreciation Rights, SAR) erfolgt gemäß IFRS 2 auf Basis eines finanzmathematischen Optionspreismodells. Die SAR werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag bewertet. Der ermittelte Wert der voraussichtlich ausübbar werdenden SAR wird als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum (Sperrfrist) erbrachten Gegenleistung zeitratierlich erfolgswirksam erfasst. In gleichem Umfang werden Rückstellungen gebildet. Wertschwankungen aus Veränderungen des Aktienkurses, die nach dem Datum der Gewährung eintreten, werden im Finanzergebnis in den sonstigen Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Altersversorgungspläne

In vielen Ländern bestehen Vereinbarungen (Pläne), nach denen der Konzern seinen Beschäftigten Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. Diese Leistungen umfassen Renten (Pensions), Kapitalzahlungen bei Renteneintritt und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie werden im Folgenden Altersversorgung, Pensionen und ähnliche Leistungen oder Pensionen genannt. Es sind leistungsorientierte (Defined Benefit) und beitragsorientierte (Defined Contribution) Pläne zu unterscheiden.

Leistungsorientierte Altersversorgungspläne des Konzerns

Die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Hierbei sind bestimmte versicherungsmathematische Annahmen zu treffen. Die Finanzierung erfolgt in der Mehrzahl der Fälle zumindest teilweise über externe Planvermögen. Verbleibende Nettoschulden werden über Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen finanziert, anzusetzende Nettovermögenswerte gesondert als Pensionsvermögen gezeigt. Beim Ansatz eines Pensionsvermögens ist gegebenenfalls eine Vermögensobergrenze zu beachten. Von den Kostenkomponenten fließt der Dienstzeitaufwand in den Personalaufwand, der Nettozinsaufwand in das Finanzergebnis und die Neubewertungen außerhalb der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in das sonstige Ergebnis. Beim Vorliegen von Erstattungsansprüchen werden diese gesondert unter den finanziellen Vermögenswerten gezeigt.

Beitragsorientierte Altersversorgungspläne für Beamte in Deutschland

Die Deutsche Post AG leistet für Beamte in Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge zu Altersversorgungsplänen, bei denen es sich für das Unternehmen um beitragsorientierte Altersversorgungspläne handelt. Diese Beiträge werden im Personalaufwand erfasst.

Nach den Vorschriften des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (PostPersRG) erbringt die Deutsche Post AG über die Postbeamtenversorgungskasse (PVK) bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) Versorgungs- und Beihilfeleistungen an im Ruhestand befindliche Beschäftigte und deren Hinterbliebene, denen aus einem Beamtenverhältnis Versorgungsleistungen zustehen. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen der Deutsche Post AG ist in § 16 PostPersRG geregelt. Die Deutsche Post AG ist danach verpflichtet, einen jährlichen Beitrag in Höhe von 33 % der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltfähig beurlaubten Beamten an die PVK zu zahlen.

Nach § 16 PostPersRG gleicht der Bund Unterschiedsbeträge zwischen laufenden Zahlungsverpflichtungen der PVK einerseits und laufenden Beiträgen der Trägerunternehmen oder anderweitigen Vermögenserträgen andererseits aus und gewährleistet, dass die PVK jederzeit in der Lage ist, die gegenüber ihren Trägerunternehmen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit der Bund danach Zahlungen an die PVK erbringt, kann er von der Deutsche Post AG keine Erstattung verlangen.

Beitragsorientierte Altersversorgungspläne für Arbeitnehmer des Konzerns

Insbesondere in Großbritannien, den USA und den Niederlanden bestehen beitragsorientierte Altersversorgungspläne für Arbeitnehmer des Konzerns. Die Beiträge zu diesen Plänen werden ebenfalls im Personalaufwand erfasst.

Dies beinhaltet auch Beiträge zu gemeinschaftlichen Altersversorgungsplänen mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plans), die grundsätzlich als leistungsorientierte Altersversorgungspläne zu charakterisieren sind, insbesondere in den USA und den Niederlanden. Hier stellen die Einrichtungen den teilnehmenden Unternehmen allerdings keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um diese Pläne wie leistungsorientierte Pläne bilanzieren zu können. Aus diesem Grund werden diese Pläne entsprechend den Vorschriften für beitragsorientierte Altersversorgungspläne berücksichtigt.

