Grundlagen (ESRS 2 BP-1 bis BP-2)

Gesetzliche Grundlagen und Standards

Die Deutsche Post AG ist dazu verpflichtet, für die Muttergesellschaft eine Nichtfinanzielle Erklärung sowie für den Konzern DHL Group eine nichtfinanzielle Konzernerklärung abzugeben. Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, beide Berichte in dieser Konzern-Nachhaltigkeitserklärung / Nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) zusammenzufassen. Die verpflichtenden Angaben für die Deutsche Post AG nach §289c Abs. 2 und 3 HGB sind in den allgemeinen Angaben sowie in der Berichterstattung zu den ESRS-Themen enthalten.

Die Nachhaltigkeitserklärung wurde gemäß §§ 289b bis 289e für die Deutsche Post AG (Muttergesellschaft) und gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB sowie im Einklang mit ESRS 1.110 für DHL Group (Konzern) erstellt. Sie umfasst dabei die Angaben zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie) gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Delegierten Verordnungen 2021/2178 und 2023/2486 der EU-Kommission für den Konzern sowie der Delegierten Verordnung 2026/73 zur Anpassung der Delegierten Verordnungen 2021/2178, 2021/2139 und 2023/2486.

In der nachfolgenden Tabelle stellen wir eine Überleitung der nach HGB geforderten Aspekte auf die Berichtsinhalte nach ESRS dar. Die steuerungsrelevanten Kennzahlen weisen wir im Abschnitt Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette aus.

NACHHALTIGKEITSASPEKTE NACH HGB IN ESRS-BERICHTERSTATTUNG ENTHALTEN
HGB-Aspekt ESRS-Thema Verweis
Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-1 Konzernlagebericht, Grundlagen
Umweltbelange ESRS E1 (einschließlich EU-Taxonomie) Umwelt
Arbeitnehmerbelange ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sozialbelange ESRS S3, S4: Nicht wesentlich -
Achtung der Menschenrechte

ESRS S1-17

ESRS S2

Arbeitskräfte des Unternehmens

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Bekämpfung von Korruption und Bestechung ESRS G1-3 Unternehmensführung

Für diese Nachhaltigkeitserklärung wurden die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) als Rahmenwerk verwendet. Die steuerungsrelevanten nichtfinanziellen Kennzahlen wurden anhand der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) bestimmt. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir bei Pflichtangaben auf andere Kapitel im zusammengefassten Lagebericht, sofern diese Angaben dort bereits ausführlich berichtet werden. Diese dienen nur der thematischen Vertiefung; alle nach den ESRS geforderten Inhalte werden in dieser Nachhaltigkeitserklärung abgedeckt.

Unternehmen, Berichtsgrenzen und quantitative Methodik

Die Deutsche Post AG als Muttergesellschaft des Konzerns DHL Group ist eine börsennotierte deutsche Kapitalgesellschaft mit Sitz in Bonn. Gegliedert ist das Unternehmen in fünf operative Unternehmensbereiche, die durch eigene Zentralen gesteuert werden. Aufgaben der Konzernführung werden im Corporate Center wahrgenommen. Interne Dienstleistungen sind konzernweit im Bereich Global Business Services gebündelt. Die Angaben in dieser Nachhaltigkeitserklärung beziehen alle Unternehmen ein, die der Konzern beherrscht. Alle Kennzahlen entsprechen dem vollständigen Konsolidierungskreis, wie er auch der finanziellen Berichterstattung zugrunde liegt. Die Aerologic GmbH, ein Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit, wurde mit dem Anteil der operativen Kontrolle einbezogen. Der Berichtszeitraum umfasst den 1. Januar bis 31. Dezember 2025 und stimmt mit dem Berichtszeitraum für den Abschluss des Konzerns überein; die Währungsumrechnung folgt der Methodik des Konzernabschlusses. Aussagen zur Belegschaft gelten für alle Beschäftigten im Konzern. Wurde von diesen Regeln abgewichen, wird dies an den relevanten Stellen dargestellt. Dort, wo Schätzungen zur Ermittlung von Angaben verwendet wurden, ist dies entsprechend im Kontext der jeweiligen Kennzahl ausgewiesen und die Grundlagen der Schätzungen werden benannt. Die zur Ermittlung von Treibhausgasemissionsdaten verwendeten Berechnungsverfahren werden im Abschnitt Fortschritt in der Dekarbonisierung dargestellt. Verweise außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung dienen nur der thematischen Vertiefung; alle nach den ESRS geforderten Inhalte werden in dieser Nachhaltigkeitserklärung abgedeckt.

Abdeckung der Wertschöpfungskette

DHL Group erbringt vor allem Transportleistungen und Services, die mit der Auslieferung des zu transportierenden Auftrags erbracht sind, und produziert als Logistikdienstleister keine Waren, Konzernlagebericht, Grundlagen. Die Transportleistungen und Services werden auch durch die Einbindung von Lieferanten erbracht. In dieser Nachhaltigkeitserklärung wird daher nur die vorgelagerte Wertschöpfungskette des Konzerns betrachtet.

Für unser Geschäftsmodell ist eine nachgelagerte Wertschöpfungskette nicht definiert, daher sind hierfür keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (IRO: Impacts, Risks and Opportunities) identifizierbar. Richtlinien, Maßnahmen und Ziele erstrecken sich auf die eigenen Aktivitäten des Konzerns und beziehen teilweise die vorgelagerte Wertschöpfungskette ein. Bei der Offenlegung der Umweltkennzahlen und in der Arbeitsunfallstatistik (Belegschaft) ist die vorgelagerte Wertschöpfungskette enthalten.

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