Aufgrund seiner operativen Geschäftstätigkeit sieht sich der Konzern mit Finanzrisiken konfrontiert, die aus der Änderung von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen entstehen können. Diese Risiken werden bei DHL Group zentral gesteuert. Dabei werden originäre und derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Letztere finden lediglich zur Begrenzung originärer Finanzrisiken Verwendung und sollten hinsichtlich ihrer Marktwertschwankungen nicht isoliert vom Grundgeschäft betrachtet werden.
Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollen für den Einsatz von Derivaten sind in der internen Risikorichtlinie des Konzerns geregelt. Die Erfassung, die Bewertung und die Abwicklung der Finanztransaktionen erfolgen mithilfe einer geprüften Risikomanagementsoftware, mit der auch regelmäßig die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen dokumentiert wird. Derivateportfolios werden regelmäßig mit den betreffenden Banken abgeglichen.
Um das aus dem Abschluss von Finanztransaktionen potenziell resultierende Kontrahentenrisiko zu begrenzen, dürfen diese Kontrakte nur mit Banken erstklassiger Bonität abgeschlossen werden. Der Rahmen des den Banken individuell zugeordneten Kontrahentenlimits wird täglich überwacht. Der Konzernvorstand wird intern in regelmäßigen Abständen über die existierenden Finanzrisiken und die zur Risikosteuerung eingesetzten Sicherungsgeschäfte informiert. Die Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente und das Hedge Accounting erfolgen gemäß IFRS 9.
Angaben zu Risiken und deren Begrenzung im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Altersversorgungsplänen des Konzerns finden sich unter Textziffer 37.5.
Das wichtigste Ziel des Liquiditätsmanagements ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von DHL Group und aller Konzerngesellschaften. Deshalb wird die Liquidität im Konzern so weit wie möglich über Cash Pools zentralisiert und im Corporate Center gesteuert.
Die wesentliche Steuerungsgröße sind die zentral verfügbaren Liquiditätsreserven (Funding Availability), die sich aus den zentralen kurzfristigen Geldanlagen und den fest zugesagten Kreditlinien zusammensetzen. Angestrebt wird die Verfügbarkeit einer zentralen Kreditlinie von mindestens 4 MRD €. Am 31. Dezember 2024 verfügte der Konzern über zentrale Liquiditätsreserven von 5,4 MRD € (Vorjahr: 3,3 MRD €), die sich aus zentralen Geldanlagen in Höhe von 1,4 MRD € und einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 4 MRD € zusammensetzten.
Die Fälligkeitsstruktur der originären finanziellen Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 basierend auf Cashflows stellt sich wie folgt dar:
FÄLLIGKEITSANALYSE FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
MIO € | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr bis 2 Jahre |
Über 2 Jahre bis 3 Jahre |
Über 3 Jahre bis 4 Jahre |
Über 4 Jahre bis 5 Jahre |
Über 5 Jahre |
Zum 31. Dezember 2024 | ||||||
Finanzschulden1,2 | 3.047 | 1.668 | 789 | 876 | 863 | 2.793 |
Leasingverbindlichkeiten | 3.133 | 2.702 | 2.276 | 1.927 | 1.607 | 6.526 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.635 | |||||
Finanzielle Verbindlichkeiten | 14.815 | 4.370 | 3.065 | 2.803 | 2.470 | 9.319 |
Zum 31. Dezember 2023 | ||||||
Finanzschulden1,2 | 2.492 | 1.341 | 1.357 | 589 | 832 | 2.337 |
Leasingverbindlichkeiten | 2.823 | 2.460 | 2.084 | 1.724 | 1.435 | 6.588 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.479 | |||||
Finanzielle Verbindlichkeiten | 13.794 | 3.801 | 3.441 | 2.313 | 2.267 | 8.925 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der derivativen Finanzinstrumente basierend auf ihren undiskontierten Cashflows. Dabei werden für alle Derivate mit Bruttoausgleich die Nominale dargestellt und für Derivate mit Nettoausgleich die Marktwerte zum Stichtag für den Ausgleich zum Zeitpunkt der Fälligkeit unterstellt.
FÄLLIGKEITSANALYSE DERIVATIVER FINANZINSTRUMENTE |
||||
---|---|---|---|---|
MIO € | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr bis 2 Jahre |
Über 2 Jahre bis 3 Jahre |
Über 3 Jahre |
Zum 31. Dezember 2024 | ||||
Forderungen aus Derivaten mit Bruttoausgleich | ||||
Abfluss | –5.543 | –804 | –787 | –3 |
Zufluss | 5.715 | 831 | 812 | 3 |
Mit Nettoausgleich | ||||
Zufluss | 24 | 7 | 4 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Derivaten mit Bruttoausgleich | ||||
Abfluss | –3.973 | –218 | –25 | –8 |
Zufluss | 3.926 | 215 | 25 | 8 |
Mit Nettoausgleich | ||||
Abfluss | –7 | –1 | 0 | 0 |
Zum 31. Dezember 2023 | ||||
Forderungen aus Derivaten mit Bruttoausgleich | ||||
Abfluss | –2.626 | –12 | –7 | –6 |
Zufluss | 2.682 | 13 | 8 | 7 |
Mit Nettoausgleich | ||||
Zufluss | 1 | 1 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Derivaten mit Bruttoausgleich | ||||
Abfluss | –4.265 | –2 | 0 | 0 |
Zufluss | 4.182 | 2 | 0 | 0 |
Mit Nettoausgleich | ||||
Abfluss | –17 | –8 | –1 | 0 |
Die vertragliche Gestaltung legt fest, ob die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus derivativen Finanzinstrumenten durch Netto- oder Bruttoausgleich zu erfüllen haben.
Aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit von DHL Group können Währungsrisiken aus bereits bilanzierten sowie aus geplanten zukünftigen Transaktionen entstehen:
Bilanzielle Währungsrisiken entstehen aus der Bewertung und Erfüllung von bilanzierten Fremdwährungspositionen, wenn der Kurs am Bewertungsstichtag oder Erfüllungstag vom Einbuchungskurs abweicht. Die daraus resultierenden Fremdwährungsdifferenzen wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis aus. Um diese Effekte weitestgehend zu reduzieren, werden alle wesentlichen bilanziellen Fremdwährungsrisiken im Konzern im Rahmen der Inhouse-Bank-Funktion der Deutsche Post AG zentralisiert. Die zentralisierten Fremdwährungsrisiken werden vom Corporate Treasury zu einer Nettoposition je Währung zusammengefasst und auf Basis von Value-at-Risk-Limits extern gesichert. Der währungsbezogene Value at Risk (95 %/ein Monat Haltedauer) für das Portfolio betrug zum Stichtag insgesamt 4 MIO € (Vorjahr: 7 MIO €) bei einem Limit von aktuell maximal 5 MIO €. Der Nominalwert der zur Steuerung bilanzieller Fremdwährungsrisiken eingesetzten Devisentermingeschäfte und -swaps betrug zum Stichtag 6.341 MIO € (Vorjahr: 6.858 MIO €) bei einem Marktwert von 134 MIO € (Vorjahr: 53 MIO €). Auf eine Abbildung von Hedge Accounting wurde verzichtet. Die Derivate werden als Trading-Derivate (freistehende Derivate) bilanziert.
Aus geplanten Fremdwährungstransaktionen entstehen Währungsrisiken, wenn die Abwicklung der zukünftigen Transaktionen zu Kursen erfolgt, die von den ursprünglichen Planungskursen abweichen. Auch diese Währungsrisiken werden im Corporate Treasury zentral erfasst. Die Sicherung der wesentlichen Währungsrisiken aus geplanten zukünftigen Transaktionen erfolgt über ein im Jahr 2024 neu eingeführtes Sicherungskonzept. Die jeweiligen Grund- und Sicherungsgeschäfte werden im Rahmen von Cashflow Hedge Accounting abgebildet, Textziffer 44.3.
