Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (DMA: Double Materiality Analysis) wurden wesentliche Auswirkungen (positiv und negativ) sowie Risiken und Chancen, die aus unserer Geschäftstätigkeit resultieren, identifiziert. In dieser Nachhaltigkeitserklärung weisen wir die Risiken und Chancen gemäß den ESRS-Anforderungen in der Bruttoperspektive aus, während die Darstellung im Chancen- und Risikobericht netto erfolgt.
| ESRS-Thema | ESRS-Aspekt | Verweis |
| E1 Klimawandel | Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energie | Übergangsplan für den Klimaschutz (ESRS E1-1) |
| S1 Arbeitskräfte des Unternehmens | Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit, unternehmensspezifisch: Engagement der Beschäftigten | Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens (ESRS S1-1) |
| S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit, weitere arbeitsbezogene Rechte (Ausschluss von Kinderarbeit und Zwangsarbeit) | Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (ESRS S2-1) |
| G1 Unternehmensführung | Unternehmenskultur1: Compliance (Interessenkonflikte, Kartellrecht, Wettbewerbsverhalten und Betrug) sowie Exportkontrollen und Embargomanagement | Konzepte in Bezug auf Unternehmensführung (ESRS G1-1) |
| Unternehmensspezifisch | Cybersicherheit und Datenschutz | Konzepte zur Cybersicherheit |
Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft verfügt der Konzern über ein duales Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt, überwacht und beraten.
Der Vorstand ist das zentrale Entscheidungsgremium für die Ausrichtung in der Nachhaltigkeit, während die Unternehmensbereiche für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich sind. Der Vorstand identifiziert und bewertet die Chancen und Risiken aus der Nachhaltigkeit und steuert die Auswirkungen über die verschiedenen Vorstandsressorts. Regelmäßig werden die erzielten Fortschritte im Vorstand erörtert. Das Gremium besteht aus acht Mitgliedern, von denen 75 % männlich und 25 % weiblich sind. Zum 31. Dezember2025 betrug das durchschnittliche Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern 1:3.
Nachhaltigkeitsthemen werden auch in den Sitzungen des Aufsichtsrats und dessen Ausschuss für Strategie, Technologie und Nachhaltigkeit (2024: Strategie- und Nachhaltigkeitsausschuss) sowie im Personalausschuss und Finanz- und Prüfungsausschuss regelmäßig behandelt.
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, und zwar aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer. Die Aktionärsvertreter werden von der Hauptversammlung in Einzelabstimmung gewählt, die Arbeitnehmervertreter durch die Delegiertenversammlung. 65 % der Mitglieder des Aufsichtsrats sind männlich, 35 % weiblich. Zum 31. Dezember 2025 betrug das durchschnittliche Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern damit 2:3.
Die Verantwortung für die strategische Ausrichtung, den Stakeholder-Dialog und die Umsetzung der Maßnahmen zur Dekarbonisierung und zum Arbeitsschutz, für die Corporate Citizenship-Programme sowie die konzernweiten Standards in der Cybersicherheit liegt im Ressort des Vorstandsvorsitzenden.
Im Vorstandsressort Personal werden konzernweite Konzepte für Führung und Unternehmenskultur, zur Förderung von Talenten und Fähigkeiten, zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit, zu Gesundheit und Wohlbefinden, Vorgaben im Zusammenhang mit HR-Prozessen und -Services sowie für die Pflege der Beziehungen zu den Arbeitnehmervertretungen und für die Achtung der Menschenrechte in unserer Belegschaft entwickelt. Darüber hinaus berät der Chief Medical Officer (CMO) zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, zum Beispiel zu Konzepten zum Umgang mit epidemischen oder pandemischen Risiken. Die wesentlichen Konzernrichtlinien stellen wir im Abschnitt Erklärung zur Sorgfaltspflicht dar.
Im Vorstandsressort Finanzen liegt die Verantwortung für das Nachhaltigkeits-Reporting und -Controlling, die Chancen- und Risikobewertung, die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in das interne Kontrollsystem und die Finanzsysteme, das Compliance-Management, den Datenschutz sowie die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse.
Im Vorstandsressort Global Business Services werden unter anderem die konzernweiten Standards für die nachhaltige Beschaffung und die Auswahlprozesse für Lieferanten einschließlich Achtung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette sowie die Vorgaben für das Insurance & Risk Management und für Konzernimmobilien festgelegt.
