Als börsennotiertes Unternehmen hat die Deutsche Post AG ihren Konzernabschluss unter Anwendung von § 315e HGB („Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards“) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Die Anforderungen der angewandten Standards wurden vollständig erfüllt und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Der Konzernabschluss umfasst die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Kapitalflussrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie den Anhang (Notes). Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen und Angaben zum IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zugrunde lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten Änderungen in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS, die vom Konzern seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend anzuwenden sind. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter Textziffer 7 erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit Beschluss des Vorstands der Deutsche Post AG vom 18. Februar 2025 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro (MIO €) angegeben.
In den Konsolidierungskreis werden, bis auf 29 unwesentliche Tochterunternehmen, alle Unternehmen einbezogen, die von der Deutsche Post AG beherrscht werden. Beherrschung besteht dann, wenn die Deutsche Post AG über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und sie infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Konzernunternehmen werden beginnend mit dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, ab dem die Deutsche Post AG die Möglichkeit der Beherrschung erlangt.
Sofern die Deutsche Post AG weniger als die Mehrheit der Stimmrechte hält, können andere Vereinbarungen dazu führen, dass das betreffende Beteiligungsunternehmen beherrscht wird, Textziffer 36. Sollte die Deutsche Post AG die Mehrheit an Stimmrechten halten, kann es ebenso aufgrund von vertraglichen Regelungen möglich sein, dass das betreffende Beteiligungsunternehmen trotzdem nicht beherrscht wird.
Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 und Abs. 3 HGB ist der Anteilsbesitzliste zu entnehmen.
In der folgenden Tabelle wird die Anzahl der zum Konsolidierungskreis der Deutsche Post AG gehörenden Unternehmen aufgeführt:
KONSOLIDIERUNGSKREIS |
||
---|---|---|
2023 | 2024 | |
Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen (Tochterunternehmen) | ||
Inländisch | 81 | 80 |
Ausländisch | 690 | 691 |
Anzahl der Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit | ||
Inländisch | 1 | 1 |
Ausländisch | 0 | 0 |
Anzahl der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | ||
Inländisch | 1 | 0 |
Ausländisch | 17 | 15 |
Die Veränderungen resultieren in erster Linie aus Verschmelzungen und Liquidationen unwesentlicher Unternehmen.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine wesentlichen Unternehmenserwerbe getätigt. Bei den unwesentlichen Erwerben handelt es sich um folgende Gesellschaften:
UNWESENTLICHE UNTERNEHMENSERWERBE |
||||
---|---|---|---|---|
Name | Land | Segment | Kapitalanteil % | Erwerbszeitpunkt |
Brandpath Group Limited mit 5 Tochtergesellschaften | Großbritannien | Supply Chain/Global Forwarding | 90 | 14. November 2024 |
Nähere Angaben dazu finden sich unter den Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung, Textziffer 43.2.
Die Kaufpreisallokationen der im Vorjahr erworbenen MNG Kargo, Türkei, sowie der Anteilserhöhung an DHL Logistics LLC – SO, Vereinigte Arabische Emirate, wurden finalisiert.
Die am 5. Oktober 2023 mit Zustimmung der türkischen Kartellbehörden erworbene türkische Gesellschaft MNG Kargo und ihre Tochtergesellschaft sind führende Paketzusteller in der Türkei und im Bereich E-Commerce stark vertreten. Der Erwerb ergänzt das Geschäftsportfolio von DHL Group und trägt dazu bei, vom Wachstumspotenzial des türkischen Marktes zu profitieren sowie die Position in der Türkei und auf den europäischen Märkten weiter zu stärken. MNG Kargo ist dem Segment eCommerce zugeordnet. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine vorläufige Kaufpreisallokation (KPA) veröffentlicht. Mit der Finalisierung am 25. Juli 2024 ergaben sich Anpassungen der Vorjahreswerte, Textziffer 4. Die Kaufpreisallokation führte zu einem steuerlich nicht abzugsfähigen Firmenwert in Höhe von 234 MIO €, der der Cash Generating Unit (CGU) eCommerce zugeordnet wird. Er entfällt insbesondere auf die erwarteten Synergien und Netzwerkeffekte im türkischen E-Commerce-Markt. Die Kundenbeziehungen werden über drei bis acht Jahre abgeschrieben. Der Markenname hat eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen liegen zwischen vier und zehn Jahren. In den kurzfristigen Vermögenswerten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 24 MIO € enthalten. Abweichungen zwischen Bruttowert und Buchwert bestanden in Höhe von 1 MIO €.
FINALE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 5. OKTOBER 2023, MNG Kargo |
|||
---|---|---|---|
MIO € | Buchwert | Anpassungen durch KPA | Beizulegender Zeitwert |
Langfristige Vermögenswerte | 24 | 54 | 78 |
Kundenbeziehungen | 38 | ||
Markenname | 2 | ||
Sachanlagen | 14 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | 28 | – | 28 |
Flüssige Mittel | 15 | – | 15 |
AKTIVA | 67 | 54 | 121 |
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | –33 | –14 | –47 |
Latente Steuern | –14 | ||
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | –49 | – | –49 |
PASSIVA | –82 | –14 | –96 |
Nettovermögen | –15 | 40 | 25 |
Geleisteter Kaufpreis in Zahlungsmitteln | 259 | 259 | |
Firmenwert | 274 | –40 | 234 |
Am 7. Dezember 2023 erwarb DHL Global Forwarding die restlichen 60 % Anteile an der Danzas AEI Emirates, die bis dahin als ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen geführt wurde. Seitdem wird das Unternehmen vollkonsolidiert und firmiert nun unter DHL Logistics LLC – SO (DHL Logistics). DHL Logistics ist ein auf Logistik- und Speditionsdienstleistungen in Dubai und den nördlichen Emiraten spezialisiertes Unternehmen. Durch den Erwerb wird der Unternehmensbereich Global Forwarding, Freight sein strategisches Ziel weiter vorantreiben, das profitable Wachstum in der Region Mittlerer Osten und Afrika zu beschleunigen. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine vorläufige Kaufpreisallokation veröffentlicht. Mit der Finalisierung am 28. Mai 2024 ergaben sich Anpassungen der Vorjahreswerte, Textziffer 4. Die Kaufpreisallokation führte zu einem steuerlich nicht abzugsfähigen Firmenwert in Höhe von 208 MIO €, der der CGU Global Forwarding zugeordnet wird. Der Firmenwert entfällt insbesondere auf die erwarteten Synergien und Netzwerkeffekte in Dubai und den nördlichen Emiraten. Die Kundenbeziehungen werden über sieben bis zehn Jahre abgeschrieben. Beim Sachanlagevermögen liegen die Nutzungsdauern zwischen 15 und 33 Jahren. Die kurzfristigen Vermögenswerte enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 41 MIO €. Abweichungen zwischen Bruttowert und Buchwert bestanden in Höhe von 2 MIO €.