Fremdwährungsrisiken entstehen auch aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzernwährung (Translationsrisiken). Die betreffenden Sicherungsgeschäfte werden als Net Investment Hedges bilanziert, Textziffer 44.3.
Zum Stichtag waren Devisentermingeschäfte und -swaps mit einem Nominalwert von insgesamt 12.207 MIO € (Vorjahr: 7.073 MIO €) ausstehend. Die Marktwerte beliefen sich auf 202 MIO € (Vorjahr: –40 MIO €).
IFRS 7 fordert eine quantitative Risikoindikation, die die Auswirkungen von Wechselkursänderungen am Bilanzstichtag auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und das Eigenkapital darstellt. Dazu werden die im Bestand befindlichen Finanzinstrumente in fremder Währung im Rahmen einer Value-at-Risk-Berechnung (95 % Konfidenz/ein Monat Haltedauer) auf die Auswirkungen von Wechselkursänderungen untersucht. Es wird unterstellt, dass der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Folgende Annahmen werden der Sensitivitätsanalyse zugrunde gelegt:
Originäre Fremdwährungsinstrumente von Konzerngesellschaften werden über die Inhouse-Bank der Deutsche Post AG gesichert. Die Deutsche Post AG fixiert monatlich die Währungskurse und garantiert diese den Gesellschaften. Änderungen der Währungskurse haben daher keinen Einfluss auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und das Eigenkapital der Konzerngesellschaften. Können Konzerngesellschaften aus rechtlichen Gründen am Inhouse Banking nicht teilnehmen, werden deren Währungsrisiken aus originären Finanzinstrumenten durch Sicherungsderivate zu 100 % lokal gesichert. Sie haben damit keine Auswirkung auf die Risikoposition des Konzerns.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse für den währungsbezogenen Value at Risk. Die Angaben unterliegen den Einschränkungen des Modells, welches auf historischen Volatilitäten und Korrelationen basiert und damit eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich tatsächlicher zukünftiger Risiken hat. Zudem können die tatsächlichen Risiken jenseits des Konfidenzniveaus von 95% liegen und daher deutlich höher sein:
RISIKOINDIKATOREN ZUM WÄHRUNGSRISIKO |
||||
---|---|---|---|---|
2023 | 2024 | |||
MIO € |
Ergebniswirksame Auswirkungen | Erfolgsneutrale Auswirkungen | Ergebniswirksame Auswirkungen | Erfolgsneutrale Auswirkungen |
Originäre Finanzinstrumente und freistehende Derivate | 7 | 4 | ||
Derivative Instrumente (Cashflow Hedges) | 5 | 54 | ||
Gesamtwert Value at Risk1 | 8 | 55 | ||
Zum Stichtag bestanden Zinssicherungsgeschäfte im Volumen von 750 MIO € (Vorjahr: 0 MIO €) mit einem Marktwert von
–4 MIO € (Vorjahr: 0 MIO €), für die Cashflow Hedge Accounting angewendet wird, Textziffer 44.3.
Originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente und Zinsderivate unterliegen einem Zinsänderungsrisiko und sind deshalb in die Sensitivitätsanalyse einzubeziehen. Alle festverzinslichen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente unterliegen keinem Zinsänderungsrisiko. Wäre das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2024 um 100 Basispunkte höher gewesen, hätten sich das Finanzergebnis um 28 MIO € (Vorjahr: 31 MIO €) und die Hedge-Rücklage im Eigenkapital um 39 MIO € (Vorjahr: 0 MIO €) verbessert. Bei einer Zinssenkung um –100 Basispunkte hätte sich das Finanzergebnis um –28 MIO € (Vorjahr: –31 MIO €) und das Eigenkapital um –57 MIO € (Vorjahr: 0 MIO €) verschlechtert.
Der Anteil der Finanzschulden mit kurzfristiger Zinsbindung, Textziffer 39, an den gesamten Finanzschulden beträgt zum Bilanzstichtag 25 % (Vorjahr: 22 %). Der Einfluss einer möglichen Zinsänderung auf die Finanzlage des Konzerns ist weiterhin unbedeutend.
Risiken aus Rohstoffpreisschwankungen wurden weitgehend über operative Maßnahmen an Kunden weitergegeben, das gilt insbesondere für Preisschwankungen bei Kerosin und Schiffsdiesel. Da die entsprechenden Treibstoffzuschläge (Fuel Surcharges) erst mit einer Zeitverzögerung von ein bis zwei Monaten weitergegeben werden, können bei erheblichen kurzfristigen Treibstoffpreisveränderungen vorübergehende Ergebniseffekte entstehen.
Verbleibende Treibstoffpreisrisiken wurden teilweise über entsprechende Swap-Geschäfte mit einem Nominalwert von 71 MIO € (Vorjahr: 80 MIO €) und einem Zeitwert von –2 MIO € (Vorjahr: –4 MIO €) abgesichert, die bis Ende 2026 laufen.
Rohstoffpreisrisiken entstehen auch aus dem fortlaufenden Bezug von Erdgas und Strom. Zum Bilanzstichtag waren Swap-Geschäfte mit einem Nominalwert von 15 MIO € (Vorjahr: 25 MIO €) ausstehend. Die Marktwerte beliefen sich auf 2 MIO € (Vorjahr: –14 MIO €).
Wären die Marktpreise der den Derivaten zugrunde liegenden Rohstoffe am Bilanzstichtag 10 % höher gewesen, hätte dies zu einer Erhöhung der Marktwerte und des Eigenkapitals von 8 MIO € (Vorjahr: 9 MIO €) geführt. Ein entsprechender Rückgang der Rohstoffpreise hätte den gegenläufigen Effekt gehabt.
Im Zuge von Vertragsabschlüssen aus operativen Transaktionen und M&A-Transaktionen hat der Konzern Aktienpreisoptionen erhalten. Zum Stichtag waren Aktienpreisoptionen mit einem Nominalwert von 250 MIO € (Vorjahr: 250 MIO €) und einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren ausstehend. Die Marktwerte beliefen sich auf 15 MIO € (Vorjahr: 25 MIO €).
Wären die den Derivaten zugrunde liegenden Aktienpreise am Bilanzstichtag 10 % höher gewesen, hätte dies zu einer Erhöhung der Marktwerte und des Finanzergebnisses von 4 MIO € (Vorjahr: 7 MIO €) geführt. Ein entsprechender Rückgang der Aktienpreise hätte einen Effekt von –3 MIO € (Vorjahr: –6 MIO €) gehabt.
Kreditrisiken entstehen für den Konzern aus operativer Geschäftstätigkeit und aus Finanztransaktionen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht der Summe der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte. Um das Kreditrisiko aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen zu minimieren, werden Vertragspartnern individuelle Limits zugeordnet, deren Inanspruchnahme ständig überwacht wird. Eine Risikokonzentration besteht aufgrund der heterogenen Kundenstruktur nicht. Finanztransaktionen werden nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgewickelt. Das Kreditrisiko finanzieller Vermögenswerte aus der operativen Geschäftstätigkeit wird von den Divisionen gemanagt.