Die Nachhaltigkeitsthemen werden in der Konzernstrategie weiterentwickelt und wurden im Geschäftsjahr 2025 im Sustainability Steering Board (SSB) in zwei Sitzungen überprüft. Das SSB ist mit den Vorstandsmitgliedern Vorsitz, Finanzen und Personal sowie Führungskräften aus Fachfunktionen der Zentrale und der Unternehmensbereiche besetzt.
Wir haben spezielle Kontrollen und Verfahren für das Management eingeführt, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu steuern und zu überwachen: Steuerungsgrößen, Kennzahlen und Ziele sind vollständig in die Finanzsysteme, Berichts- und Planungsprozesse sowie in das interne Kontrollsystem und den Chancen- und Risikomanagementprozess integriert. Die Entwicklung der Steuerungsgrößen gegenüber der Planung wird monatlich dem Vorstand vorgestellt und diskutiert. Eine Ausnahme bildet die Steuerungsgröße Mitarbeiterengagement, die anhand der jährlichen Befragung der Beschäftigten ermittelt und erörtert wird. Bei eventuellen Abweichungen gegenüber dem Plan werden Lösungsansätze besprochen und verabschiedet. Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in jeder Sitzung über die Entwicklung informiert.
Die Konzernrevision prüft die Effektivität des Risikomanagementsystems, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse sowie die Einhaltung der Konzernrichtlinien und trägt zu deren Verbesserung bei. Dies geschieht im Auftrag des Vorstands durch geplante oder anlassbezogene unabhängige Prüfungen bei den Konzerngesellschaften und in der Konzernzentrale. Die Ergebnisse und Maßnahmenvereinbarungen werden von den Prüfteams mit den untersuchten Organisationseinheiten und deren Leitung besprochen. Der Vorstand wird regelmäßig über die Ergebnisse informiert. Der Aufsichtsrat erhält jährlich eine Zusammenfassung.
Die Vorstandsmitglieder befassen sich im Tagesgeschäft auch mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Sie bringen unterschiedliche berufliche Expertise aus den Bereichen Wirtschaftsingenieurwesen, Physik, Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaften und Psychologie ein. Aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit haben sie spezielle Kenntnisse erlangt, die sie in ihren Verantwortungsbereichen zur Ausrichtung des Unternehmens auf Nachhaltigkeit einbringen. Jedes Vorstandsmitglied verfügt über Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um Chancen und Risiken der Nachhaltigkeitsaspekte angemessen zu verstehen und diese bei Unternehmensentscheidungen zu beachten. Die operative Verantwortung wurde thematisch an verschiedene Zentralbereiche in den jeweiligen Vorstandsressorts delegiert.
| Name | Mitglied seit | Nationalität | Ressort |
| Dr. Tobias Meyer | 2019 | Deutsch | Vorstandsvorsitz, Global Business Services |
| Oscar de Bok | 2019 | Niederländisch | Global Forwarding, Freight1 |
| Pablo Ciano | 2022 | Argentinisch, US-amerikanisch | eCommerce |
| Nikola Hagleitner | 2022 | Österreichisch | Post & Paket Deutschland |
| Melanie Kreis | 2014 | Deutsch | Finanzen |
| Dr. Thomas Ogilvie | 2017 | Deutsch | Personal |
| John Pearson | 2019 | Britisch | Express |
| Hendrik Venter2 | 2025 | Südafrikanisch, Deutsch | Supply Chain3 |
Die externe Perspektive zu Nachhaltigkeitsthemen wird regelmäßig durch den Nachhaltigkeitsbeirat eingebracht, der mit Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft besetzt ist.
Alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat (50 % der Aufsichtsratsmitglieder) sind gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig.
Der Aufsichtsrat bildet aus dem Kreis seiner Mitglieder sechs Ausschüsse: Präsidialausschuss, Personalausschuss, Finanz- und Prüfungsausschuss, Strategie-, Technologie- und Nachhaltigkeitsausschuss, Nominierungsausschuss und Vermittlungsausschuss. Die Mitglieder dieser Ausschüsse bereiten die Beschlussfassungen des Plenums vor und nehmen die ihnen nach dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats übertragenen Aufgaben wahr. Die Ausrichtung in der Nachhaltigkeit wird im Strategie-, Technologie- und Nachhaltigkeitsausschuss erörtert. Der Fortschritt in der Nachhaltigkeit einschließlich Risiken und die Wesentlichkeitsanalyse werden im Finanz- und Prüfungsausschuss diskutiert und die Belange der Beschäftigten im Personalausschuss.