FINALE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 7. Dezember 2023, DHL LOGISTICS |
|||
---|---|---|---|
MIO € | Buchwert | Anpassungen durch KPA | Beizulegender Zeitwert |
Langfristige Vermögenswerte | 64 | 57 | 121 |
Kundenbeziehungen | 9 | ||
Grundstücke und Gebäude | 48 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | 48 | – | 48 |
Flüssige Mittel | 9 | – | 9 |
AKTIVA | 121 | 57 | 178 |
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | –32 | –9 | –41 |
Latente Steuern | –9 | ||
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | –33 | – | –33 |
PASSIVA | –65 | –9 | –74 |
Nettovermögen | 56 | 48 | 104 |
Geleisteter Kaufpreis in Zahlungsmitteln | 187 | 187 | |
Zeitwert der bereits bestehenden Beteiligung1 | 125 | 125 | |
Firmenwert | 256 | –48 | 208 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden für eine im Berichtsjahr getätigte unwesentliche Akquisition 21 MIO € gezahlt. Für die in Vorjahren erworbenen Gesellschaften wurden in 2024 2 MIO € gezahlt. Die Kaufpreise der erworbenen Gesellschaften wurden durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen.
Die Investitionen in nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen und andere Beteiligungen betrugen 42 MIO € im Geschäftsjahr 2024.
Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich keine wesentlichen Anteilsveräußerungen.
Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit werden gemäß den Vorschriften des IFRS 11 anteilig konsolidiert.
Einziges Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit ist Aerologic GmbH (Aerologic), Deutschland, mit Sitz in Schkeuditz. Die Frachtfluggesellschaft ist dem Segment Express zugeordnet und wurde gemeinsam von Lufthansa Cargo AG und Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH mit einem Kapital- bzw. Stimmrechtsanteil von jeweils 50 % gegründet. Die Anteilseigner der Aerologic sind gleichzeitig die Kunden und verfügen somit über die Kapazitäten der Frachtmaschinen. Im Wesentlichen fliegt Aerologic montags bis freitags im Expressnetz von DHL Express und am Wochenende im Netzwerk der Lufthansa Cargo. Einzelne Flugzeuge werden auch jeweils exklusiv von den beiden Anteilseignern genutzt. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Aufwendungen und Erträge werden abweichend von den Kapital- und Stimmrechtsanteilen auf Grundlage des vorgenannten Nutzungsverhältnisses verteilt.
Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich folgende wesentliche Transaktionen:
Am 12. Februar 2024 hat der Vorstand beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm dahingehend zu erweitern, dass bis Ende des Jahres 2025 insgesamt bis zu 130 Millionen eigene Aktien zu einem Kaufpreis von nunmehr bis zu 4 MRD € erworben werden sollen. Die Verwendungszwecke bleiben unverändert. Die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte und etwaigen zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der Wandelschuldverschreibung 2017/2025 genutzt, Textziffer 33.
Am 18. Februar 2025 hat der Vorstand beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm dahingehend zu erweitern, dass bis Ende des Jahres 2026 insgesamt bis zu 210 Millionen eigene Aktien zu einem Kaufpreis von nunmehr bis zu 6 MRD € erworben werden sollen. Die Verwendungszwecke bleiben unberührt.
Mit der von der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 2. Mai 2024 die Herabsetzung des Grundkapitals um 39.059.409 € durch die Einziehung von 39.059.409 eigenen Aktien beschlossen, Textziffer 33. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 22. Mai 2024. Am 6. Juni 2024 wurde die Einziehung bzw. Vernichtung der Aktien bestätigt.
Die Deutsche Post AG hat am 25. März 2024 eine Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 1 MRD € herausgegeben. Die Laufzeit beträgt zwölf Jahre und endet am 25. März 2036. Die Anleihe ist mit 3,5 % pro Jahr fest verzinst. Die Erlöse werden in erster Linie für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten, verwendet, Textziffer 39.
Das Postrechtsmodernisierungsgesetz ist am 19. Juli 2024 in Kraft getreten. Das bisherige Postgesetz und seine Verordnungen, wie die Post-Universaldienstverordnung und die Post-Entgeltregulierungsverordnung, sowie das Postsicherstellungsgesetz sind am 19. Juli 2024 außer Kraft getreten. Das neue Postgesetz enthält einen veränderten Rechtsrahmen für die Marktzutritts-, Entgelt- und Netzzugangsregulierung sowie die Missbrauchsaufsicht und den Arbeitnehmerschutz. Außerdem wurden die Vorgaben für die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen (Post-Universaldienst) teilweise neu geregelt.
Am 23. September 2024 hat der Vorstand seine Grundsatzentscheidung zur Modernisierung der Konzernstruktur bekannt gegeben. In den nächsten zwei Jahren wird die rechtliche Struktur der DHL Group an die Managementstruktur angepasst und alle Divisionen als eigenständige Gesellschaftsstränge geführt.
Mit den finalen Kaufpreisallokationen der MNG Kargo und der DHL Logistics ergaben sich Anpassungen bei den unten genannten Bilanzposten. Diese Anpassungen wurden in den Eröffnungsbilanzen berücksichtigt und führten dementsprechend zu einem angepassten Ausweis in der Bilanz zum 31. Dezember 2023.
BILANZ |
|||
---|---|---|---|
MIO € | Betrag | Anpassung | Angepasster Betrag |
31. Dezember 2023 | |||
Immaterielle Vermögenswerte | 14.567 | –44 | 14.523 |
davon Firmenwerte | 13.086 | –78 | 13.008 |
davon Kundenstämme | 415 | 42 | 457 |
davon Markennamen | 93 | 2 | 95 |
davon Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 402 | –10 | 392 |
Sachanlagen | 29.958 | 60 | 30.018 |
davon Grundstücke und Bauten | 13.729 | 48 | 13.777 |
davon Technische Anlagen und Maschinen | 3.934 | 2 | 3.936 |
davon IT-, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 721 | 3 | 724 |
davon Transportausstattung | 2.981 | 7 | 2.988 |
Anpassung Aktiva | 16 | ||
Gewinnrücklagen | 18.826 | –2 | 18.824 |
Passive latente Steuern | 410 | 18 | 428 |
Anpassung Passiva | 16 | ||
Mit der retrospektiven Änderung im Sachanlagevermögen veränderten sich auch die ergebniswirksamen Abschreibungen. Dies führte ebenfalls zu einem veränderten Ausweis in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG |
|||
---|---|---|---|
MIO € | Betrag | Anpassung | Angepasster Betrag |
2023 | |||
Abschreibungen | –4.477 | –2 | –4.479 |
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 6.345 | –2 | 6.343 |
Finanzerträge1 | 409 | –1 | 408 |
Finanzergebnis1 | –829 | –1 | –830 |
Ergebnis vor Ertragsteuern | 5.516 | –3 | 5.513 |
Ertragsteuern | –1.581 | 1 | –1.580 |
Konzernjahresergebnis | 3.935 | –2 | 3.933 |
davon auf Aktionäre der Deutsche Post AG entfallend | 3.677 | –2 | 3.675 |
Folgende Standards, Änderungen an Standards und Interpretationen sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend anzuwenden:
Es ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Folgende Standards, Änderungen an Standards und Interpretationen sind bereits durch die EU anerkannt worden. Eine verpflichtende Anwendung ist jedoch erst für die Zukunft vorgesehen.
Es werden sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
Der IASB und das IFRIC haben im Geschäftsjahr 2024 sowie in den Vorjahren weitere Standards, Änderungen an Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Die Anwendung setzt die noch ausstehende Anerkennung durch die EU voraus.
Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden zurzeit überprüft. Bis auf die sich durch die Anwendung des IFRS 18 ergebenden Änderungen, geht DHL Group zur Zeit von keinen wesentlichen Änderungen aus.