GESTELLTE SICHERHEITEN |
||
---|---|---|
MIO € | 2023 | 2024 |
Langfristige Sicherheiten | 149 | 149 |
davon für Vermögenswerte für die Abwicklung von Wohnungsbaudarlehen | 22 | 16 |
davon für gezahlte Kautionen | 117 | 124 |
Kurzfristige Sicherheiten | 36 | 29 |
davon für gezahlte Kautionen | 17 | 16 |
Cashflow-Risiken aus zukünftigen operativen Fremdwährungsumsätzen und -aufwendungen werden im Konzern mit Devisentermingeschäften und -swaps abgesichert. Der Konzern hat dafür im Jahr 2024 ein neues Konzept implementiert. Dadurch werden die wesentlichen Währungen über einen Zeitraum von 18 Monaten rollierend abgesichert. Der Sicherungsgrad für das kommende Jahr liegt zum Stichtag bei rund 30%. Der Nominalwert der als Cashflow Hedges bilanzierten Devisentermingeschäfte und -swaps belief sich zum Stichtag auf 4.248 MIO € (Vorjahr: 215 MIO €) bei einem Zeitwert von 84 MIO € (Vorjahr: 13 MIO €). Die gesicherten Grundgeschäfte werden bis 2029 Cashflow-wirksam. Von den zum 31. Dezember 2024 im Eigenkapital erfassten unrealisierten Ergebnissen aus währungsbezogenen Derivaten werden voraussichtlich 27 MIO € (Vorjahr: 11 MIO €) im Verlauf des folgenden Jahres ergebniswirksam.
Die folgende Tabelle zeigt die zum Stichtag offenen Netto-Sicherungspositionen in den Währungspaaren mit den höchsten Nettopositionen und deren gewichteten Sicherungskurs.
NOMINALVOLUMEN DER SICHERUNGSINSTRUMENTE |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Restlaufzeit | ||||||||||||
MIO € | Nominalvolumen gesamt | Bis 1 Jahr | 1 Jahr bis 5 Jahre | Über 5 Jahre | Durchschnittlicher Sicherungskurs | |||||||
31. Dezember 2024 | ||||||||||||
Absicherung des Währungsrisikos | ||||||||||||
Devisentermingeschäfte Kauf USD/CNY | 1.905 | 344 | 712 | 849 | 6,84 | |||||||
Devisentermingeschäfte Kauf EUR/CNY | 578 | 463 | 115 | 7,77 | ||||||||
Devisentermingeschäfte Kauf EUR/GBP | 271 | 217 | 54 | 0,86 | ||||||||
31. Dezember 2023 | ||||||||||||
Absicherung des Währungsrisikos | ||||||||||||
Devisentermingeschäfte Verkauf EUR/CZK | 161 | 135 | 26 | 26,93 | ||||||||
Devisentermingeschäfte Kauf EUR/USD | 18 | 18 | 1,09 | |||||||||
Devisentermingeschäfte Verkauf USD/CNY | 12 | 12 | 7,07 | |||||||||
ANGABEN ZU DESIGNIERTEN GRUND- UND SICHERUNGSGESCHÄFTEN |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Buchwert | Wertänderung zur Ermittlung von Ineffek-tivitäten | Nominal-volumen | Stand der Hedging Reserve | |||||||||
MIO € | Aktiva1 | Passiva2 | OCI I | OCI II | Stand der Währungs-umrechnungs-rücklage | |||||||
31. Dezember 2024 | ||||||||||||
Cashflow Hedges | 109 | –28 | 0 | 5.083 | 110 | 21 | ||||||
Währungsrisiko | 105 | –21 | 0 | 4.248 | 63 | 21 | ||||||
Sicherungsgeschäfte | 105 | –21 | 63 | 4.248 | 63 | 21 | ||||||
Gesicherte Grundgeschäfte | –63 | |||||||||||
Rohstoffpreisrisiko | 4 | –4 | 0 | 85 | 0 | 0 | ||||||
Sicherungsgeschäfte | 4 | –4 | 0 | 85 | 0 | 0 | ||||||
Gesicherte Grundgeschäfte | 0 | |||||||||||
Zinsrisiko | 0 | –3 | 0 | 750 | 47 | 0 | ||||||
Aktive Sicherungsgeschäfte | 0 | –3 | –3 | 750 | –3 | 0 | ||||||
Gesicherte Grundgeschäfte | 3 | |||||||||||
Beendete Sicherungsgeschäfte | 50 | |||||||||||
Net Investment Hedges | 0 | –16 | 0 | 1.618 | 1 | |||||||
Aktive Sicherungsgeschäfte | – | –16 | –15 | 1.618 | –15 | |||||||
Gesicherte Grundgeschäfte | 15 | |||||||||||
Beendete Sicherungsgeschäfte | 16 | |||||||||||
31. Dezember 2023 | ||||||||||||
Cashflow Hedges | 14 | –19 | 0 | 319 | 33 | 11 | ||||||
Währungsrisiko | 13 | 0 | 0 | 215 | 2 | 11 | ||||||
Sicherungsgeschäfte | 13 | 0 | 2 | 215 | 2 | 11 | ||||||
Gesicherte Grundgeschäfte | –2 | |||||||||||
Rohstoffpreisrisiko | 1 | –19 | 0 | 104 | –18 | 0 | ||||||
Sicherungsgeschäfte | 1 | –19 | –18 | 104 | –18 | 0 | ||||||
Gesicherte Grundgeschäfte | 18 | |||||||||||
Zinsrisiko (beendet) | 0 | 0 | 0 | 0 | 49 | 0 | ||||||
Net Investment Hedges | 16 | |||||||||||
Zum Stichtag waren Fremdwährungsrisiken aus der Umrechnung von ausländischen Unternehmenseinheiten über Derivate mit einem Nominalwert von 1.618 MIO € (Vorjahr: 0 MIO €) und einem Zeitwert von –16 MIO € (Vorjahr: 0 MIO €) abgesichert. Aus beendeten Net Investment Hedges stand zum Stichtag ein positiver Betrag in Höhe von 16 MIO € (Vorjahr: 16 MIO €) in der Währungsumrechnungsrücklage.
Im Konzern werden Finanzinstrumente analog zu den jeweiligen Bilanzposten klassifiziert. Die folgende Übersicht zeigt die Überleitung der Finanzinstrumente auf die Kategorien und deren Marktwerte am Bilanzstichtag:
Wertansatz nach IFRS 9 |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
MIO € | Bewertungs-kategorie | Buchwert 31. Dez. 2023 |
Beizulegender Zeitwert1 31. Dez. 2023 |
Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 | Buchwert 31. Dez. 2024 |
Beizulegender Zeitwert1 31. Dez. 2024 |
Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 | |
AKTIVA | ||||||||
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | 15.016 | 15.722 | ||||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 3.649 | 3.619 | |||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 10.537 | 11.198 | |||||
Schuldinstrumente (Darlehen und Forderungen) | AC | 830 | 830 | 905 | 905 | |||
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (ohne Umgliederung) (FVTOCI) | 24 | 38 | ||||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTOCI) | FVTOCI | 24 | 24 | 38 | 38 | |||
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (mit Umgliederung) (FVTOCI) | 13 | 108 | ||||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 13 | 13 | 108 | 108 | |||
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | 405 | 601 | ||||||
Schuldinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 335 | 335 | 437 | 437 | |||
Derivate ohne Hedge-Accounting | FVTPL | 69 | 69 | 163 | 163 | |||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | FVTPL | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
Leasingvermögenswerte | n.a. | 679 | 679 | 872 | 872 | |||
AKTIVA GESAMT | 16.137 | 17.341 | ||||||
PASSIVA | ||||||||
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) | 17.001 | 17.851 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 8.479 | 8.635 | |||||
Anleihen | AC | 6.189 | 5.908 | 6.474 | 6.328 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | AC | 560 | 560 | 1.033 | 1.025 | |||
Sonstige Finanzschulden | AC | 1.773 | 1.773 | 1.709 | 1.709 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (mit Umgliederung) | 19 | 44 | ||||||
Derivate mit Hedge-Accounting | n.a. | 19 | 19 | 44 | 44 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 97 | 14 | ||||||
Derivate ohne Hedge-Accounting | FVTPL | 97 | 97 | 14 | 14 | |||
Leasingverbindlichkeiten | n.a. | 14.080 | 14.080 | 14.935 | 14.935 | |||
PASSIVA GESAMT | 31.197 | 32.844 | ||||||
LEVEL-ANGABEN |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2024 | |||||||
MIO € | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt |
Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||||
AKTIVA | ||||||||
Schuldinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | 335 | 335 | 437 | 437 | ||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||
Eigenkapitalinstrumente – erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTOCI) | 24 | 24 | 38 | 38 | ||||
Derivate mit/ohne Hedge-Accounting | 57 | 25 | 82 | 256 | 15 | 271 | ||
PASSIVA | ||||||||
Derivate mit/ohne Hedge-Accounting | 116 | 116 | 58 | 58 | ||||
Der Fair Value eines Finanzinstruments wird durch den Markt- bzw. Börsenpreis am Bilanzstichtag bestimmt, soweit ein liquider Markt (zum Beispiel eine Wertpapierbörse) existiert. Lässt sich der Fair Value am aktiven Markt nicht ablesen, werden zur Bewertung notierte Marktpreise für ähnliche Instrumente oder anerkannte Bewertungsmodelle zur Ermittlung der Marktwerte herangezogen.