| Aktionärsvertreter | Arbeitnehmervertreter |
| Dr. Katrin Suder (Vorsitz)1 | Andrea Kocsis (stellvertretender Vorsitz) |
| Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner | Silke Busch |
| Dr. Rolf Bösinger2 | Jörg von Dosky |
| Dr. Mario Daberkow | Thomas Held4 |
| Ingrid Deltenre | Mario Jacubasch5 |
| Dr. Hans-Ulrich Engel | Thorsten Kühn |
| Dr. Heinrich Hiesinger | Ulrike Lennartz-Pipenbacher |
| Prof. Dr. Georg A. Pölzl3 | Yusuf Özdemir |
| Lawrence A. Rosen | Stephan Teuscher |
| Stefan B. Wintels | Stefanie Weckesser |
Neue Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten umfassende Angebote, die eine kurzfristige spezifische Einarbeitung sicherstellen. Aufsichtsratsmitglieder können an ausgewählten externen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen und Fachzeitschriften beziehen. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden Einblicke in die Standorte des Konzerns und Gegebenheiten vor Ort eröffnet, um ein umfassendes Verständnis für die operativen Abläufe und die Maßnahmen zur Nachhaltigkeit zu entwickeln. Der zweimal jährlich stattfindende Directors’ Day ermöglicht es den Mitgliedern des Aufsichtsrats, ihre Kenntnisse zu aktuellen unternehmensrelevanten Themen und Entwicklungen, auch zur Nachhaltigkeit, zu vertiefen.
Diversität ist mitentscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Das gilt auch für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Im Rahmen der Auswahl der Mitglieder des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auf Vielfalt und darauf, dass sich die Mitglieder hinsichtlich ihrer Persönlichkeit, Qualifikationen, Fähigkeiten, Herkunft und Erfahrungen ergänzen. Eine langfristige Nachfolgeplanung in allen Unternehmensbereichen gewährleistet, dass auch in Zukunft qualifizierte interne Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen. Dabei spielt auch die frühzeitige Auswahl von Frauen für Führungspositionen eine entscheidende Rolle. Die Zusammensetzung des Vorstands spiegelt überdies die internationale Tätigkeit des Unternehmens wider. Die Vorstandsmitglieder haben sowohl aufgrund ihrer Herkunft als auch durch längere berufliche Tätigkeiten im Ausland oder die Verantwortung für ausländische Geschäftsaktivitäten vielfältige Erfahrungen in vielen Ländern Europas, aber auch in den USA, Asien, Lateinamerika, Afrika und Australien. Der Altersdurchschnitt der Vorstandsmitglieder lag zum 31. Dezember 2025 bei 55 Jahren, wobei das jüngste Mitglied 49 Jahre und das älteste 62 Jahre alt war.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Vorstand darüber informiert, dass die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse überprüft wurden und unverändert Bestand haben. Außerdem wurde der Personalausschuss des Aufsichtsrats über die Entwicklungen in den Berichtsstandards durch den Personalvorstand informiert. Die Wesentlichkeitsanalyse wurde gemäß den ESRS im Jahr 2023 durchgeführt. Im Jahr 2024 wurden die daraus identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Umsetzung der Sorgfaltspflicht mit dem Vorstand erörtert. Auch der Aufsichtsrat wurde über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und die damit verbundenen Anforderungen an die Berichterstattung informiert.
Für jeden Unternehmensbereich finden vierteljährlich sogenannte Business-Performance-Meetings unter der Leitung des Finanzvorstands statt, um die Entwicklung in der Nachhaltigkeit gezielt zu verfolgen. Zusätzlich gibt es weitere Vorstandsgremien, in denen über die grundsätzliche strategische Ausrichtung der einzelnen Ressorts sowie über richtungsweisende Themen entschieden wird. Beschlüsse zu Investitions- und Immobilienvorhaben sowie zu Fusionen und Übernahmen (M&A: Mergers and Acquisitions) werden anhand von festgelegten Entscheidungs- und Zustimmungsprozessen in den zuständigen Gremien gefasst.
Die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfungen des Internen Kontrollsystems werden in einem zentralen Reporting-System dokumentiert und einmal jährlich mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat geteilt. Zusätzlich werden diese Informationen laufend hinsichtlich möglicher Verbesserungspotenziale analysiert.