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb des Konzerns entspricht die funktionale Währung im Wesentlichen der lokalen Währung. Entsprechend werden im Konzernabschluss die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die periodischen Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit einem sich aus den monatlichen Kursen ergebenden Durchschnittskurs umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurden 596 MIO € (Vorjahr: –586 MIO €) im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ausgewiesen, siehe Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Die Kurse der für den Konzern wesentlichen Währungen stellen sich wie folgt dar:
Währung |
|||||
---|---|---|---|---|---|
Stichtagskurse | Durchschnittskurse | ||||
2023 | 2024 | 2023 | 2024 | ||
Land | 1 EUR = | 1 EUR = | 1 EUR = | 1 EUR = | |
AUD | Australien | 1,6294 | 1,6769 | 1,6351 | 1,6438 |
CNY | China | 7,8843 | 7,6343 | 7,6960 | 7,7860 |
GBP | Großbritannien | 0,8697 | 0,8298 | 0,8689 | 0,8451 |
HKD | Hongkong | 8,6475 | 8,0769 | 8,4813 | 8,4311 |
INR | Indien | 92,0797 | 89,0276 | 89,4486 | 90,5150 |
JPY | Japan | 156,6571 | 163,1708 | 153,2537 | 163,9851 |
SEK | Schweden | 11,0919 | 11,4495 | 11,4828 | 11,4513 |
USD | USA | 1,1070 | 1,0400 | 1,0830 | 1,0807 |
Grundsätzlich werden bei wesentlichen konsolidierten Unternehmen, die ihre Geschäfte in hochinflationären Volkswirtschaften betreiben, die bilanziellen Wertansätze der nicht monetären Vermögenswerte gemäß IAS 29 indexiert und spiegeln damit die aktuelle Kaufkraft am Bilanzstichtag wider. Die Türkei erfüllt seit Anfang 2022 die Kriterien für eine kumulative Inflation von mehr als 100 % in einem Dreijahreszeitraum. Für die betroffenen Gesellschaften wurde die Rechnungslegung nach IAS 29 angewendet. Mit der Anwendung wurden die Anpassungen der Buchwerte der nicht monetären Vermögenswerte und Schulden anhand des allgemeinen Preisindex im Finanzergebnis erfasst, Textziffer 18. Für die Anpassung der Kaufkrafteffekte wurde der Verbraucherpreisindex des Statistikinstituts der Türkei verwendet. Im Januar 2024 betrug dieser 1.984 Basispunkte und erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 auf 2.685 Basispunkte.
In den in lokaler Währung aufgestellten Abschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden die monetären Werte, wie Forderungen und Verbindlichkeiten, gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich in Höhe von 341 MIO € Erträge (Vorjahr: 452 MIO €) und in Höhe von 342 MIO € Aufwendungen (Vorjahr: 433 MIO €) aus Währungsumrechnungsdifferenzen. Abweichend davon werden Währungsumrechnungsdifferenzen, die auf Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb beruhen, im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Ausnahme bestimmter Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert auszuweisen sind.
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit von DHL Group liegt in der Erbringung von logistischen Dienstleistungen in den Bereichen Expressversand, Frachttransport, Supply-Chain-Management, E-Commerce-Lösungen sowie Brief- und Paketversand in Deutschland. Alle Erträge, die im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stehen, werden als Umsatzerlöse in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung dargestellt. Alle anderen Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge gezeigt.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen, und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung – unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden – wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem der Konzern voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt. Im Konzern gibt es grundsätzlich keine Verträge, bei denen der Zeitraum zwischen der Übertragung der versprochenen Güter bzw. Dienstleistungen auf den Kunden und der Zahlung durch den Kunden ein Jahr überschreitet. Entsprechend wird die zugesagte Gegenleistung nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Der Leistungsfortschritt wird grundsätzlich auf Basis des Verhältnisses von erfüllter und noch ausstehender Transportdauer bestimmt.
Erlöse aus der Erbringung von anderen logistischen Dienstleistungen werden in der Berichtsperiode erfasst, in der die Dienstleistungen erbracht werden.
Sobald Dritte an der Erbringung der Dienstleistung beteiligt sind, ist eine Unterscheidung zwischen Prinzipal und Agent vorzunehmen. Ist DHL Group als Prinzipal tätig, werden die Umsatzerlöse in Höhe des Bruttobetrages erfasst. Agiert der Konzern als Agent, wird hingegen auf den Nettobetrag abgestellt. Der Transaktionspreis für diese spezifische Dienstleistung ist auf die Höhe der zu erhaltenden Provision begrenzt. In Bezug auf die Transportleistungen ist DHL Group in der Regel als Prinzipal tätig.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
Immaterielle Vermögenswerte, die originäre und erworbene immaterielle Vermögenswerte und erworbene Firmenwerte umfassen, werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn durch die Herstellung der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Im Konzern betrifft dies selbst entwickelte Software. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. Die Herstellungskosten der selbst entwickelten Software enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Gegebenenfalls anfallende Fremdkapitalkosten sind bei qualifizierten Vermögenswerten Bestandteil der Herstellungskosten. Als immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung sind immaterielle Vermögenswerte aktiviert, für deren Herstellung bereits Kosten aus Eigen- oder Fremdleistung angefallen sind, die bis zum Bilanzstichtag aber noch nicht fertig gestellt wurden. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von immateriellen Vermögenswerten anfallenden Umsatzsteuern gehen in dem Maße in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können.
Die immateriellen Vermögenswerte (außer Firmenwerte) werden ihrer Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen/Wertminderungen folgen den unter dem Punkt Wertminderungen beschriebenen Grundsätzen. Die Nutzungsdauern der wesentlichen immateriellen Vermögenswerte betragen:
Nutzungsdauern |
|
---|---|
Jahre1 | |
Software | 5 bis 15 |
Lizenzen | bis 5 |
Kundenbeziehungen | bis 20 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf Wertminderungsbedarf geprüft. Hierunter fallen fast ausschließlich Firmenwerte. Der Werthaltigkeitstest unterliegt den Grundsätzen, die unter dem Punkt Wertminderungen beschrieben werden.
CO₂-Emissionszertifikate und Zertifikate bzw. Erzeugungsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien werden als immaterielle Vermögenswerte bilanziert und unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Sowohl entgeltlich erworbene als auch frei zugeteilte Rechte werden zu Anschaffungskosten bewertet; eine planmäßige Abschreibung findet nicht statt.
Für die Verpflichtung zur Einreichung von CO₂-Emissionszertifikaten bei den zuständigen Behörden in der EU und in Großbritannien wird eine Rückstellung gebildet, die mit dem Buchwert der dafür aktivierten CO₂-Emissionszertifikate bewertet wird. Ist ein Teil der Verpflichtung nicht durch vorhandene Zertifikate gedeckt, wird die Rückstellung hierfür mit dem Marktpreis der Emissionszertifikate am Stichtag bewertet.