Gemäß IFRS 13 sind die finanziellen Vermögenswerte dem jeweiligen Level der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen:
Unter Level 1 werden zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Eigenkapitalinstrumente und Schuldinstrumente und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzte Schuldinstrumente ausgewiesen, deren beizulegende Zeitwerte sich am Markt auf Basis notierter Marktpreise ablesen lassen.
Unter Level 2 fallen neben zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten auch Rohstoff-, Zins- und Fremdwährungsderivate. Die Marktwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerte werden unter anderem mittels der Multiplikatormethode ermittelt. Die Bestimmung der Marktwerte der Derivate erfolgt auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows unter Berücksichtigung von Terminkursen für Währungen, Zinsen und Rohstoffe (Marktvergleichsverfahren). Dafür werden am Markt beobachtbare Preisnotierungen (Währungskurse, Zinsen und Rohstoffpreise) aus marktüblichen Informationsplattformen in das Treasury-Management-System importiert. Die Preisnotierungen spiegeln die tatsächlichen Transaktionen für ähnliche Instrumente am aktiven Markt wider. Alle wesentlichen Inputfaktoren für die Bewertung der Derivate sind am Markt beobachtbar.
Unter Level 3 werden am Stichtag eine Call Option und Optionsscheine ausgewiesen, die zum Erwerb von weiteren Unternehmensanteilen berechtigen. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells ermittelt. Soweit möglich, wird bei der Wertermittlung auf am Markt beobachtbare oder aus Marktdaten abgeleitete Parameter zurückgegriffen. Für die Call Option wird eine Volatilität von 41 % im Modell berücksichtigt und für die Optionsscheine eine von 39 %. Die Volatilitäten basieren auf den Volatilitäten einer vergleichbaren Gruppe von Unternehmen. Große Ergebnisschwankungen sind in Bezug auf die Call Option zukünftig nicht zu erwarten. Da die Optionsscheine auf einem börsennotierten Underlying beruhen, kann es in den Folgejahren zu Ergebnisschwankungen kommen. Zum 31. Dezember 2024 wurden unter Level 3 (nicht beobachtbare Parameter) Eigenkapitalderivate mit positivem Marktwert in Höhe von 15 MIO € (Vorjahr: 25 MIO €) ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert waren unwesentlich.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden, wie auch im Vorjahr, keine Finanzinstrumente zwischen den Leveln transferiert.
Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Nettoergebnisse der Kategorien der Finanzinstrumente:
NETTOERGEBNISSE DER BEWERTUNGSKATEGORIEN |
||
---|---|---|
MIO € | 2023 | 2024 |
Nettogewinne (+)/-verluste (–) in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||
Finanzielle Vermögenswerte | ||
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet1 | –38 | –89 |
Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | 45 | 39 |
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) | ||
Nettogewinne (+)/-verluste (–) in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung2 | 24 | 2 |
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | ||
Nettogewinne (+)/-verluste (–) in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 0 | –5 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) | –50 | –52 |
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 0 | 1 |
Derivate nicht im Hedge-Accounting | ||
Währungseffekte | –53 | 134 |
Die Nettoergebnisse berücksichtigen im Wesentlichen Effekte aus der Fair-Value-Bewertung, der Wertminderung und der Veräußerung der Finanzinstrumente. Dividenden und Zinsen werden bei den erfolgswirksam zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten nicht berücksichtigt. Erträge und Aufwendungen aus Zinsen und Aufwendungen aufgrund von Provisionsvereinbarungen, die sich auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzinstrumente beziehen, werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung separat erfasst.
In den folgenden Tabellen werden die bilanziellen Auswirkungen von Nettingvereinbarungen aufgrund von Master-Nettingvereinbarungen oder ähnlichen Verträgen auf die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag dargestellt:
SALDIERUNG – VERMÖGENSWERTE |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
MIO € | Bruttobetrag der Forderungen | Bruttobetrag der saldierten Verbindlich-keiten | Ausgewiesener Nettobetrag der saldierten Forderungen | In der Bilanz nicht saldierte Vermögenswerte und Schulden | Gesamt | |
Verbindlich-keiten, die die Saldierungs-kriterien nicht erfüllen | Erhaltene Sicherheiten | |||||
Zum 31. Dezember 2024 | ||||||
Derivative finanzielle Vermögenswerte | 256 | 0 | 256 | 53 | 0 | 203 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.228 | 30 | 11.198 | 19 | 13 | 11.166 |
Finanzmittel | 666 | 363 | 303 | 0 | 0 | 303 |
Zum 31. Dezember 2023 | ||||||
Derivative finanzielle Vermögenswerte | 57 | 0 | 57 | 33 | 0 | 24 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.568 | 31 | 10.537 | 20 | 14 | 10.503 |
Finanzmittel | 306 | 306 | 0 | 0 | 0 | 0 |
SALDIERUNG – SCHULDEN |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
MIO € | Bruttobetrag der Verbind-lichkeiten | Bruttobetrag der saldierten Forderungen | Ausgewiesener Nettobetrag der saldierten Verbind-lichkeiten | In der Bilanz nicht saldierte Vermögenswerte und Schulden | Gesamt | |
Forderungen, die die Saldierungs-kriterien nicht erfüllen | Gewährte Sicherheiten | |||||
Zum 31. Dezember 2024 | ||||||
Schulden aufgrund derivativer Finanzinstrumente | 58 | 0 | 58 | 53 | 0 | 5 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.665 | 30 | 8.635 | 19 | 4 | 8.612 |
Finanzmittel | 363 | 363 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zum 31. Dezember 2023 | ||||||
Schulden aufgrund derivativer Finanzinstrumente | 116 | 0 | 116 | 33 | 0 | 83 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.510 | 31 | 8.479 | 20 | 3 | 8.456 |
Finanzmittel | 347 | 306 | 41 | 0 | 0 | 41 |
Zur Sicherung von Cashflow- und Fair-Value-Risiken geht die Deutsche Post AG mit einer Vielzahl von Finanzdienstleistungsinstituten Finanztermingeschäfte ein. Diesen Verträgen liegt ein standardisierter Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte zugrunde. Aus dem Vertrag lässt sich ein bedingter Anspruch auf Verrechnung ableiten, der zu einem Bruttoausweis der Finanztermingeschäfte am Bilanzstichtag führt. Der bedingte Verrechnungsanspruch ist in den Tabellen dargestellt.
