Grundlagen (ESRS 2 BP-1 bis 2)

Gesetzliche Grundlagen und Standards (ESRS 2 BP⁠–⁠1 BP⁠–⁠2)

Die Deutsche Post AG ist dazu verpflichtet, für die Muttergesellschaft eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben sowie für den Konzern DHL Group eine nichtfinanzielle Konzernerklärung. Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, beide Berichte in dieser Konzern-Nachhaltigkeitserklärung/nichtfinanziellen Erklärung zusammenzufassen. Die verpflichtenden Angaben für die Deutsche Post AG nach §289c Abs. 2 und 3 HGB sind in den allgemeinen Angaben sowie in der Berichterstattung zu den ESRS-Themen enthalten.

Die zusammengefasste Konzern-Nachhaltigkeitserklärung/nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß §§ 289b bis 289e für die Deutsche Post AG (Muttergesellschaft) und gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB sowie im Einklang mit ESRS 1.110 für die DHL Group (Konzern) erstellt. Der Bericht umfasst außerdem die Angaben zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie) gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Delegierten Verordnungen 2021/2178 und 2023/2486 der EU-Kommission für den Konzern.

In der nachfolgenden Tabelle stellen wir eine Überleitung der nach HGB geforderten Aspekte auf die Berichtsinhalte nach ESRS dar. Die steuerungsrelevanten Kennzahlen weisen wir im Abschnitt Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette aus.

NACHHALTIGKEITSASPEKTE NACH HGB IN ESRS-BERICHTERSTATTUNG ENTHALTEN
HGB-Aspekt ESRS-Thema Verweis
Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-1 Grundlagen (Konzernlagebericht)
Umweltbelange ESRS E1 (inkl. EU-Taxonomie) Umwelt
Arbeitnehmerbelange ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sozialbelange ESRS S3, S4: Nicht wesentlich
Achtung der Menschenrechte ESRS S1-17
ESRS S2
Arbeitskräfte des Unternehmens
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bekämpfung von Korruption und Bestechung ESRS G1-3 Unternehmensführung

Für diese Konzern-Nachhaltigkeitserklärung/nichtfinanzielle Erklärung wurden die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) als Rahmenwerk verwendet. Dieses beinhaltet die Angaben zur Berichterstattung zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie). Die steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Kennzahlen wurden anhand der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) bestimmt. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zudem bei Pflichtangaben auf andere Kapitel im zusammengefassten Lagebericht, sofern diese Angaben dort bereits ausführlich berichtet werden. Aussagen zu den Arbeitskräften des Unternehmens (Belegschaft) gelten für alle Beschäftigten im Konzern, Ausnahmen werden im Kontext ausgeführt.

Unternehmen, Berichtsgrenzen und quantitative Methodik (ESRS 2 BP⁠–⁠1 bis BP⁠–⁠2)

Die Deutsche Post AG als Muttergesellschaft des Konzerns DHL Group ist eine börsennotierte deutsche Kapitalgesellschaft mit Sitz in Bonn. Gegliedert ist das Unternehmen in fünf operative Unternehmensbereiche, die durch eigene Zentralen gesteuert werden. Aufgaben der Konzernführung werden im Corporate Center wahrgenommen.

Die Angaben in dieser Konzern-Nachhaltigkeitserklärung/nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht) beziehen alle Unternehmen ein, die der Konzern beherrscht und entsprechen damit dem vollständigen Konsolidierungskreis, wie er auch dem Konzernabschluss zugrunde liegt. Die Aerologic GmbH, ein Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit, wurde mit dem Anteil der operativen Kontrolle einbezogen. Der Berichtszeitraum stimmt mit dem Berichtszeitraum für den Abschluss des Konzerns überein; die Währungsumrechnung folgt der Methodik des Konzernabschlusses. Aussagen zur Belegschaft gelten für alle Beschäftigten im Konzern. Wurde von diesen Regeln abgewichen, wird dies an den relevanten Stellen dargestellt. Dort, wo Schätzungen zur Ermittlung von Angaben verwendet wurden, ist dies entsprechend im Kontext der jeweiligen Kennzahl ausgewiesen und die Grundlagen der Schätzungen werden benannt. Die zur Ermittlung von Treibhausgas(THG)-Emissionsdaten verwendeten Berechnungsverfahren werden im Abschnitt Fortschritt in der Dekarbonisierung dargestellt. Verweise außerhalb des Nachhaltigkeitsberichts dienen nur der thematischen Vertiefung, alle nach den ESRS geforderten Inhalte werden in diesem Nachhaltigkeitsbericht abgedeckt.

Abdeckung der Wertschöpfungskette

Als Logistikdienstleister produziert DHL Group keine Waren, sondern erbringt vor allem Transportleistungen und Services, die mit der Auslieferung des zu transportierenden Auftrags erbracht sind, Grundlagen. Die Transportleistungen und Services werden auch durch die Einbindung von Lieferanten erbracht. In diesem Nachhaltigkeitsbericht wird daher nur die vorgelagerte Wertschöpfungskette des Konzerns betrachtet. Aufgrund unseres Geschäftsmodells ist die nachgelagerte Wertschöpfungskette nicht definiert, daher sind hierfür keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs) identifizierbar. Richtlinien, Maßnahmen und Ziele erstrecken sich auf die eigenen Aktivitäten des Konzerns und beziehen teilweise die vorgelagerte Wertschöpfungskette ein. Bei der Offenlegung der Umweltkennzahlen und in der Arbeitsunfallstatistik (Belegschaft) ist die vorgelagerte Wertschöpfungskette enthalten.

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