Die Bilanzierung von Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung zugeordnet werden können, werden aktiviert. Die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Sachanlagegegenstände anfallenden Umsatzsteuern gehen in dem Maße in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein, wie sie nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können. Als Anlagen im Bau sind Sachanlagen aktiviert, für deren Herstellung bereits Kosten aus Eigen- oder Fremdleistung angefallen sind, die bis zum Bilanzstichtag aber noch nicht fertig gestellt wurden. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Wesentliche Bestandteile von Sachanlagen, die unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden gesondert erfasst und abgeschrieben. Fallen Kosten im Zusammenhang mit regelmäßigen umfangreichen Instandhaltungsarbeiten an (zum Beispiel Überholung von Flugzeugen und Großreparaturen von Triebwerken), werden diese Kosten als separater Bestandteil erfasst, sofern sie die Kriterien für den Ansatz erfüllen. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Anlageklassen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
NUTZUNGSDAUERN |
|
---|---|
Jahre1 | |
Gebäude | 20 bis 50 |
Technische Anlagen und Maschinen | 10 bis 20 |
Flugzeuge | 15 bis 25 |
IT-Ausstattung | 4 bis 10 |
Transportausstattung und Fuhrpark | 5 bis 20 |
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7 bis 10 |
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor, ist ein Werthaltigkeitstest durchzuführen, siehe Punkt Wertminderungen.
Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte sowie als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien daraufhin geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Liegen solche Hinweise vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt und dem entsprechenden Buchwert gegenübergestellt.
Nach IAS 36 entspricht der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert (Barwert der erwarteten Free Cashflows vor Steuern). Maßgeblich ist der höhere Wert. Als Diskontierungszinssatz wird für den Nutzungswert ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die Cash Generating Unit (CGU) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann und die unabhängig Mittelzuflüsse generiert. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertminderung des Vermögenswerts. Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte der einzelnen Vermögenswerte sind, sofern sie bestimmbar sind, dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswerts oder der CGU, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrags. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertminderung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertminderungen auf Firmenwerte sind nicht zulässig. Firmenwerte werden im Rahmen der Folgebewertung grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls kumulierter Korrekturen aus außerplanmäßigen Wertminderungen bewertet. Damit darf ein erworbener Firmenwert nicht planmäßig abgeschrieben werden, sondern muss, ebenso wie immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, unabhängig vom Vorliegen von Indikatoren für eine mögliche Wertminderung jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 unterzogen werden. Daneben bleibt die Verpflichtung zu einer Werthaltigkeitsprüfung bei Vorliegen von Anzeichen für eine Wertminderung bestehen. Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden den CGUs bzw. Gruppen von CGUs zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene dar, auf der das Management den Firmenwert für interne Steuerungszwecke kontrolliert. Der Buchwert einer CGU, die einen Firmenwert enthält, wird jährlich auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise auf eine mögliche Wertminderung vorliegen. Im Falle von Wertminderungen im Zusammenhang mit CGUs, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertminderungsbedarf den Buchwert des Firmenwerts, wird die Differenz grundsätzlich proportional auf die verbleibenden Vermögenswerte der CGU verteilt.
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt.
Nach IFRS 16 bilanziert der Konzern als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des jeweiligen Leasingnehmers.
Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.
Für Leasingvermögen von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Des Weiteren werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten, außer bei Immobilien- und Flugzeug-Leasingverhältnissen. Daneben werden konzerninterne Leasingverhältnisse – der internen Steuerung entsprechend – gemäß IFRS 8 in der Segmentberichterstattung grundsätzlich wie operative Mietverhältnisse dargestellt.
Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Immobilien, enthält Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.
Als Leasinggeber bei einem Operating Lease weist der Konzern das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der Periode vereinnahmten Leasingraten werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Umsatzerlösen ausgewiesen, sofern sie zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören.
Als Leasinggeber bei einem Finanzierungsleasing weist der Konzern in der Bilanz Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis aus. Weiterhin werden bestimmte in Kundenverträge eingebettete Untermietverträge als Finanzierungsleasing beim Leasinggeber dargestellt.
Die Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen umfassen die assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Sie werden gemäß IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, nach der Equity-Methode bewertet. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen erhöht bzw. vermindert, soweit diese auf die Anteile der Deutsche Post AG bzw. auf deren einbezogene Tochterunternehmen entfallen. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen werden inklusive der im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Firmenwerte außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Die Erfassung der Erträge und Verluste aus dem Abgang von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen erfolgt ebenso wie die Zuschreibung und Wertminderung im Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Zu den finanziellen Vermögenswerten zählen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ausgereichte Darlehen und sonstige finanzielle Forderungen sowie derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen eine vertragliche Verpflichtung, Zahlungsmittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Anleihen und Leasing sowie derivative Finanzverbindlichkeiten.
Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt auf den Erwerb dieser finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entfallenden Transaktionskosten, sofern die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden als Aufwand erfasst. Für finanzielle Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Fair-Value-Option bewertet werden, wird der Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen ist, im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft. Die Klassifizierung der Schuldinstrumente ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von deren vertraglichen Zahlungsströmen.
Schuldinstrumente, die dem Geschäftsmodell „Halten zur Erzielung vertraglicher Zahlungsströme“ zugeordnet werden und deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins und Tilgung bestehen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und bilanziert. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzerträgen ausgewiesen.
Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente, die erworben werden, um deren Zahlungsströme durch kurzfristige und mittelfristige Verkäufe zu maximieren, sind dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zugeordnet. Sie sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Gewinne und Verluste aus der Bewertung werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gezeigt.
Eigenkapitalinstrumente sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und können gemäß IFRS 9 den Bewertungskategorien FVTOCI oder FVTPL zugeordnet werden. Der Konzern investiert im Wesentlichen aus strategischen Gründen in Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie FVTOCI zugerechnet werden. Effekte aus der Zeitwertänderung von Eigenkapitalinstrumenten der Kategorie FVTOCI sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Dividenden werden erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Werden Eigenkapitalinstrumente der Kategorie FVTOCI veräußert, sind die im Eigenkapital erfassten Zeitwertänderungen in die sonstigen Rücklagen umzubuchen. Für Eigenkapitalinstrumente, die der Kategorie FVTPL zugeordnet werden, sind die Zeitwertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu zeigen. Dividenden werden ebenfalls in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Der Konzern beurteilt die erwarteten Kreditverluste von Schuldinstrumenten auf zukunftsgerichteter Basis (Expected-Credit-Loss-Modell).
Expected Credit Loss (ECL) im Sinne von IFRS 9 ist die wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten über die erwartete Laufzeit eines finanziellen Vermögenswertes, der zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI) bilanziert wird. Ein Kreditverlust (Zahlungsausfall) ist die Differenz zwischen den Zahlungsströmen, die dem Konzern gemäß Vertrag zustehen, und den Zahlungsströmen, die der Konzern erwartet. Die erwarteten Kreditverluste berücksichtigen die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen. Danach entsteht ein Kreditverlust auch dann, wenn der Konzern erwartet, vollständig, aber später als bei vertraglicher Fälligkeit bezahlt zu werden.
Der Konzern unterscheidet folgende Arten von finanziellen Vermögenswerten, deren Kreditverlust mittels des ECL-Modells zu ermitteln ist. Das sind zum einen die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumente und die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumente und zum anderen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Vertragsvermögenswerte. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Für letztere ist der identifizierte Wertminderungsaufwand unwesentlich.
Der ECL wird auf Einzelpositionsebene, in Ausnahmefällen auf kollektiver Portfolioebene gemessen (gruppierte Forderungen auf der Grundlage gemeinsamer Kreditrisikomerkmale). Dazu sieht der Standard ein Dreistufenmodell, den „allgemeinen Ansatz“, zur Ermittlung des Kreditverlustes vor.