Abrechnungsprozesse aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Postzustellung unterliegen dem Weltpostvertrag und dem INTERCONNECT Remuneration Agreement - Europe (IRA-E-Vertrag). Die Vereinbarungen, insbesondere die Abrechnungsmodalitäten, sind für alle sogenannten Public Postal Operators in den jeweils beschriebenen Vertragskonstellationen verbindlich. Importe und Exporte eines jeden Kalenderjahres zwischen den Vertragsparteien werden in einer Jahresrechnung zusammengefasst und sind bei der jährlichen Schlussrechnung saldiert darzustellen. Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen des Weltpostvertrags und des IRA-E-Vertrags werden am Bilanzstichtag netto dargestellt. Daneben werden Finanzmittel saldiert ausgewiesen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ein Rechtsanspruch zur Aufrechnung besteht. Die Tabellen zeigen die Forderungen und Verbindlichkeiten vor und nach Verrechnung.
Neben den Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen für den Konzern. Die Eventualverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN |
||
---|---|---|
MIO € | 2023 | 2024 |
Bürgschaftsverpflichtungen | 97 | 95 |
Gewährleistungsverpflichtungen | 10 | 9 |
Verpflichtungen aus Prozessrisiken | 264 | 235 |
Sonstige Eventualverbindlichkeiten | 756 | 230 |
Gesamt | 1.127 | 569 |
Die Verringerung der sonstigen Eventualverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfall einer einzelnen möglichen Verpflichtung aus steuerlichen Sachverhalten, Textziffer 46. In den sonstigen Eventualverbindlichkeiten sind weiterhin andere mögliche Verpflichtungen aus steuerlichen Sachverhalten enthalten.
Darüber hinaus bestehen aus Beteiligungsverhältnissen Gesellschafterdarlehenszusagen in Höhe von 114 MIO €. Sie entfallen ausschließlich auf assoziierte Unternehmen.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen wie das Bestellobligo für Investitionen in langfristige Vermögenswerte betragen 1.373 MIO € (Vorjahr: 1.517 MIO €). Sie betreffen im Wesentlichen die Lieferung von Frachtflugzeugen sowie Verpflichtungen aus dem Fuhrparkmanagement.
Viele Postdienstleistungen der Deutsche Post AG und ihrer Tochtergesellschaften (insbesondere des Unternehmensbereichs Post & Paket Deutschland) unterliegen der sektorspezifischen Regulierung auf der Grundlage des Postrechts durch die Bundesnetzagentur. Sie genehmigt oder überprüft Entgelte, gestaltet die Bedingungen des Zugangs zu Teilleistungen, übt die besondere Missbrauchsaufsicht aus und gewährleistet die Erbringung des Post-Universaldienstes. Aus diesem allgemeinen Regulierungsrisiko können sich im Falle negativer Entscheidungen Umsatz- und Ergebniseinbußen ergeben. Umsatz- und Ergebnisrisiken können sich insbesondere aus dem Price-Cap-Verfahren ergeben, durch dessen Anwendung die Entgelte für eine Vielzahl von Brief- und Paketprodukten genehmigt werden.
Gegen die Price-Cap-Genehmigung der Bundesnetzagentur für die Jahre 2022 bis 2024 haben ein Verband aus der KEP-Branche und weitere Kunden vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Am 12. Februar 2025 hat das Verwaltungsgericht Köln die Klagen abgewiesen. Das Rechtsmittel der Revision wurde nicht zugelassen.
Von einem Postdienstleister war eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung von angeblich überhöhten Beförderungsentgelten für im Jahr 2017 eingelieferte Standardbriefe eingereicht worden. Die Klage wurde mit Urteil vom 17. Juni 2021 vom Landgericht Köln abgewiesen, die dagegen gerichtete Berufung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. April 2022 zurückgewiesen und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Am 2. Mai 2022 hat der Kläger beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, um die Zulassung der Revision zu erreichen.
Die dvs – Deutscher Versand Services GmbH hatte im Dezember 2021 Klage gegen die Deutsche Post AG erhoben und macht kartell- und postrechtliche Schadenersatzansprüche geltend. Die erste mündliche Verhandlung fand im August 2024 statt.
Das Klageverfahren zwischen der Deutsche Post AG und der Finanzverwaltung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung einzelner Produkte wurde beendet.
Auch wenn etwaige negative Auswirkungen dieser und weiterer laufender Klageverfahren für den Konzern nicht ausgeschlossen werden können, sind die erwarteten finanziellen Auswirkungen nicht wesentlich.
In die Bewertung der anteilsbasierten Vergütungssysteme für Führungskräfte fließen Annahmen zur Aktienkursentwicklung der Aktie der Deutsche Post AG sowie Annahmen zur Mitarbeiterfluktuation ein. Alle Annahmen werden quartalsweise überprüft. Der Personalaufwand wird entsprechend der im Erdienungszeitraum (Sperrfrist) erbrachten Gegenleistung zeitratierlich erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 153 MIO € (Vorjahr: 194 MIO €) als Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung erfasst, davon entfielen 34 MIO € (Vorjahr: 86 MIO €) auf Barausgleich sowie 119 MIO € (Vorjahr: 108 MIO €) auf den Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Das anteilsorientierte Vergütungssystem für Führungskräfte (Share Matching Scheme) sieht vor, dass bestimmte Konzernführungskräfte einen Teil ihres variablen Gehalts für das Geschäftsjahr im Folgejahr in Aktien der Deutsche Post AG erhalten (sogenannte Deferred Incentive Shares). Alle Konzernführungskräfte können individuell einen erhöhten Aktienanteil durch Umwandlung eines weiteren Teils des variablen Gehalts für das Geschäftsjahr bestimmen (sogenannte Investment Shares). Nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist, in der die Führungskraft im Konzern beschäftigt sein muss, erhält sie nochmals die gleiche Anzahl an Aktien der Deutsche Post AG (sogenannte Matching Shares). Zudem werden Annahmen bezüglich des Verhaltens der Führungskräfte zur weiteren Wandlung von Anteilen ihres Bonusanspruchs getroffen. Da es sich um ein jährlich aufgelegtes Programm der aktienorientierten Vergütung handelt, sind die jeweiligen Gewährungstage jeder Jahrestranche der 1. Dezember des jeweiligen Jahres sowie der 1. April des Folgejahres. Während die Deferred Incentive und Matching Shares als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente kategorisiert werden, handelt es sich bei den Investment Shares um zusammengesetzte Finanzinstrumente, bei denen die Schuld- und die Eigenkapitalkomponente grundsätzlich getrennt zu bewerten sind. Aufgrund der Bedingungen des Share Matching Scheme wird gemäß IFRS 2.37 ausschließlich der Schuldkomponente ein Wert zugewiesen. Damit werden die Investment Shares wie eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich behandelt.
Von den Aufwendungen aus dem Share Matching Scheme entfielen 64 MIO € (Vorjahr: 63 MIO €) auf den Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. 45 MIO € betrafen den Barausgleich bei Investment Shares (Vorjahr: 53 MIO €), die zum 31. Dezember 2024 vollständig verfallbar waren.
Weitere Angaben zur Bedienung und Gewährung finden sich unter den Textziffern 33 und 34.
