Erklärung zur Unternehmensführung

gemäß §§ 289f, 315d HGB für die Deutsche Post AG und DHL Group

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Deutsche Post AG hat im Berichtsjahr allen Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, auch in Zukunft allen Anregungen und Empfehlungen zu entsprechen. Sie haben im Dezember 2025 folgende Entsprechenserklärung verabschiedet:

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Post AG erklären, dass auch nach Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2024 allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung vom 28. April 2022 entsprochen wurde und auch künftig allen Empfehlungen des Kodex entsprochen werden soll.

Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Erklärungen zur Unternehmensführung mit den Entsprechenserklärungen der letzten fünf Jahre können Sie auf der Internetseite der Gesellschaft einsehen.

Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung und gemeinsame Werte

Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen und -aktivitäten sowie Bestandteil der Konzernstrategie ist eine verantwortungsvolle Geschäftspraxis im Einklang mit den geltenden Gesetzen, internationalen Leitlinien und ethischen Standards. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir aufgrund unserer Geschäftstätigkeit und globalen Reichweite haben. Daher haben wir eigene strenge ethische, soziale und ökologische Grundsätze aufgestellt, die uns bei unseren Geschäften leiten. Diese sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Lieferantenkodex) festgeschrieben. Der Lieferantenkodex ist ein verbindlicher Bestandteil der Beziehungen zu unseren Lieferanten und verpflichtet diese, unsere Standards einzuhalten und in der eigenen Lieferkette umzusetzen. Wir fördern die Beziehungen zu unseren Beschäftigten, Kunden und dem Unternehmen verbundenen Gruppen sowie den Aktionären, die bei ihrer Entscheidung für DHL Group als Arbeitgeber, Anbieter und Investment sowie im Rahmen der Strategie 2030 auch als Anbieter Grüner Logistik Kriterien der verantwortlichen Unternehmensführung zugrunde legen.

Im Verhaltenskodex haben wir Anforderungen an das Verhalten unserer Beschäftigten festgeschrieben. Er gilt konzernweit und wird in allen Unternehmensbereichen, Funktionen und Regionen beachtet. Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Beschäftigten sowie Vielfalt, Diskriminierungsfreiheit und Inklusion sind darin verankert. Wir sind davon überzeugt, dass gegenseitiger Respekt die Zusammenarbeit im Konzern fördert und damit zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt. Kriterien für die Auswahl und Entwicklung von Beschäftigten sind allein ihre Fähigkeiten und Qualifikationen. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Diversity-Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Konzernziels, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Zur Geschäftspraxis gehört es, die Kompetenz als Dienstleistungsunternehmen im Bereich Logistik und Postdienste zum Nutzen von Gesellschaft und Umwelt einzusetzen und die Beschäftigten zu motivieren, sich auch insoweit persönlich zu engagieren. Weitere Angaben zum Verhaltenskodex finden Sie in der Konzern-Nachhaltigkeitserklärung.

Daneben unterstützen wir verschiedene Nachhaltigkeitsinitiativen, um beispielsweise die Entwicklung nachhaltiger Kraftstoffe und Technologien zu fördern, und arbeiten auch gemeinsam mit Transportpartnern daran, den Kraftstoffverbrauch und den Ausstoß von THG-Emissionen zu verringern. Als langjähriger Partner der Vereinten Nationen unterstützen wir die UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). DHL Group ist zudem Mitglied des deutschen Verbands von Transparency International.

Integres und rechtlich einwandfreies Verhalten gegenüber Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit trägt wesentlich zum Erhalt unserer Reputation bei und ist Grundlage für den nachhaltigen Geschäftserfolg von DHL Group. Unser Compliance-Management-System (CMS) ist darauf ausgerichtet, rechtskonformes Verhalten zu fördern sowie insbesondere Korruption und wettbewerbswidriges Verhalten zu verhindern. In die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des CMS fließen auch die Ergebnisse der Compliance-Audits sowie Erkenntnisse aus gemeldeten Verstößen ein. Hierzu werden über das fortentwickelte Compliance-Berichtstool (Incident Management Dashboard) konzernweit, zentral und systematisch alle Kennzahlen zu Compliance-Hinweisen und Sachverhaltsaufklärungen erfasst und zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden weitere Maßnahmen zur Förderung der Compliance-Kultur sowie der Compliance-Berichterstattung etabliert. Ausführlich stellen wir das CMS in der Konzern-Nachhaltigkeitserklärung dar.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat, Vergütung, Altersgrenzen

Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft verfügt die Deutsche Post AG über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Gremien erfüllen ihre Aufgaben zum Wohl des Unternehmens und mit dem Ziel einer langfristigen und nachhaltigen Wertsteigerung. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für zunächst drei Jahre bestellt. Die Laufzeit weiterer Amtszeiten beträgt in der Regel fünf Jahre. Zehn Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung, weitere zehn Mitglieder gemäß den mitbestimmungsrechtlichen gesetzlichen Regelungen von den Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmervertretern gewählt.