Gemäß dem Dreistufenmodell sind zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente bei Ersterfassung der Stufe 1 zuzuordnen. Der erwartete Kreditverlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann. Wenn seit der Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos der Gegenpartei verzeichnet wurde, ist der finanzielle Vermögenswert von Stufe 1 in Stufe 2 zu transferieren. Das Ausfallrisiko ist unter anderem dann signifikant erhöht, wenn der Schuldner kurzfristig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt bzw. sich eine tatsächliche oder erwartete Verschlechterung der Geschäftsergebnisse des Schuldners abzeichnet. Das Ausfallrisiko wird dann anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) über die gesamte Restlaufzeit (Lifetime PD) bemessen. Die Wertminderung entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen während der Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes entstehen kann. Ein Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 hat spätestens dann zu erfolgen, wenn die vertraglichen Zahlungen seit mehr als 30 Tagen überfällig sind. Sind vertragliche Zahlungen aus einem Schuldinstrument mehr als 90 Tage überfällig, besteht die widerrufliche Vermutung, dass ein objektiver Hinweis auf einen Kreditverlust besteht und/oder dass der Schuldner erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat. Das Schuldinstrument ist dann in Stufe 3 zu transferieren.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete notierte Schuldinstrumente werden der Stufe 1 des Dreistufenmodells zugeordnet, wenn ein Investment-Grade-Rating mindestens einer großen Rating-Agentur vorliegt. Die in der Periode erfasste Wertminderung entspricht dann dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Vertragsvermögenswerte sind in der Regel kurzfristiger Natur und enthalten keine wesentliche Zinskomponente. Nach dem vereinfachten Wertminderungsverfahren des IFRS 9 ist für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Kreditverlustes über die Restlaufzeit zu erfassen. Der Konzern ermittelt den erwarteten Kreditverlust mittels Wertminderungstabellen für die einzelnen Divisionen. In die Verlustschätzung, dokumentiert durch die Ausfallraten, fließen alle verfügbaren Informationen, darunter historische Daten, derzeitige wirtschaftliche Verhältnisse sowie belastbare Prognosen künftiger wirtschaftlicher Verhältnisse (makroökonomische Faktoren), ein.
Wertminderungsaufwendungen werden mit den Erträgen aus der Auflösung von Wertminderungen saldiert. Zu weiteren Einzelheiten siehe Textziffer 44.
Derivative Sicherungsinstrumente werden eingesetzt, um Ergebnisschwankungen aufgrund von Zahlungen in fremder Währung, variabel verzinslicher Aufnahmen und für geplante Rohstoffeinkäufe zu minimieren. Dabei werden die Gewinne und Verluste aus den Grund- und Sicherungsgeschäften zeitgleich im Gesamtergebnis erfasst (Hedge Accounting). Aufgrund der bestehenden Risiken hat der Konzern Cashflow Hedges designiert.
Die Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen durch Cashflow Hedges erfolgt gemäß den Vorschriften des IFRS 9.6.5.11 ff. Absicherungen von Nettoinvestitionen (Net Investment Hedges) in ausländische Gesellschaften werden gemäß IFRS 9.6.5.13 ff. behandelt.
Die Erfassung von finanziellen Vermögenswerten im Rahmen von marktüblichen Käufen und Verkäufen erfolgt zum Erfüllungstag, ausgenommen hiervon sind insbesondere Derivate. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt der Cashflows aus dem Vermögenswert ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Zahlungsverpflichtungen daraus ausgelaufen sind.
DHL Group schließt langfristige Verträge über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. Wind- und Solarenergie) ab, um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren (Power Purchase Agreements) und um sich gegen schwankende Preise abzusichern. Werden die Verträge für den eigenen Bedarf abgeschlossen, werden sie als schwebende Geschäfte behandelt (Own Use Exemption) und nicht als Derivate bilanziert.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgrund von Nettingvereinbarungen (Globalverrechnungsverträgen) nur dann saldiert, wenn am Bilanzstichtag ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist.
Ist ein Anspruch auf Saldierung im gewöhnlichen Geschäftsverlauf nicht durchsetzbar, werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit ihren Bruttobeträgen in der Bilanz ausgewiesen. Der Globalverrechnungsvertrag schafft dann nur einen bedingten Anspruch auf Verrechnung.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties) werden gemäß IAS 40 behandelt. Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenprinzip. Die Nutzungsdauer der Immobilien liegt zwischen 20 und 50 Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear. Der beizulegende Zeitwert wird anhand von Gutachten ermittelt. Die Wertminderungen folgen den unter dem Punkt Wertminderungen beschriebenen Grundsätzen.
Vorräte sind gemäß IAS 2 mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Wertminderungen werden für veraltete Vorräte sowie Bestände mit geringer Umschlagshäufigkeit vorgenommen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand im Sinne des IAS 20 werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, anfallen. Erfolgen die Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten, werden die Zuwendungen passivisch abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der Vermögenswerte als Ertrag erfasst. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten werden gemäß IFRS 5 bilanziert. Die Veräußerung muss höchstwahrscheinlich und innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Es kann sich hierbei um einzelne Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen sowie aufgegebene Geschäftsbereiche handeln.
Flüssige Mittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige liquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gezeigt.
Die nicht beherrschenden Anteile stellen die proportionalen Minderheitsanteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen dar und werden zum Buchwert angesetzt. Werden Anteile von anderen Gesellschaftern erworben bzw. veräußert, wird dies, sofern es keine Auswirkung auf das bestehende Beherrschungsverhältnis hat, als Eigenkapitaltransaktion dargestellt. Die Differenz zwischen dem von anderen Gesellschaftern erworbenen bzw. an andere Gesellschafter veräußerten anteiligen Nettovermögen und dem Kaufpreis wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Bei der Erhöhung der nicht beherrschenden Anteile um das anteilige Nettovermögen wird diesem kein Anteil am Firmenwert zugeordnet.
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird bei anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente mit international anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt.
Die Bewertung der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich (Stock Appreciation Rights, SAR) erfolgt gemäß IFRS 2 auf Basis eines finanzmathematischen Optionspreismodells. Die SAR werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag bewertet. Der ermittelte Wert der voraussichtlich ausübbar werdenden SAR wird als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum (Sperrfrist) erbrachten Gegenleistung zeitratierlich erfolgswirksam erfasst. In gleichem Umfang werden Rückstellungen gebildet. Wertschwankungen aus Veränderungen des Aktienkurses, die nach dem Datum der Gewährung eintreten, werden im Finanzergebnis in den sonstigen Finanzaufwendungen ausgewiesen.
In vielen Ländern bestehen Vereinbarungen (Pläne), nach denen der Konzern seinen Beschäftigten Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. Diese Leistungen umfassen Renten (Pensions), Kapitalzahlungen bei Renteneintritt und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie werden im Folgenden Altersversorgung, Pensionen und ähnliche Leistungen oder Pensionen genannt. Es sind leistungsorientierte (Defined Benefit) und beitragsorientierte (Defined Contribution) Pläne zu unterscheiden.