SHARE MATCHING SCHEME ZUM 31. DEZEMBER 2024 |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Tranche 2019 | Tranche 2020 | Tranche 2021 | Tranche 2022 | Tranche 2023 | Tranche 2024 | ||
Gewährungstag Deferred Incentive Shares und zugehörige Matching Shares | 1. Dez. 2019 | 1. Dez. 2020 | 1. Dez. 2021 | 1. Dez. 2022 | 1. Dez. 2023 | 1. Dez. 2024 | |
Gewährungstag Matching Shares auf Investment Shares | 1. April 2020 | 1. April 2021 | 1. April 2022 | 1. April 2023 | 1. April 2024 | 1. April 2025 | |
Laufzeit | Monate | 52 | 52 | 52 | 52 | 52 | 52 |
Laufzeitende | März 2024 | März 2025 | März 2026 | März 2027 | März 2028 | März 2029 | |
Aktienkurs am Gewährungstag (beizulegender Zeitwert) | |||||||
Deferred Incentive Shares und zugehörige Matching Shares | € | 33,29 | 40,72 | 53,55 | 38,17 | 44,00 | 35,15 |
Matching Shares auf Investment Shares | € | 23,83 | 46,52 | 42,50 | 42,50 | 39,19 | 45,001 |
Anzahl der Deferred Incentive Shares | Tausend | 369 | 246 | 293 | 263 | 227 | 2112 |
Anzahl der erwarteten Matching Shares | |||||||
Deferred Incentive Shares | Tausend | 332 | 222 | 264 | 237 | 204 | 1902 |
Investment Shares | Tausend | 1.343 | 1.007 | 1.245 | 1.111 | 999 | 9182 |
Ausgegebene Matching Shares | Tausend | 1.681 | |||||
Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern seit dem Geschäftsjahr 2006 im Rahmen eines Long-Term-Incentive-Plans (LTIP) eine aktienkursbasierte, langfristig orientierte Barvergütung durch Ausgabe von Stock Appreciation Rights (SAR). Zur Teilnahme am LTIP müssen die Vorstandsmitglieder vor der Gewährung der jeweiligen Tranche ein Eigeninvestment in Höhe von 10 % des jährlichen Grundgehalts erbracht haben, vorrangig in Aktien.
Die gewährten SAR können frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist von vier Jahren ganz oder teilweise ausgeübt werden, wenn am Ende der Sperrfrist die absoluten bzw. relativen Erfolgsziele erreicht wurden. Die Ausübung muss innerhalb eines Zeitraums von weiteren zwei Jahren nach Ablauf der Sperrfrist erfolgen (Ausübungsfrist), anderenfalls verfallen nicht ausgeübte SAR.
Um zu ermitteln, ob und wie viele der gewährten SAR ausübbar sind, werden vier aktienkursbezogene (absolute) und zwei auf einen Vergleichsindex bezogene (relative) Erfolgsziele gemessen. Im Rahmen der absoluten Erfolgsziele wird jeweils ein Sechstel der gewährten SAR erdient, wenn der Endkurs der Deutsche-Post-Aktie am Ende der Wartezeit mindestens 10, 15, 20 oder 25 % über dem Ausgabepreis liegt. Die beiden relativen Erfolgsziele sind an die Performance der Aktie im Verhältnis zur Performance des STOXX Europe 600 Index (SXXP; ISIN EU0009658202) gekoppelt. Sie sind erreicht, wenn die Wertentwicklung der Aktie der des Indexes entspricht bzw. ihn um mehr als 10 % überschreitet. Um die Wertentwicklung zu ermitteln, werden der Durchschnittskurs der Deutsche-Post-Aktie bzw. der Durchschnittsindexwert während eines Referenz- und eines Performancezeitraums miteinander verglichen. Beim Referenzzeitraum handelt es sich um die letzten 20 aufeinanderfolgenden Handelstage vor dem Ausgabetag. Der Performancezeitraum betrifft die letzten 60 Handelstage vor Ablauf der Sperrfrist. Der Durchschnittskurs (Endkurs) wird aus dem Durchschnitt der jeweiligen Schlusskurse der Deutsche-Post-Aktie im Xetra-Handel der Deutsche Börse AG ermittelt. Werden zum Ablauf der Sperrfrist absolute oder relative Erfolgsziele nicht erreicht, verfallen die darauf entfallenden SAR ersatz- und entschädigungslos. Jedes ausgeübte SAR berechtigt das Vorstandsmitglied zum Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem Durchschnitt der Schlusskurse der Deutsche-Post-Aktie während der letzten fünf Handelstage vor dem Ausübungstag und dem Ausübungspreis der SAR.
LTIP |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Tranche 2019 | Tranche 2020 | Tranche 2021 | Tranche 2022 | Tranche 2023 | Tranche 2024 | |
Ausgabetag | 1. Sept. 2019 | 1. Sept. 2020 | 1. Sept. 2021 | 1. Sept. 2022 | 1. Sept. 2023 | 1. Sept. 2024 |
Ausgabepreis | 28,88 € | 37,83 € | 58,68 € | 39,06 € | 43,26 € | 37,53 € |
Ablauf der Wartezeit | 31. Aug. 2023 | 31. Aug. 2024 | 31. Aug. 2025 | 31. Aug. 2026 | 31. Aug. 2027 | 31. Aug. 2028 |
Die Vorstandsmitglieder erhielten insgesamt 969.066 Stück SAR (Vorjahr: 819.474 Stück SAR) im Gesamtwert zum Ausgabezeitpunkt von 8,2 MIO € (Vorjahr: 8,0 MIO €).
Mit einem stochastischen Simulationsmodell wird für die SAR aus dem LTIP ein Zeitwert ermittelt. Daraus ergab sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Ertrag in Höhe von 11 MIO € (Vorjahr: 32 MIO € Aufwand) sowie zum Bilanzstichtag eine Rückstellung in Höhe von 5 MIO € (Vorjahr: 27 MIO €). Darin enthalten ist die Rückstellung für vom Vorstand ausübbare Rechte. Sie betrug zum Stichtag 2 MIO € (Vorjahr: 18 MIO €).
Weitere Angaben zur aktienbasierten Vergütung der Vorstandsmitglieder finden sich unter Textziffer 48.2.
Auf der Hauptversammlung vom 27. Mai 2014 wurde die Einführung des Performance Share Plan für Führungskräfte (PSP) beschlossen. Im Rahmen des PSP werden am Ende der Wartezeit Aktien an die Teilnehmer gewährt. Die Gewährung der Aktien am Ende der Wartezeit ist an die Erreichung von Aktienkurs-Performancezielen geknüpft. Die Performanceziele des PSP sind identisch mit den Erfolgszielen des LTIP für Vorstandsmitglieder.
Zum 1. September 2014 wurden erstmals Performance Share Units (PSUs) an ausgewählte Führungskräfte ausgegeben. Eine Teilnahme der Vorstandsmitglieder am PSP ist nicht vorgesehen. Der LTIP für Vorstandsmitglieder bleibt weiterhin bestehen.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ist für den Plan insgesamt ein Betrag in Höhe von 29 MIO € (Vorjahr: 28 MIO €) der Kapitalrücklage und entsprechend dem Personalaufwand zugeführt worden.
Die Bewertung des PSP erfolgt anhand finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage von Optionspreismodellen (Fair-Value-Bewertung). Zukünftige Dividenden wurden mit einer moderat ansteigenden Dividendenauszahlung über den jeweiligen Bewertungszeitraum berücksichtigt. Die durchschnittliche Restlaufzeit der am 31. Dezember 2024 ausstehenden PSUs beträgt 29 Monate.