Hinsichtlich dieser gemeinschaftlichen Altersversorgungspläne in den USA werden Beiträge entrichtet, die auf tariflichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der lokalen Gewerkschaft mit Beteiligung der Versorgungseinrichtung beruhen. Es gibt keine arbeitgeberseitige Verpflichtung gegenüber irgendeinem der Pläne, die über die vereinbarten Beitragssätze hinausgeht, außer im Falle eines Ausscheidens nach bestimmten Kriterien, was dann eine Haftung für die Verpflichtungen anderer Unternehmen gemäß den Regelungen der Bundesgesetze in den USA beinhalten könnte. Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge an die Versorgungseinrichtungen für das Folgejahr 2024 betragen 79 MIO € (tatsächliche Arbeitgeberbeiträge im Berichtsjahr 81 MIO €, im Vorjahr 81 MIO €). Einige der Pläne, an denen DHL Group beteiligt ist, sind gemäß den Informationen, die die Versorgungseinrichtungen zur Verfügung stellen, unterkapitalisiert. Dem Konzern liegen keine Informationen vor, die auf eine Änderung der Beitragssätze, die in den aktuellen tariflichen Vereinbarungen festgelegt wurden, hinweisen würden. Darüber hinaus wurden die potenziellen finanziellen Risiken im Zusammenhang mit unterfinanzierten gemeinschaftlichen Plänen durch Maßnahmen der US-Regierung implizit verringert. Auf DHL Group entfällt kein wesentlicher Anteil an den Beiträgen an eine der Versorgungseinrichtungen, mit Ausnahme eines Plans, bei dem DHL Group den größten Beitragszahler darstellt.

Hinsichtlich eines gemeinschaftlichen Altersversorgungsplans in den Niederlanden werden vom Leitungsorgan der Versorgungseinrichtung mit Beteiligung der niederländischen Zentralbank jährlich kostendeckungsbasierte Beitragssätze festgelegt. Diese Sätze sind für alle beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils gleich. Es gibt keine arbeitgeberseitige Verpflichtung gegenüber der Versorgungseinrichtung, die über die Entrichtung der festgelegten Beiträge hinausgeht, auch nicht im Falle des Ausscheidens oder von unerfüllten Verpflichtungen anderer Unternehmen. Eine anschließende Unterkapitalisierung führt letztendlich zur Kürzung der Ansprüche der Begünstigten und/oder zum Ausbleiben von Erhöhungen ihrer Ansprüche. Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge an die Versorgungseinrichtung für das Folgejahr 2024 betragen 36 MIO € (tatsächliche Arbeitgeberbeiträge im Berichtsjahr 33 MIO €, im Vorjahr 31 MIO €). Der Kapitalisierungsgrad des Plans lag am 31. Dezember 2023 gemäß den Informationen, die die Versorgungseinrichtung zur Verfügung stellt, über einem geforderten Minimum von ca. 105 %. Auf DHL Group entfällt kein wesentlicher Anteil an den Beiträgen an die Versorgungseinrichtung.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit dem nach bestmöglicher Schätzung (Best Estimate) ermittelten Betrag angesetzt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit Marktzinssätzen abgezinst, die der Region und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen. Die Zinssätze lagen im Geschäftsjahr zwischen 0,25 % und 10,50 % (Vorjahr: 0,00 % bis 10,75 %). Effekte aus der Veränderung von Zinssätzen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der oben genannten allgemeinen Ansatzkriterien gebildet, wenn ein detaillierter formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist.

Die versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für bekannte Schäden sowie Spätschadenrückstellungen. Bei den Rückstellungen für bekannte Schäden handelt es sich um geschätzte Beträge für Verpflichtungen aus bekannten Schadenfällen bzw. bekannten Vorfällen, die voraussichtlich zu Schadenfällen werden. Diese bekannten oder voraussichtlichen Schadenfälle sind dem Unternehmen mitgeteilt, jedoch noch nicht vollständig abgewickelt und zur Zahlung vorgelegt worden. Die Rückstellungen für bekannte Schäden basieren auf individuellen Bewertungen von Schadenfällen, die vom Unternehmen oder von dessen Erstversicherern durchgeführt werden. Die Spätschadenrückstellungen basieren auf geschätzten Beträgen für Verpflichtungen aus Vorfällen, die am oder vor dem Bilanzstichtag eintreten und dem Unternehmen bisher nicht mitgeteilt wurden. Diese Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für mögliche Fehler bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus bekannten Schäden. Das Unternehmen führt die Beurteilung künftig zahlbarer Verluste anhand versicherungsmathematischer Methoden selbst durch und gibt darüber hinaus jedes Jahr eine unabhängige versicherungsmathematische Prüfung dieser Beurteilung in Auftrag, um die Angemessenheit seiner Schätzungen zu verifizieren.