Die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Hierbei sind bestimmte versicherungsmathematische Annahmen zu treffen. Die Finanzierung erfolgt in der Mehrzahl der Fälle zumindest teilweise über externe Planvermögen. Verbleibende Nettoschulden werden über Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen finanziert, anzusetzende Nettovermögenswerte gesondert als Pensionsvermögen gezeigt. Beim Ansatz eines Pensionsvermögens ist gegebenenfalls eine Vermögensobergrenze zu beachten. Von den Kostenkomponenten fließen der Dienstzeitaufwand in den Personalaufwand, der Nettozinsaufwand in das Finanzergebnis und die Neubewertungen außerhalb der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in das sonstige Ergebnis. Beim Vorliegen von Erstattungsansprüchen werden diese gesondert unter den finanziellen Vermögenswerten gezeigt.
Die Deutsche Post AG leistet für Beamte in Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge zu Altersversorgungsplänen, bei denen es sich für das Unternehmen um beitragsorientierte Altersversorgungspläne handelt. Diese Beiträge werden im Personalaufwand erfasst.
Nach den Vorschriften des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (PostPersRG) erbringt die Deutsche Post AG über die Postbeamtenversorgungskasse (PVK) bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) Versorgungs- und Beihilfeleistungen an im Ruhestand befindliche Beschäftigte und deren Hinterbliebene, denen aus einem Beamtenverhältnis Versorgungsleistungen zustehen. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen der Deutsche Post AG ist in § 16 PostPersRG geregelt. Die Deutsche Post AG ist danach verpflichtet, einen jährlichen Beitrag in Höhe von 33 % der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltfähig beurlaubten Beamten an die PVK zu zahlen.
Nach § 16 PostPersRG gleicht der Bund Unterschiedsbeträge zwischen laufenden Zahlungsverpflichtungen der PVK einerseits und laufenden Beiträgen der Trägerunternehmen oder anderweitigen Vermögenserträgen andererseits aus und gewährleistet, dass die PVK jederzeit in der Lage ist, die gegenüber ihren Trägerunternehmen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit der Bund danach Zahlungen an die PVK erbringt, kann er von der Deutsche Post AG keine Erstattung verlangen.
Insbesondere in Großbritannien, den USA und den Niederlanden bestehen beitragsorientierte Altersversorgungspläne für Arbeitnehmer des Konzerns. Die Beiträge zu diesen Plänen werden ebenfalls im Personalaufwand erfasst.
Dies beinhaltet auch Beiträge zu gemeinschaftlichen Altersversorgungsplänen mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plans), die grundsätzlich als leistungsorientierte Altersversorgungspläne zu charakterisieren sind, insbesondere in den USA und den Niederlanden. Hier stellen die Einrichtungen den teilnehmenden Unternehmen allerdings keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um diese Pläne wie leistungsorientierte Pläne bilanzieren zu können. Aus diesem Grund werden diese Pläne entsprechend den Vorschriften für beitragsorientierte Altersversorgungspläne berücksichtigt.
Hinsichtlich dieser gemeinschaftlichen Altersversorgungspläne in den USA werden Beiträge entrichtet, die auf tariflichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der lokalen Gewerkschaft mit Beteiligung der Versorgungseinrichtung beruhen. Es gibt keine arbeitgeberseitige Verpflichtung gegenüber irgendeinem der Pläne, die über die vereinbarten Beitragssätze hinausgeht, außer im Falle eines Ausscheidens nach bestimmten Kriterien, was dann eine Haftung für die Verpflichtungen anderer Unternehmen gemäß den Regelungen der Bundesgesetze in den USA beinhalten könnte. Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge an die Versorgungseinrichtungen für das Folgejahr 2025 betragen 82 MIO € (tatsächliche Arbeitgeberbeiträge im Berichtsjahr 82 MIO €, im Vorjahr 81 MIO €). Einige der Pläne, an denen DHL Group beteiligt ist, sind gemäß den Informationen, die die Versorgungseinrichtungen zur Verfügung stellen, unterkapitalisiert. Dem Konzern liegen keine Informationen vor, die auf eine Änderung der Beitragssätze, die in den aktuellen tariflichen Vereinbarungen festgelegt wurden, hinweisen würden. Darüber hinaus wurden die potenziellen finanziellen Risiken im Zusammenhang mit unterfinanzierten gemeinschaftlichen Plänen durch Maßnahmen der US-Regierung implizit verringert. Auf DHL Group entfällt kein wesentlicher Anteil an den Beiträgen an eine der Versorgungseinrichtungen, mit Ausnahme eines Plans, bei dem DHL Group den größten Beitragszahler darstellt.
Hinsichtlich eines gemeinschaftlichen Altersversorgungsplans in den Niederlanden werden vom Leitungsorgan der Versorgungseinrichtung mit Beteiligung der niederländischen Zentralbank jährlich kostendeckungsbasierte Beitragssätze festgelegt. Diese Sätze sind für alle beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils gleich. Es gibt keine arbeitgeberseitige Verpflichtung gegenüber der Versorgungseinrichtung, die über die Entrichtung der festgelegten Beiträge hinausgeht, auch nicht im Falle des Ausscheidens oder von unerfüllten Verpflichtungen anderer Unternehmen. Eine anschließende Unterkapitalisierung führt letztendlich zur Kürzung der Ansprüche der Begünstigten und/oder zum Ausbleiben von Erhöhungen ihrer Ansprüche. Die erwarteten Arbeitgeberbeiträge an die Versorgungseinrichtung für das Folgejahr 2025 betragen 42 MIO € (tatsächliche Arbeitgeberbeiträge im Berichtsjahr 40 MIO €, im Vorjahr 33 MIO €). Der Kapitalisierungsgrad des Plans lag am 31. Dezember 2024 gemäß den Informationen, die die Versorgungseinrichtung zur Verfügung stellt, über einem geforderten Minimum von ca. 105 %. Auf DHL Group entfällt kein wesentlicher Anteil an den Beiträgen an die Versorgungseinrichtung.
Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37.10 bilanziert und bewertet. Die Rückstellungen stellen ungewisse Verpflichtungen dar, die mit dem nach bestmöglicher Schätzung (Best Estimate) ermittelten Betrag angesetzt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit Marktzinssätzen abgezinst, die der Region und dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen. Die Zinssätze lagen wie im Vorjahr zwischen 0,25 % und 10,50 %. Effekte aus der Veränderung von Zinssätzen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.
Die Schadenrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für bekannte Schäden sowie Spätschadenrückstellungen. Bei den Rückstellungen für bekannte Schäden handelt es sich um geschätzte Beträge für Verpflichtungen aus bekannten Schadenfällen bzw. bekannten Vorfällen, die voraussichtlich zu Schadenfällen werden. Diese bekannten oder voraussichtlichen Schadenfälle sind dem Unternehmen mitgeteilt, jedoch noch nicht vollständig abgewickelt und zur Zahlung vorgelegt worden. Die Rückstellungen für bekannte Schäden basieren auf individuellen Bewertungen von Schadenfällen, die vom Unternehmen oder von dessen Erstversicherern durchgeführt werden. Die Spätschadenrückstellungen basieren auf geschätzten Beträgen für Verpflichtungen aus Vorfällen, die am oder vor dem Bilanzstichtag eintreten und dem Unternehmen bisher nicht mitgeteilt wurden. Diese Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für mögliche Fehler bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus bekannten Schäden. Das Unternehmen führt die Beurteilung künftig zahlbarer Verluste anhand versicherungsmathematischer Methoden selbst durch und gibt darüber hinaus jedes Jahr eine unabhängige versicherungsmathematische Prüfung dieser Beurteilung in Auftrag, um die Angemessenheit seiner Schätzungen zu verifizieren.
Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. Als Zeitwert wird der auf einem preiseffizienten und liquiden Markt festgestellte Preis oder ein mittels des im Konzern eingesetzten Treasury-Risk-Management-Systems ermittelter Zeitwert eingesetzt. In den Folgeperioden werden die Finanzschulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Angaben zu Finanzschulden aus Leasingverhältnissen finden sich im Abschnitt Leasingverhältnisse.
Die Wandelanleihe auf Aktien der Deutsche Post AG wird aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung in eine Eigenkapital- und eine Fremdkapitalkomponente unterteilt. Die Fremdkapitalkomponente wird unter den Finanzschulden (Anleihen) als Verbindlichkeit abzüglich der Emissionskosten passiviert und über die Laufzeit mittels der Effektivzinsmethode auf den Ausgabebetrag aufgezinst. Der Wert der Call-Option, die der Deutsche Post AG eingeräumt worden ist, um die Anleihe vorzeitig bei Erreichen eines bestimmten Kurses zu kündigen, wird gemäß IAS 32.31 der Fremdkapitalkomponente zugerechnet. Das Wandlungsrecht wird als Eigenkapitalkomponente klassifiziert. Es wird in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Bei der Ermittlung des Buchwerts wird dem Wandlungsrecht der Restwert zugewiesen, der sich nach Abzug des getrennt für die Fremdkapitalkomponente ermittelten Betrags vom beizulegenden Zeitwert des gesamten Instruments ergibt. Die anteiligen Transaktionskosten werden in Abzug gebracht.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben überwiegend eine Fälligkeit von unter einem Jahr. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert.
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Finanzdienstleister anbieten, die Beträge zu zahlen, die die Deutsche Post AG und ihre Tochtergesellschaften ihren Lieferanten schulden. Im Rahmen dieser Vereinbarungen kann eine Bank einem Lieferanten ein Angebot zum Ankauf ausgewählter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterbreiten und die Rechte an den Forderungen erwerben. Diese Angebote können zu einer Verbesserung der Liquidität des Lieferanten führen. Die Bedingungen der Vereinbarung bleiben gegenüber den Bedingungen der zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsverträge bis auf die verhandelten Zahlungsziele, zwischen der Deutsche Post AG und ihren Tochtergesellschaften und deren Lieferanten, unverändert. Die Zahlungen der Deutsche Post AG und ihrer Tochtergesellschaften an die Finanzdienstleister erfolgen gemäß den Bedingungen der Vereinbarungen am Tag der Fälligkeit der Lieferantenverbindlichkeit. Da die Programme zu keiner substanziellen Modifikation der Zahlungsbedingungen zwischen DHL Group und den Lieferanten führen und Zahlungsziele sich im branchenüblichen Rahmen bewegen, werden die entsprechenden Lieferantenverbindlichkeiten weiterhin unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Zahlungen an die Finanzinstitutionen werden im operativen Cashflow gezeigt.
Die laufenden Steuern werden auf Basis der zum Bilanzstichtag in den Ländern gültigen beziehungsweise angekündigten Steuergesetze ermittelt, in denen das Unternehmen und seine Tochterunternehmen tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften. Der für deutsche Konzernunternehmen angewandte Steuersatz liegt unverändert bei 30,5 % und ermittelt sich aus dem Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz. Die angewandten Steuersätze für ausländische Gesellschaften betragen unverändert bis zu 38 %.
Steuerpositionen sind grundsätzlich anzusetzen, wenn sie wahrscheinlich sind. Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung von der bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Werden unsichere Steuerpositionen angesetzt, weil sie wahrscheinlich sind, werden sie mit dem wahrscheinlichsten Betrag bewertet. Steuerlich induzierte Strafen werden dann innerhalb der Ertragsteuern ausgewiesen, wenn sie durch Berücksichtigung in der Steuerbemessungsgrundlage und/oder durch Berücksichtigung im Steuersatz in die Berechnung der Steuerverpflichtungen eingehen.
Latente Steuern werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Steueranspruchs voraussichtlich Geltung haben werden. Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen der steuerlichen Basis der Vermögenswerte und Schulden und deren Buchwert im Konzernabschluss unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlust- und Zinsvorträge und Steuergutschriften vollumfänglich ausgewiesen. Auf Wertdifferenzen, die aus der Erstverbuchung in der steuerlichen Eröffnungsbilanz der Deutsche Post AG resultieren, werden unter Beachtung des IAS 12.24 (b) bzw. IAS 12.15 (b) keine latenten Steuern gebildet.
Aktive latente Steuern werden nur erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird. Die Werthaltigkeit dieser Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag auf Grundlage der unternehmensindividuellen Ergebnisplanungen, die aus der Konzernplanung abgeleitet werden, unter Berücksichtigung steuerlicher Anpassungseffekte und der Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen beurteilt.
Der Konzern wendet die Ausnahme auf den Ansatz und die Angabe von Informationen über latente Steueransprüche und -schulden im Zusammenhang mit den Ertragsteuern der Säule 2 der globalen Mindestbesteuerung an.
Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpflichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpflichtungen zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögensabfluss führen oder deren Vermögensabfluss sich nicht zuverlässig quantifizieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen.
Die Aufstellung eines im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlusses erfordert Ermessensentscheidungen durch das Management. Die getroffenen Ermessensentscheidungen können einen wesentlichen Einfluss auf die Wertansätze der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angaben der Eventualverbindlichkeiten bei DHL Group haben. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Sie betreffen im Wesentlichen die Bestimmung, wann DHL Group die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen erlangt und wann ein Konzernunternehmen bei der Leistungserbringung als Agent oder Prinzipal auftritt. Weitere Ermessensentscheidungen finden sich bei der Bildung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, bei der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, Steuern und Rechtsverfahren.
Der Konzern ist weltweit tätig und unterliegt den örtlichen Steuergesetzen. Das Management hat zur Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern in den jeweiligen Ländern einen Beurteilungsspielraum. Obwohl das Management davon ausgeht, steuerliche Unwägbarkeiten vernünftig eingeschätzt zu haben, kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlichen Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von dieser Einschätzung ab, könnte sich dies in der jeweiligen Periode, in der die Angelegenheit endgültig entschieden wird, auf die Steuerbilanzposten auswirken. Die angesetzten aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Einschätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken.
Als Folge von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen regelmäßig Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns. Bei der Erstkonsolidierung eines Erwerbs sind grundsätzlich alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag anzusetzen. Eine der wesentlichen Schätzungen bezieht sich dabei auf die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel durch unabhängige Gutachter bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, kann in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts auf das Gutachten eines unabhängigen externen Bewertungsgutachters zurückgegriffen werden, der den beizulegenden Zeitwert unter Verwendung einer angemessenen Bewertungsmethodik ermittelt, deren Basis üblicherweise die künftig erwarteten Cashflows sind. Diese Bewertungen sind außer von den Annahmen über die Entwicklung künftiger Cashflows auch wesentlich beeinflusst von den verwendeten Diskontierungszinssätzen.