PERFORMANCE SHARE PLAN |
|||||
---|---|---|---|---|---|
Tranche 2020 | Tranche 2021 | Tranche 2022 | Tranche 2023 | Tranche 2024 | |
Gewährungstag | 1. Sept. 2020 | 1. Sept. 2021 | 1. Sept. 2022 | 1. Sept. 2023 | 1. Sept. 2024 |
Ausübungspreis | 37,83 € | 58,68 € | 39,06 € | 43,26 € | 37,53 € |
Ablauf der Wartezeit | 31. Aug. 2024 | 31. Aug. 2025 | 31. Aug. 2026 | 31. Aug. 2027 | 31. Aug. 2028 |
Risikofreier Zinssatz | –0,72 % | –0,80 % | 0,71 % | 2,60 % | 2,10 % |
Anfängliche Dividendenrendite der Deutsche-Post-Aktie | 3,57 % | 3,07 % | 4,74 % | 4,28 % | 4,93 % |
Volatilität der Renditen der Deutsche-Post-Aktie | 24,89 % | 26,49 % | 29,41 % | 30,71 % | 26,63 % |
Volatilität der Renditen des Dow Jones EURO STOXX 600 Index | 16,62 % | 17,33 % | 18,90 % | 19,10 % | 14,37 % |
Kovarianz der Deutsche-Post-Aktie zum Dow Jones EURO STOXX 600 Index | 3,05 % | 3,25 % | 4,07 % | 4,32 % | 2,54 % |
Stück | |||||
Ausstehende Rechte zum 1. Januar 2024 | 2.442.036 | 1.672.584 | 2.722.716 | 2.575.062 | 0 |
Gewährte Rechte | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.447.762 |
Verfallene Rechte | 2.442.036 | 49.188 | 98.508 | 87.180 | 8.250 |
Am Ende der Wartezeit bediente Rechte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ausstehende Rechte zum 31. Dezember 2024 | 0 | 1.623.396 | 2.624.208 | 2.487.882 | 3.439.512 |
Am 1. September 2021 wurde für eine weitere Gruppe von ausgewählten Führungskräften der Employee Share Plan (ESP) als Mitarbeiteraktienprogramm eingeführt. Die Teilnahme am ESP ist freiwillig. Mit der Teilnahme am ESP können die Führungskräfte je nach Einstufung bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 10.000 € bzw. 15.000 € Aktien der Deutsche Post AG mit einem Rabatt von 25 % gegenüber dem Börsenkurs erwerben. Der ESP wird in einem vierteljährlichen Rhythmus angeboten. Vor Beginn jeder Ansparperiode können die Führungskräfte wählen, welchen Anteil ihres Entgelts sie für die kommende dreimonatige Ansparperiode in den ESP investieren möchten. Zu Beginn des folgenden Quartals erhalten die Führungskräfte Aktien mit einem Abschlag in Höhe von 25 % auf den Börsenkurs zugeteilt. Die im Rahmen des ESP erworbenen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von zwei Jahren.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ist für den ESP insgesamt ein Betrag in Höhe von 17 MIO € (Vorjahr: 17 MIO €) der Kapitalrücklage und entsprechend dem Personalaufwand zugeführt worden.
Im Geschäftsjahr wurde das Aktienprogramm zunächst in zwölf Ländern pilotiert. Damit wird den Beschäftigten die Möglichkeit geboten, Aktien der Deutsche Post AG rabattiert zu erwerben. Die Teilnahme an myShares ist freiwillig. Mit der Teilnahme können die Mitarbeitenden bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 3.600 € Aktien der Deutsche Post AG mit einem Rabatt von 15 % gegenüber dem Börsenkurs erwerben. myShares wird in einem vierteljährlichen Rhythmus angeboten. Vor Beginn jeder Ansparperiode können die Mitarbeitenden wählen, welchen Anteil ihres Entgelts sie für die kommende dreimonatige Ansparperiode investieren möchten. Zu Beginn des folgenden Quartals erhalten die Mitarbeitenden Aktien mit einem Abschlag in Höhe von 15 % auf den Börsenkurs zugeteilt. Die im Rahmen von myShares erworbenen Aktien unterliegen keiner Sperrfrist. Im Geschäftsjahr wurde die Entscheidung getroffen, dieses Aktienprogramm in den nächsten Jahren im Konzern auszurollen.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ist für myShares ein Betrag in Höhe von 9 MIO € der Kapitalrücklage und entsprechend dem Personalaufwand zugeführt worden.
Sämtliche nahestehenden Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden oder mit denen eine gemeinschaftliche Vereinbarung besteht bzw. auf die vom Konzern ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, können der Anteilsbesitzliste entnommen werden.
Die Deutsche Post AG unterhält vielfältige Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland (Bund) und zu anderen von der Bundesrepublik Deutschland kontrollierten Unternehmen.
Der Bund ist Kunde der Deutsche Post AG und nimmt als solcher Dienste des Unternehmens in Anspruch. Die Geschäftsbeziehungen der Deutsche Post AG bestehen jeweils unmittelbar zu den einzelnen Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als voneinander unabhängigen Einzelkunden; die diesen gegenüber erbrachten Leistungen sind jeweils nicht erheblich für die Gesamteinnahmen der Deutsche Post AG.
Die KfW unterstützt den Bund bei der Fortsetzung der Privatisierung von Unternehmen wie der Deutsche Post AG oder der Deutsche Telekom AG. Im Jahre 1997 entwickelte die KfW zusammen mit dem Bund das sogenannte Platzhaltermodell als Instrumentarium für Privatisierungen des Bundes. Nach diesem Modell verkauft der Bund ganz oder teilweise seine Beteiligungen an die KfW mit dem Ziel der vollständigen Privatisierung dieser staatlichen Unternehmen. Seit 1997 hat die KfW auf dieser Grundlage in mehreren Schritten Aktien der Deutsche Post AG vom Bund gekauft und verschiedene Kapitalmarkttransaktionen mit diesen Aktien durchgeführt. Der Anteil der KfW am Grundkapital der Deutsche Post AG beträgt zum 31. Dezember 2024 16,99 %. Die Deutsche Post AG gilt als assoziiertes Unternehmen des Bundes.
Die BAnst PT ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und steht unter Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Bundesanstalt führt die Sozialeinrichtungen wie die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Postbeamtenversorgungskasse (PVK), die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für Deutsche Post AG, Deutsche Bank AG (als Rechtsnachfolgerin der Deutsche Postbank AG) und Deutsche Telekom AG weiter. Die Aufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Jahr 2024 wurden der Deutsche Post AG für Leistungen der BAnst PT Abschlagszahlungen in Höhe von 96 MIO € (Vorjahr: 91 MIO €) in Rechnung gestellt. Weitere Angaben zur PVK und zur VAP finden sich unter Textziffer 7 bzw. 37.
Die Deutsche Bahn AG ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Bundes. Durch dieses Beherrschungsverhältnis gilt die Deutsche Bahn AG als der Deutsche Post AG nahestehendes Unternehmen. DHL Group unterhält mit dem Deutsche-Bahn-Konzern verschiedene Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen handelt es sich dabei um Transportleistungsverträge.
Immobilien im rechtlichen Eigentum der Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG, der Deutsche Post Altersvorsorge Sicherung e.V. & Co. Objekt Gronau KG sowie der Deutsche Post Grundstücks-Vermietungsgesellschaft beta mbH Objekt Leipzig KG mit einem – als Planvermögen saldierungsfähigen – Zeitwert von 1.501 MIO € (Vorjahr: 1.615 MIO €) werden - fast ausnahmslos über die Deutsche Post Immobilien GmbH – an den Konzern vermietet. Zum 31. Dezember 2024 bestanden aufgrund dieser Beziehungen Leasingverbindlichkeiten von 384 MIO € (Vorjahr: 426 MIO €). Die Deutsche Post Immobilien GmbH hat im Geschäftsjahr 2024 Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 27 MIO € (Vorjahr: 27 MIO €) getilgt sowie 15 MIO € (Vorjahr: 14 MIO €) an Zinsen gezahlt.