Finanzschulden

Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. Als Zeitwert wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt festgestellte Preis oder ein mittels des im Konzern eingesetzten Treasury-Risk-Management-Systems ermittelter Zeitwert eingesetzt. In den Folgeperioden werden die Finanzschulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Angaben zu Finanzschulden aus Leasingverhältnissen finden sich im Abschnitt Leasingverhältnisse.

Wandelanleihe auf Aktien der Deutsche Post AG

Die Wandelanleihe auf Aktien der Deutsche Post AG wird aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung in eine Eigenkapital- und eine Fremdkapitalkomponente unterteilt. Die Fremdkapitalkomponente wird unter den Finanzschulden (Anleihen) als Verbindlichkeit abzüglich der Emissionskosten passiviert und über die Laufzeit mittels der Effektivzinsmethode auf den Ausgabebetrag aufgezinst. Der Wert der Call-Option, die der Deutsche Post AG eingeräumt worden ist, um die Anleihe vorzeitig bei Erreichen eines bestimmten Kurses zu kündigen, wird gemäß IAS 32.31 der Fremdkapitalkomponente zugerechnet. Das Wandlungsrecht wird als Eigenkapitalkomponente klassifiziert. Es wird in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Bei der Ermittlung des Buchwerts wird dem Wandlungsrecht der Restwert zugewiesen, der sich nach Abzug des getrennt für die Fremdkapitalkomponente ermittelten Betrags vom beizulegenden Zeitwert des gesamten Instruments ergibt. Die anteiligen Transaktionskosten werden in Abzug gebracht.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend eine Fälligkeit von unter einem Jahr. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert. Konzerngesellschaften nutzen Reverse-Factoring-Programme zur Lieferantenfinanzierung. Dabei schließen Lieferanten ohne Beteiligung von DHL Group Finanzierungsvereinbarungen mit Finanzinstitutionen ab, auf deren Basis die Lieferanten auf Wunsch Rechnungsbeträge abzüglich einer Zinskomponente vor originärer Fälligkeit erhalten können. DHL Group zahlt bei Fälligkeit die Rechnungsbeträge an die jeweilige Finanzinstitution. Da die Programme zu keiner substanziellen Modifikation der Zahlungsbedingungen zwischen DHL Group und den Lieferanten führen und Zahlungsziele sich im branchenüblichen Rahmen bewegen, werden die entsprechenden Lieferantenverbindlichkeiten weiterhin unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Zahlungen an die Finanzinstitutionen werden im operativen Cashflow gezeigt.

Latente Steuern

Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 für temporäre Bewertungsunterschiede zwischen der IFRS-Bilanz und der steuerlichen Basis der Einzelgesellschaften gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist. Die Werthaltigkeit dieser Steuerminderungsansprüche wird auf Grundlage der unternehmensindividuellen Ergebnisplanungen, die aus der Konzernplanung abgeleitet werden, unter Berücksichtigung steuerlicher Anpassungseffekte und der Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen beurteilt. Der Planungshorizont beträgt fünf Jahre.

Auf die temporären Differenzen zwischen Wertansätzen in der IFRS- Bilanz und der steuerlichen Basis der Deutsche Post AG wurden unter Beachtung des IAS 12.24 (b) bzw. IAS 12.15 (b) nur insoweit aktive bzw. passive latente Steuern gebildet, wie die Differenzen nach dem 1. Januar 1995 entstanden sind. Auf Wertdifferenzen, die aus der Erstverbuchung in der steuerlichen Eröffnungsbilanz der Deutsche Post AG zum 1. Januar 1995 resultieren, werden keine latenten Steuern gebildet.

Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt angekündigt sind, in dem die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Der für deutsche Konzernunternehmen angewandte Steuersatz liegt unverändert bei 30,5 %. Er setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie einem Gewerbesteuersatz, der als Durchschnitt aus den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen ermittelt wurde. Die ausländischen Konzerngesellschaften verwenden bei der Berechnung der latenten Steuerposten ihren individuellen Ertragsteuersatz. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften betragen bis zu 38 % (Vorjahr: 38 %).

Der Konzern wendet die Ausnahme auf den Ansatz und die Angabe von Informationen über latente Steueransprüche und -schulden im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Säule 2 an, wie in den im Mai 2023 veröffentlichten Änderungen an IAS 12 vorgesehen.

Ertragsteuern

Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen sind grundsätzlich anzusetzen, wenn sie wahrscheinlich sind. Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung von der bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Werden unsichere Steuerpositionen angesetzt, weil sie wahrscheinlich sind, werden sie mit dem wahrscheinlichsten Betrag bewertet. Steuerlich induzierte Strafen werden dann innerhalb der Ertragsteuern ausgewiesen, wenn sie durch Berücksichtigung in der Steuerbemessungsgrundlage und/oder durch Berücksichtigung im Steuersatz in die Berechnung der Ertragsteuerverpflichtungen eingehen.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen.