DHL Group weist Leasingverbindlichkeiten aus, die dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen entsprechen. Der Konzern kann nur in Ausnahmefällen den einem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz ohne Weiteres bestimmen. In allen anderen Fällen zieht DHL Group den Grenzfremdkapitalzinssatz zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten heran. Der Grenzfremdkapitalzins ist der Zins, den DHL Group zahlen müsste, wenn der Konzern für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die DHL Group in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Vermögenswert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzins erfordert deshalb regelmäßig Schätzungen darüber, welchen Zins der Konzern zahlen müsste. Hierbei sind unter anderem Annahmen darüber zu treffen, welche Zinsen DHL Group zahlen müsste, wenn keine beobachtbaren Zinsen verfügbar sind oder wenn Anpassungen mit Blick auf die vertraglich vereinbarten Konditionen wie zum Beispiel Transaktionswährung oder Vertragslaufzeit notwendig sind. DHL Group ermittelt den Grenzfremdkapitalzins unter Verwendung beobachtbarer Faktoren wie zum Beispiel Anleiherenditen, CDS-Quotierungen oder Zinsaufschläge (Spreads).
Aus dem Klimawandel können sich Unsicherheiten und Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Extremwetterereignisse führen möglicherweise zu Schäden des Sachanlagevermögens. Zur Bekämpfung des Klimawandels sind in den nächsten Jahren vermehrte Restriktionen durch die Gesetzgebung (Einschränkungen des Flugverkehrs, Zugang zu Innenstädten) zu erwarten. Diese könnten sich in bestimmten Fällen auch auf die operative Leistungsfähigkeit und die bestehenden Geschäftsmodelle auswirken. Klimabezogene Risiken können die Nutzungsdauer von Vermögenswerten auf unterschiedliche Weise beeinflussen:
Insbesondere bestehen Unsicherheiten darüber, inwieweit regulatorische Bestrebungen im Zusammenhang mit der Klimaschutzdiskussion zu höheren Kosten führen werden. Der aktuelle Schwerpunkt im Rahmen der öffentlichen Debatte und der Maßnahmen von DHL Group zum Klimaschutz betrifft den Ausstoß von CO₂. DHL Group plant, die logistikbezogenen Treibhausgas- (THG-) Emissionen bis zum Jahr 2030 auf unter 29 MIO t CO2e zu senken. Bis 2050 will DHL Group die THG-Emissionen auf netto null reduzieren. Hierfür wurden in der Unternehmensplanung zusätzliche Kosten, unter anderem für den Emissionshandel und nachhaltigen Treibstoff, berücksichtigt und damit bei der Anwendung von IAS 36 sowie in die Werthaltigkeitsüberlegungen zu aktivierten latenten Steuern einbezogen. Weitere zentrale Elemente im Zuge der geplanten CO₂-Reduzierung sind die geplante Flottenmodernisierung sowie die Möglichkeiten für die Kunden von DHL Group, CO₂-Kompensationen im Buchungsprozess mitzuerwerben.
Klimabezogene Anhaltspunkte für die Anpassung von Nutzungsdauern und Restwerten von Flugzeugen und anderem Sachanlagevermögen sieht DHL Group nach aktueller Einschätzung nicht. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, von immateriellen Vermögenswerten und von Nutzungsrechten werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich unter anderem auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Das Management hat wesentliche Einschätzungen zu treffen hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der Schätzung von künftigen Cashflows, der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder von Gruppen von Vermögenswerten), der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte der betreffenden Vermögenswerte.
Weiterhin wird eine Risikovorsorge auf finanzielle Vermögenswerte gebildet, um erwarteten Kreditverlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren, detaillierte Angaben unter Textziffer 7 zu Expected Credit Loss und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Beurteilung der Angemessenheit der Risikovorsorge basiert auf historischen Daten und zukünftigen makroökonomischen Kennziffern oder der Bonitätseinschätzung des jeweiligen Kunden auf Basis eines externen Ratings der jeweiligen Branche und des Landes in welcher/welchem der Kunde tätig ist, Textziffer 44. Bei einer Verschlechterung der Bonität des Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen (Einzelwertberichtigungen auf Forderungen) den Umfang der gebildeten Risikovorsorge übersteigen.
Der Werthaltigkeitstest für Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Die Bestimmung des Nutzungswerts unterliegt Annahmen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. Dabei könnten unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen – zum Beispiel Verringerung der EBIT-Marge, Anstieg der Kapitalkosten oder Rückgang der langfristigen Wachstumsrate – zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte, Textziffer 22.
Für die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Altersversorgungspläne des Konzerns sind versicherungsmathematische Annahmen erforderlich, die insbesondere Abzinsungssätze, erwartete Gehaltsentwicklungs- und Rentensteigerungsraten sowie biometrische Wahrscheinlichkeiten umfassen. Bei der Ermittlung der Zeitwerte des Planvermögens werden – insbesondere bei Vermögenswerten ohne Marktpreisnotierung (z. B. Immobilien) – allgemein anerkannte Bewertungsverfahren verwendet, die gesonderte Annahmen erfordern. Falls Änderungen an diesen Annahmen erforderlich sind, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die Ergebnisse versicherungsmathematischer Bewertungen, bilanzierte Wertansätze und die künftige Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung haben. Angaben zu den Annahmen im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Altersversorgungsplänen des Konzerns finden sich unter Textziffer 37.
Unter Textziffer 46 werden anhängige Rechtsverfahren des Konzerns ausgewiesen, deren Ausgang einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnte. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Bei der Entscheidung, ob eine Rückstellung notwendig ist, berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage, die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Konzern oder die Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko gebildet wurde.
DHL Group sieht sich einem zunehmend komplexen und unsicheren makroökonomischen und geopolitischen Umfeld ausgesetzt. Dazu zählen mögliche steigende Treibstoff-, Energie- und Gaspreise, die aber durch ein striktes Kostenmanagement sowie die etablierten Hebel wie Preiserhöhungen und Preiszuschlagsmechanismen zumindest teilweise ausgeglichen bzw. an die Kunden weitergegeben werden können. Zudem wird weiterhin eine starke Volatilität an den Güter- und Finanzmärkten sowie bei den Währungskursen, getrieben von steigenden Zinsen und Inflationsraten, erwartet. Außerdem ist auch das Risiko eines möglichen Rückgangs des weltweiten Wirtschaftswachstums beobachtbar, was zu einer erhöhten Zahl an Kundeninsolvenzen führen könnte.
Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte künftige wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen, sodass aus gegenwärtiger Sicht keine wesentliche Anpassung der angesetzten Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2025 zu erwarten ist.
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2024 erstellten IFRS-Abschlüsse der Deutsche Post AG und ihrer einbezogenen Tochterunternehmen, der Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit sowie der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen.
Für in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen wird die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode durchgeführt.
Bei Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit werden gemäß IFRS 11 Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen dieser Unternehmen entsprechend der Anteilsquote an diesen Tätigkeiten in den Konzernabschluss einbezogen. Die anteilige Kapitalkonsolidierung und die Behandlung von Firmenwerten erfolgen analog der Vorgehensweise bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen.
Gemeinschaftsunternehmen bzw. Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (assoziierte Unternehmen), werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bewertet. Vorhandene Firmenwerte werden unter den Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ausgewiesen.
Bei einem sukzessiven Erwerb wird der zuvor gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Die Umsätze, die sonstigen betrieblichen Erträge und die Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den vollkonsolidierten und anteilig erfassten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen, die nicht durch Veräußerung an Dritte realisiert wurden, werden herausgerechnet. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen werden anteilig eliminiert.