Im Geschäftsjahr 2024 fand eine Übernahme von Immobilien in Höhe von 99 MIO € aus der Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG durch die Deutsche Post AG statt. Die Deutsche Post Pensions-Treuhand GmbH & Co. KG ist zu 100 % Eigentümerin der Deutsche Post Pensionsfonds AG. Weitere Angaben zu Pensionsfondseinrichtungen finden sich unter Textziffer 7 und 37.
Außer mit den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen, nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen und Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden mit wesentlichen nahestehenden Unternehmen Geschäfte getätigt, die zu folgenden Posten im Konzernabschluss geführt haben:
|
||||
---|---|---|---|---|
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen | Nicht einbezogene Unternehmen | |||
MIO € | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 35 | 11 | 4 | 3 |
Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 4 |
Finanzschulden | 2 | 3 | 2 | 3 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 4 | 9 | 5 |
Erträge1 | 306 | 414 | 3 | 2 |
Aufwendungen2 | 1 | 9 | 2 | 3 |
Die Deutsche Post AG hat Verpflichtungserklärungen für diese Gesellschaften in Höhe von 4 MIO € (Vorjahr: 6 MIO €) übernommen. Davon entfielen 1 MIO € (Vorjahr: 1 MIO €) auf nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen, 2 MIO € (Vorjahr: 4 MIO €) auf Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit sowie 1 MIO € (Vorjahr: 1 MIO €) auf nicht einbezogene Unternehmen.
Gemäß IAS 24 ist über Geschäftsvorfälle zwischen dem Konzern und den ihm nahestehenden Personen zu berichten. Als nahestehende Personen wurden Vorstand, Aufsichtsrat und deren Familienangehörige definiert.
Im Geschäftsjahr 2024 lagen für diesen Personenkreis keine berichtspflichtigen Geschäftsvorfälle und Rechtsgeschäfte vor. Insbesondere wurden nahestehenden Personen von der Gesellschaft keine Kredite gewährt.
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats. Die aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden wie folgt vergütet:
|
||
---|---|---|
MIO € | 2023 | 2024 |
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne aktienbasierte Vergütung) | 19 | 18 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 4 | 3 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 0 |
Aktienbasierte Vergütung1 | 29 | –7 |
Gesamt | 52 | 14 |
Die beim Konzern beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhalten außer den vorgenannten Leistungen für ihre Aufsichtsratstätigkeit noch reguläre Gehälter für ihre Tätigkeit im Unternehmen. Diese Gehälter richten sich nach der ausgeübten Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen und sind ihrer Höhe nach angemessen.
Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand (Service Cost) ausgewiesen. Die entsprechende Verpflichtung beträgt zum Stichtag 18 MIO € (Vorjahr: 14 MIO €).
Aktive Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage auf der Basis eines beitragsorientierten Systems. Das Unternehmen schreibt für jedes Vorstandsmitglied einen jährlichen Beitrag in Höhe von 35 % des Grundgehalts auf einem virtuellen Versorgungskonto gut. Das Versorgungskapital wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls verzinst. Die Versorgungsleistung wird als Kapital in Höhe des angesammelten Werts des Versorgungskontos ausgezahlt. Der Leistungsfall tritt frühestens bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität während der Amtsdauer oder bei Tod ein. Der Begünstigte hat im Versorgungsfall ein Rentenwahlrecht.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 22,8 MIO € (Vorjahr: 23,4 MIO €). Darin enthalten waren 969.066 Stück SAR (Vorjahr: 819.474 Stück), die zum Ausgabezeitpunkt einen Wert von 8,2 MIO € (Vorjahr: 8,0 MIO €) hatten.
Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstands und Versorgungsempfänger betrugen 7,2 MIO € (Vorjahr: 38,9 MIO €). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang (DBO) beläuft sich auf 12 MIO € (Vorjahr: 12 MIO €) für Versorgungsanwartschaften und auf 83 MIO € (Vorjahr: 87 MIO €) für laufende Pensionen.
Im Geschäftsjahr 2024 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats 3,8 MIO € (Vorjahr: 3,7 MIO €), davon entfielen wie im Vorjahr 3,5 MIO € auf das Fixum und 0,3 MIO € (Vorjahr: 0,2 MIO €) auf Sitzungsgelder.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Post AG halten am 31. Dezember 2024 Aktien der Gesellschaft im Umfang von weniger als 1 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, im Geschäftsjahr 2024 als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:
PRÜFERHONORAR |
|
---|---|
MIO € | 2024 |
Abschlussprüfungsleistungen | 9 |
Andere Bestätigungsleistungen | 1 |
Steuerberatungsleistungen | 0 |
Sonstige Leistungen | 0 |
Gesamt | 10 |
Die Kategorie „Abschlussprüfungsleistungen“ umfasst die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses der Deutsche Post AG und ihrer deutschen Tochterunternehmen. Weiterhin werden hier die Honorare für die prüferische Durchsicht der Zwischenberichte und die Honorare für freiwillige Prüfungen, die über den gesetzlichen Prüfungsauftrag hinausgehen, gezeigt. Die unter der Kategorie „Andere Bestätigungsleistungen“ ausgewiesenen Honorare betreffen insbesondere Prüfungsleistungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Folgende deutsche Tochterunternehmen nehmen für das Geschäftsjahr 2024 die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB und gegebenenfalls des § 291 HGB in Anspruch:
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Post AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Der vollständige Wortlaut ist über die Internetseite abrufbar.
Am 18. Februar 2025 hat der Vorstand beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm dahingehend zu erweitern, dass bis Ende des Jahres 2026 insgesamt bis zu 210 Millionen eigene Aktien zu einem Kaufpreis von nunmehr bis zu 6 MRD € erworben werden sollen. Die Verwendungszwecke bleiben unberührt, Textziffer 3.
Die seit dem 8. Januar 2025 laufenden Tarifverhandlungen zwischen der Deutsche Post AG und der Gewerkschaft ver.di sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen. Daher kann eine Auswirkung auf die Ertragslage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 nicht angegeben werden.
Nach dem Bilanzstichtag haben sich – ausgehend von der US-Handelspolitik – vermehrt Änderungen an zoll- und handelsrechtlichen Vorschriften ergeben, die erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche und praktische Durchführung von internationalem Handel haben. Diese Änderungen können sowohl zu signifikanten negativen als auch positiven Auswirkungen auf die internationalen Fracht- und Logistikmärkte führen.
Seit Beginn des Jahres 2025 wird bei Ausschreibungen vermehrt beobachtet, dass Wettbewerber ihre Briefdienstleistungen ohne Umsatzsteuer anbieten, obwohl sie keinen flächendeckenden Universaldienst erbringen. Hintergrund sind augenscheinlich Bescheinigungen der Finanzbehörden über die Einordnung dieser Unternehmen als Universaldienstleister, die die Deutsche Post AG für europarechtswidrig hält. Diese Entwicklung, die auf einer unzutreffenden Auslegung der Erfordernisse für eine Qualifizierung eines Postdienstleisters als Universaldienstleister beruht, stellt für den Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland einen möglichen wirtschaftlichen Nachteil dar, weil der Deutsche Post AG aus der flächendeckenden Universaldiensterbringung und der eingeschränkten Vorsteuerabzugsmöglichkeit höhere Kosten entstehen.
Weitere berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.