Der Aufsichtsrat und der fachlich zuständige Strategie-, Technologie- und Nachhaltigkeitsausschuss sowie der Finanz- und Prüfungsausschuss erhalten vierteljährlich Berichte des Vorstands über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht sowie die Ergebnisse und die Wirksamkeit von Richtlinien, Maßnahmen, Messgrößen und festgelegten Zielen in der Nachhaltigkeit. Diese Gremien berücksichtigen die Auswirkungen, Risiken und Chancen, wenn sie die Umsetzung der Strategie überwachen und wichtige Transaktionen und Risiken bewerten. Der Strategie-, Technologie- und Nachhaltigkeitsausschuss ist mit je drei Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer besetzt, der Finanz- und Prüfungsausschuss mit je vier. Der Präsidialausschuss befasst sich mit der Nachfolgeplanung der Vorstandsmitglieder, klärt Fragen der Corporate Governance und bereitet die Beschlussfassung des Plenums über die Bestellung der Vorstandsmitglieder, die Ausgestaltung ihrer Anstellungsverträge (inklusive Vergütung), das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, die Festlegung der Ziele für die variable Vergütung, die Bestimmung der variablen Vergütung nach Grad der Zielerreichung, die Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung und den jährlich zu erstellenden Vergütungsbericht vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine fixe Vergütung, Sitzungsgeld und Auslagenerstattung gemäß der Satzung Deutsche Post AG. Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung beschlossen.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden auch in der Weiterentwicklung der Strategie, in Akquisitionen und Divestments sowie im Risikomanagement und im Internen Kontrollsystem berücksichtigt.
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder stellt einen Großteil der Gesamtvergütung des Vorstands dar. Die variable Vergütung setzt sich aus der Jahreserfolgsvergütung, verbunden mit einer Mittelfristkomponente, und einer Langfristkomponente zusammen. In der Jahreserfolgsvergütung wurde im Geschäftsjahr 2025 Nachhaltigkeit durch die drei Steuerungsgrößen Realisierte Dekarbonisierungseffekte, Mitarbeiterengagement und Cybersicherheits-Rating mit einer Gewichtung von jeweils 10 % berücksichtigt. Die Realisierten Dekarbonisierungseffekte dienen der Umsetzung des Ziels, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und das Angebot treibhausgasreduzierter Logistikdienstleistungen zu verstärken. Mit dem Mitarbeiterengagement messen wir den Erfolg bei der Erreichung des Ziels, Arbeitgeber erster Wahl zu sein. Das Cybersicherheits-Rating stellt eine neutrale und transparente Bewertung der Position von DHL Group in der Cybersicherheit dar. Es misst den Erfolg des Cybersicherheitsmanagements, um dessen laufende Optimierung zu unterstützen.
Im Geschäftsjahr 2025 betrug der Anteil der anerkannten Vorstandsvergütung, der an klimabezogene Leistungen geknüpft war, 3,0 % (2024: 3,1 %), Anhang, Textziffer 48.3. Für den Aufsichtsrat werden keine zielbezogenen Vergütungskomponenten definiert.
Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Es wird der Hauptversammlung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber alle vier Jahre zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Geschäftsjahr 2025 hat die Hauptversammlung das überarbeitete Vergütungssystem gebilligt, wodurch nachhaltigkeitsbezogene Leistungen ab dem Geschäftsjahr 2026 auch in der Langfristkomponente der Vorstandsvergütung verankert sind, Vergütungsbericht.
Die oben genannten Kennzahlen fließen in die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung der Führungskräfte im oberen Management ein. Zusätzlich wird die Führungskraft anhand des Engagements der Beschäftigten im eigenen Zuständigkeitsbereich bewertet. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen in der Langfristkomponente der Vergütung berücksichtigt.
Wir betreiben unser Geschäft im Einklang mit geltendem Gesetz und gemäß unseren selbstgesetzten Standards. DHL Group unterzeichnete bereits im Jahr 2006 den UN Global Compact. Dessen zehn Prinzipien sowie die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie das Prinzip der Sozialpartnerschaft sind durch unseren Verhaltenskodex für Beschäftigte und unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten konzernweit verankert und werden in weiteren internen Richtlinien präzisiert.
In der Achtung der Menschenrechte liegt unser Fokus auf dem Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit, den Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Arbeitssicherheit und Gesundheit, Vergütung), Chancengleichheit, Datenschutz sowie dem Recht auf Vereinigungsfreiheit. Mit dem Lieferantenkodex verpflichten wir Lieferanten und Subunternehmer, unsere ethischen, sozialen und ökologischen Grundsätze zu achten und in ihren Lieferketten umzusetzen. Der Lieferantenkodex ist grundsätzlich ein verbindlicher Bestandteil der Beziehungen mit unseren Lieferanten, einschließlich Subunternehmern. Mit Unterzeichnung verpflichten diese sich, unsere Standards einzuhalten und in der eigenen Lieferkette umzusetzen, Management der Beziehungen zu Lieferanten.
