Als börsennotiertes Unternehmen hat die Deutsche Post AG ihren Konzernabschluss unter Anwendung von § 315e HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den entsprechenden Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Der zusammengefasste Lagebericht umfasst den Konzernlagebericht von DHL Group sowie den Lagebericht der Deutsche Post AG. Die Darstellung betrifft grundsätzlich den Konzern. Informationen, die sich nur auf die AG beziehen, sind als solche gekennzeichnet.
Außerdem ist die Deutsche Post AG dazu verpflichtet, für die Muttergesellschaft eine Nichtfinanzielle Erklärung abzugeben sowie für den Konzern DHL Group eine Nichtfinanzielle Konzernerklärung. Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, beide Berichte in der Konzern-Nachhaltigkeitserklärung/Nichtfinanziellen Erklärung zusammenzufassen. Die verpflichtenden Angaben für die Deutsche Post AG nach § 289c Abs. 2 und 3 HGB sind in den allgemeinen Angaben sowie in der Berichterstattung zu den ESRS-Themen enthalten.
Die zusammengefasste Konzern-Nachhaltigkeitserklärung/Nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß §§ 289b bis 289e, 315b Abs. 1 HGB für die Deutsche Post AG (Muttergesellschaft) und gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB sowie im Einklang mit ESRS 1.110 für DHL Group (Konzern) erstellt. Der Bericht umfasst außerdem die Angaben zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie) gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Delegierten Verordnungen 2021 / 2178 und 2023/2486 der EU-Kommission für den Konzern. Für die Konzern-Nachhaltigkeitserklärung/Nichtfinanzielle Erklärung wurden die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) als Rahmenwerk verwendet. Dies beinhaltet die Angaben zur Berichterstattung zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie). Die steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Kennzahlen wurden anhand der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) bestimmt.
Der Konzernabschluss der Deutsche Post AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wurden von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte), München, mit hinreichender Sicherheit geprüft, Bestätigungsvermerk. Die unterjährigen Quartalsangaben sind hiervon ausgenommen.
Die zusammengefasste Konzern-Nachhaltigkeitserklärung/Nichtfinanzielle Erklärung wurde im Auftrag des Aufsichtsrats durch Deloitte einer gesonderten Prüfung mit begrenzter sowie für ausgewählte Indikatoren mit hinreichender Sicherheit unterzogen, Prüfvermerk.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB wurde nicht inhaltlich von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Sie umfassen auch Annahmen und Erwartungen, die auf gegenwärtigen Planungen, Einschätzungen und Prognosen sowie den der Deutsche Post AG zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Berichts zur Verfügung stehenden Informationen basieren, und sind nicht als Garantien der darin enthaltenen zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Diese sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und unterliegen verschiedenen Risiken und Ungewissheiten (insbesondere den im Kapitel „Prognose, Chancen und Risiken“ beschriebenen) und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen werden. Es ist möglich, dass die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den in diesem Bericht getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Deutsche Post AG übernimmt keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verpflichtung, die in diesem Bericht getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Wenn die Deutsche Post AG eine oder mehrere zukunftsgerichtete Aussagen aktualisiert, kann daraus nicht geschlossen werden, dass die betroffenen oder andere zukunftsgerichtete Aussagen fortlaufend aktualisiert werden.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht Angaben zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen sind. Überdies gibt es begleitende nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, die über die zu prüfenden Angaben hinausgehen. Diese sind von den inhaltlich zu prüfenden Angaben durch separate Absätze abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet .
Im digital und als PDF verfügbaren Geschäftsbericht verweisen und verlinken wir auf weiterführende Informationen im Internet, gekennzeichnet durch . Diese sind nicht Bestandteil des Berichts und daher von der inhaltlichen Prüfung durch die Abschlussprüfer ausgenommen.