8 Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung eines im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlusses erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Dies gilt zum Beispiel für Vermögenswerte, die veräußert werden sollen. Hier ist zu bestimmen, ob sie in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Ist das der Fall, sind die Vermögenswerte und die zugehörigen Schulden als „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ auszuweisen und zu bewerten.

Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert vom Management, in einem bestimmten Umfang Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angaben der Eventualverbindlichkeiten auswirken können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen und Ausübungen von Ermessensspielräumen finden sich zum Beispiel bei der Bildung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, bei der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, Steuern und Rechtsverfahren.

Der Konzern ist weltweit tätig und unterliegt den örtlichen Steuergesetzen. Das Management hat zur Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern in den jeweiligen Ländern einen Beurteilungsspielraum. Obwohl das Management davon ausgeht, steuerliche Unwägbarkeiten vernünftig eingeschätzt zu haben, kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlichen Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von dieser Einschätzung ab, könnte sich dies in der jeweiligen Periode, in der die Angelegenheit endgültig entschieden wird, auf die Steuerbilanzposten auswirken. Die angesetzten aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Einschätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken.

Als Folge von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen regelmäßig Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns. Bei der Erstkonsolidierung eines Erwerbs sind grundsätzlich alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag anzusetzen. Eine der wesentlichen Schätzungen bezieht sich dabei auf die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel durch unabhängige Gutachter bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, kann in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf das Gutachten eines unabhängigen externen Bewertungsgutachters zurückgegriffen werden, der den beizulegenden Zeitwert unter Verwendung einer angemessenen Bewertungsmethodik ermittelt, deren Basis üblicherweise die künftig erwarteten Cashflows sind. Diese Bewertungen sind außer von den Annahmen über die Entwicklung künftiger Cashflows auch wesentlich beeinflusst von den verwendeten Diskontierungszinssätzen.

Aus dem Klimawandel können sich Unsicherheiten und Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Extremwetterereignisse führen möglicherweise zu Schäden des Sachanlagevermögens. Zur Bekämpfung des Klimawandels sind in den nächsten Jahren vermehrte Restriktionen durch die Gesetzgebung (Einschränkungen des Flugverkehrs, Zugang zu Innenstädten) zu erwarten. Diese könnten sich in bestimmten Fällen auch auf die operative Leistungsfähigkeit und die bestehenden Geschäftsmodelle auswirken. Klimabezogenen Risiken können die Nutzungsdauer von Vermögenswerten auf unterschiedliche Weise beeinflussen:

  • Physische Veränderungen des Klimas wie eine erhöhte Häufigkeit und Intensität akuter Wetterereignisse (Stürme, Brände und Überschwemmungen) sowie langfristige Trends wie ein Temperaturanstieg können sich auf Vermögenswerte auswirken.
  • Transitorische Veränderungen im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung, einschließlich politischer, rechtlicher, technologischer und marktbezogener Veränderungen, können die Nutzungsdauer und den Wert unserer Vermögenswerte beeinflussen.

Insbesondere bestehen Unsicherheiten darüber, inwieweit regulatorische Bestrebungen im Zusammenhang mit der Klimaschutzdiskussion zu höheren Kosten führen werden. Der aktuelle Schwerpunkt im Rahmen der öffentlichen Debatte und der Maßnahmen von DHL Group zum Klimaschutz betrifft den Ausstoß von CO₂. DHL Group plant, die logistikbezogenen Treibhausgas- (THG-) Emissionen bis zum Jahr 2030 auf unter 29 MIO t CO2e zu senken. Bis 2050 will DHL Group die THG-Emissionen auf netto null reduzieren. Hierfür wurden in der Unternehmensplanung zusätzliche Kosten, unter anderem für den Emissionshandel und nachhaltigen Treibstoff, berücksichtigt und damit bei der Anwendung von IAS 36 sowie in die Werthaltigkeitsüberlegungen zu aktivierten latenten Steuern einbezogen. Weitere zentrale Elemente im Zuge der geplanten CO₂-Reduzierung sind die geplante Flottenmodernisierung sowie die Möglichkeiten, für die Kunden von DHL Group CO₂-Kompensationen im Buchungsprozess mitzuerwerben.