Mit unseren Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte in der Belegschaft und der Lieferkette folgen wir den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Die Umsetzung der Maßnahmen werden durch den LkSG Council überwacht. Das Gremium ist mit Führungskräften des oberen Managements der Konzernfunktionen Human Resources, Konzernstrategie, Corporate Public Affairs, Legal Services und Global Compliance, Konzerneinkauf sowie Konzernrevision besetzt.
Mit dem Verhaltenskodex und der daraus abgeleiteten Grundsatzerklärung zur Korruptionsbekämpfung geben wir allen Beschäftigten und Führungskräften eindeutige Regeln vor und verbindliche Standards an die Hand, damit sie in ihrem Verantwortungsbereich gesetzes- und regelkonform zum Erfolg des Konzerns beitragen. Für die Umsetzung unserer Werte und Ziele sind alle Beschäftigten, aber vor allem die Führungskräfte verantwortlich; darum ist der Verhaltenskodex Bestandteil ihrer Arbeitsverträge. Beide Verhaltenskodizes und die Konzernrichtlinien werden jährlich auf Aktualität und Vollständigkeit überprüft.
Die Konzernrevision ist ein wesentliches Organ im Steuerungs- und Überwachungssystem des Konzerns. Im Rahmen ihrer risikoorientierten Prüfungshandlungen kontrolliert sie regelmäßig die Anwendung der Konzernrichtlinien, auch zur Achtung der Menschenrechte, sowie die damit verbundenen Prozesse und berichtet dem Vorstand über die Ergebnisse.
| Kernelemente | Verweis |
| Sorgfaltspflicht in Unternehmensführung, Strategie und Geschäftsmodell verankern |
Rollen von Vorstand und Aufsichtsrat, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Unternehmensführung |
| Betroffene Interessengruppen einbeziehen | Nachhaltigkeitsbeirat, Investorenkommunikation, jährliche Dialogtreffen mit internationalen Gewerkschaftsbündnissen gemäß OECD-Protokoll, sozialer Dialog, Einbeziehung der Stakeholder |
| Negative Auswirkungen identifizieren und bewerten |
Zweistufiger Risikoprozess LkSG, Menschenrechte achten und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| Maßnahmen zur Beseitigung negativer Auswirkungen |
Vor-Ort-Prüfungen, Folgemaßnahmen für Lieferanten, Menschenrechte achten, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Management der Beziehungen zu Lieferanten |
| Wirksamkeit dieser Maßnahmen verfolgen und kommunizieren |
LkSG Council, Schulungen, interne Kommunikation, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Arbeitskräfte des Unternehmens, Befassung mit Nachhaltigkeitsaspekten |
Konzernweit wird Nachhaltigkeit im Chancen- und Risikomanagementsystem berücksichtigt, und Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind im internen Kontrollsystem (IKS) implementiert.
Chancen und Risiken werden bei DHL Group dezentral erfasst und bewertet. Über mögliche Planabweichungen sowie langfristige und latente Ereignischancen und -risiken wird überwiegend auf der Ebene von Ländern oder Regionen berichtet. Die Prozesse und ermittelten Chancen und Risiken stellen wir ausführlich im Chancen- und Risikobericht dar.
Unser Internes Kontrollsystem ist in Anlehnung an das international anerkannte Rahmenwerk für interne Kontrollsysteme des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) konzipiert und wird kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Auf Basis identifizierter Risiken und Kontrollziele werden Mindestanforderungen definiert, die durch Aufnahme von geeigneten Kontrollen in die Kontrollrahmenwerke der Unternehmensbereiche abgedeckt werden müssen. Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden Kontrollmindestanforderungen für die Definition, die Datenerfassung, die Berechnung und die Berichterstattung aller Nachhaltigkeitskennzahlen sowie zu Governance-Prozessen implementiert. Die wesentlichen Risiken, Strategien zur Minderung sowie entsprechende Kontrollen weisen wir im Abschnitt Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem aus.
Darüber hinaus prüft die Konzernrevision die Effektivität des Risikomanagementsystems, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse sowie die Einhaltung der Konzernrichtlinien und trägt zu deren Verbesserung bei. Dies geschieht im Auftrag des Vorstands durch geplante oder anlassbezogene unabhängige Prüfungen bei allen Konzerngesellschaften und in der Konzernzentrale.