Klimabezogene Anhaltspunkte für die Anpassung von Nutzungsdauern und Restwerten von Flugzeugen und anderem Sachanlagevermögen sieht DHL Group nach aktueller Einschätzung nicht. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, von immateriellen Vermögenswerten und von Nutzungsrechten werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich unter anderem auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Das Management hat wesentliche Einschätzungen zu treffen hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der Schätzung von künftigen Cashflows, der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder von Gruppen von Vermögenswerten), der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte der betreffenden Vermögenswerte. Weiterhin wird eine Risikovorsorge auf finanzielle Vermögenswerte gebildet, um erwarteten Kreditverlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsfähigkeit von Kunden resultieren, detaillierte Angaben unter Textziffer 7 zu Expected-Credit-Loss und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Beurteilung der Angemessenheit der Risikovorsorge basiert auf historischen Daten und zukünftigen makroökonomischen Kennziffern oder der Bonitätseinschätzung des jeweiligen Kunden auf Basis eines externen Ratings der jeweiligen Branche und des Landes in welcher/welchem der Kunde tätig ist, Textziffer 43. Bei einer Verschlechterung der Bonität des Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen (Einzelwertberichtigungen auf Forderungen) den Umfang der gebildeten Risikovorsorge übersteigen.

Der Werthaltigkeitstest für Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Konzern führt diese Tests jährlich durch und zusätzlich bei Anlässen, bei denen ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung der Firmenwerte eingetreten ist. Dann ist der erzielbare Betrag der CGU zu ermitteln. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswerts beinhaltet die Vornahme von Annahmen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen – zum Beispiel Verringerung der EBIT-Marge, Anstieg der Kapitalkosten oder Rückgang der langfristigen Wachstumsrate – zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte, Textziffer 22.

Für die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Altersversorgungspläne des Konzerns sind versicherungsmathematische Annahmen erforderlich, die insbesondere Abzinsungssätze, erwartete Gehaltsentwicklungs- und Rentensteigerungsraten sowie biometrische Wahrscheinlichkeiten umfassen. Bei der Ermittlung der Zeitwerte des Planvermögens werden – insbesondere bei Vermögenswerten ohne Markpreisnotierung (z.B. Immobilien) – allgemein anerkannte Bewertungsverfahren verwendet, die gesonderte Annahmen erfordern. Falls Änderungen an diesen Annahmen erforderlich sind, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die Ergebnisse versicherungsmathematischer Bewertungen, bilanzierte Wertansätze und die künftige Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung haben. Angaben zu den Annahmen im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Altersversorgungsplänen des Konzerns finden sich unter Textziffer 37.

Unter Textziffer 45 werden anhängige Rechtsverfahren des Konzerns ausgewiesen, deren Ausgang einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnte. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Bei der Entscheidung, ob eine Rückstellung notwendig ist, berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage, die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Konzern oder die Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko gebildet wurde.

DHL Group sieht sich einem zunehmend komplexen und unsicheren makroökonomischen und geopolitischen Umfeld ausgesetzt. Dazu zählen mögliche steigende Treibstoff-, Energie- und Gaspreise, die aber durch ein striktes Kostenmanagement sowie die etablierten Hebel wie Preiserhöhungen und Preiszuschlagsmechanismen zumindest teilweise ausgeglichen bzw. an die Kunden weitergegeben werden können. Zudem wird weiterhin eine starke Volatilität an den Güter- und Finanzmärkten sowie bei den Währungskursen, getrieben durch steigende Zinsen und Inflationsraten, erwartet. Außerdem ist auch das Risiko eines möglichen Rückgangs des weltweiten Wirtschaftswachstums beobachtbar, was zu einer erhöhten Zahl an Kundeninsolvenzen führen könnte.

Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte künftige wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen, sodass aus gegenwärtiger Sicht keine wesentliche Anpassung der angesetzten Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2024 zu erwarten ist.

9 Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2023 erstellten IFRS-Abschlüsse der Deutsche Post AG und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen, der Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit sowie der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen.

Für in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen wird die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten werden aufwandswirksam erfasst. Bedingte Kaufpreisbestandteile (Contingent Considerations) werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit werden gemäß IFRS 11 Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen dieser Unternehmen entsprechend der Anteilsquote an diesen Tätigkeiten in den Konzernabschluss einbezogen. Die anteilige Kapitalkonsolidierung und die Behandlung von Firmenwerten erfolgen analog der Vorgehensweise bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen.

Gemeinschaftsunternehmen bzw. Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (assoziierte Unternehmen), werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bewertet. Vorhandene Firmenwerte werden unter den Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgewiesen.

Bei einem sukzessiven Erwerb wird der zuvor gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Die Umsätze, die sonstigen betrieblichen Erträge und die Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den vollkonsolidierten und anteilig erfassten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die nicht durch Veräußerung an Dritte realisiert sind, werden herausgerechnet.

Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen werden anteilig eliminiert.

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