Die Mitglieder des Vorstands leiten das Unternehmen in eigener Verantwortung. Sie führen die Unternehmensbereiche selbständig, soweit nicht die besondere Bedeutung und Tragweite einer Entscheidung für die Gesellschaft oder den Konzern eine Befassung aller Mitglieder des Vorstands erfordern. Die Grundsätze der Zusammenarbeit und der inneren Ordnung des Vorstands sind in einer Geschäftsordnung geregelt, die auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar ist. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, ressortbezogene Interessen dem Gesamtwohl des Unternehmens unterzuordnen und den Vorstand laufend über wesentliche Entwicklungen in seinem Ressort zu informieren. Der Vorstand sorgt für die Beachtung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien im Unternehmen (Compliance). Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem umfassen ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Management-System und decken auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele ab. Der Vorsitzende des Vorstands leitet die Geschäfte des Gremiums, koordiniert ressortbezogene Vorgänge unter Berücksichtigung der Ziele und Pläne des Unternehmens und stellt die Umsetzung der Unternehmenspolitik sicher. Die Mitglieder des Vorstands dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte sind der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands unverzüglich offenzulegen; die anderen Vorstandsmitglieder sind hierüber zu informieren. Nebentätigkeiten, die keine Konzernmandate sind, dürfen nur mit Zustimmung des Präsidialausschusses übernommen werden. Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass Vorstandsmandate grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres enden sollen. Von diesem für den Regelfall angestrebten Ziel ist der Aufsichtsrat mit der Verlängerung des Mandats von John Pearson im Dezember 2025 abgewichen. In diesem Zusammenhang überwog das Anliegen, dass John Pearson dem Unternehmen, wenn nicht für die übliche Verlängerungszeit von fünf Jahren, so doch zumindest für weitere vier Jahre mit seiner umfassenden operativen Managementerfahrung im Expressbereich zur Verfügung stehen sollte.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bestellen, beraten und überwachen den Vorstand und arbeiten mit ihm zum Wohl des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Sie verantworten – gemeinsam mit dem Vorstand – die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und schlagen der Hauptversammlung das Vergütungssystem für den Vorstand vor. Zu den gesetzlich geregelten Pflichten des Aufsichtsrats gehören die Prüfung und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses, die Prüfung des Lageberichts inklusive der Ausführungen zur Nachhaltigkeit, die Prüfung des Gewinnverwendungsvorschlags sowie die Unterbreitung von Beschlussempfehlungen an die Hauptversammlung einschließlich eines Vorschlags zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei seinen Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, dass die Amtszeit spätestens mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung enden soll, die auf die Vollendung des 72. Lebensjahres folgt. Die Mitglieder sollen dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als drei Amtsperioden angehören. Eine Amtsperiode im Aufsichtsrat der Gesellschaft beträgt grundsätzlich vier Jahre.

Die Grundsätze seiner inneren Ordnung, einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte des Vorstands sowie die Einrichtung verschiedener Ausschüsse hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung geregelt, die auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar ist. Die von den Aufsichtsratsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählte Vorsitzende vertritt den Aufsichtsrat nach innen und außen und koordiniert die Belange des Gremiums. Sie hält den regelmäßigen Kontakt zum Vorstandsvorsitzenden und führt Gespräche mit Investoren über aufsichtsratsrelevante Themen wie die Auswahl von Mitgliedern des Vorstands, die von den Aktionären zu beschließende Aufsichtsratsvergütung sowie die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, insbesondere in Hinblick auf Qualifikation und Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 100.000 €. Die Vergütung der Vorsitzenden im Plenum und in den Ausschüssen erhöht sich jeweils um 100 %, die der stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Ausschussmitglieder um 50 %. Dies gilt nicht für den Vermittlungs- und den Nominierungsausschuss. Der Hauptversammlung 2026 wird turnusgemäß die Aufsichtsratsvergütung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Vorschlag an die Hauptversammlung sieht seit der letzten Beschlussfassung im Jahr 2022 eine moderate Erhöhung der Grundvergütung des Aufsichtsrats von 100.000 € auf 115.000 € vor, die aufgrund des bestehenden Multiplikationsmechanismus zu entsprechenden Erhöhungen bei der Vorsitz- und Ausschussvergütung führt. Hierdurch soll den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit und der Entwicklung des Vergütungsniveaus bei vergleichbaren Unternehmen Rechnung getragen werden. Im Übrigen soll die Struktur der Aufsichtsratsvergütung unverändert bleiben. Die vorgeschlagene Vergütungserhöhung soll dazu beitragen, dass auch in Zukunft geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat gewonnen und gehalten werden können. Sie steht im Einklang mit der unternehmensinternen Gehaltsentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Inflationsentwicklung der letzten Jahre und stellt im Hinblick auf das Marktumfeld einen eher moderaten Anpassungsschritt dar. Der Vergütungsbericht 2025 ist mit dem Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 Abs. 3 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar. Mit Ausnahme der Anstellungsverträge der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft keine Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern geschlossen.

Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Halbjahr und gemäß der Empfehlung D.6 DCGK regelmäßig auch ohne den Vorstand. Bei Bedarf finden außerordentliche Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse statt. Im Geschäftsjahr 2025 sind die Mitglieder des Aufsichtsrats zu sieben Plenumssitzungen und fünfundzwanzig Ausschusssitzungen zusammengekommen. Die Sitzungen fanden mit Ausnahme von zwei Plenums- und sechs Ausschusssitzungen in Präsenz statt. Einzelne Mitglieder wurden per Video zugeschaltet. In den Fällen, in denen Mitgliedern eine Teilnahme nicht möglich war, haben diese im Vorfeld der Sitzung schriftliche Stimmbotschaften abgegeben. Die insgesamt bei rund 97,26 % liegende Teilnahmequote ist im Bericht des Aufsichtsrats individualisiert ausgewiesen.

Entscheidungen des Aufsichtsrats werden in den Ausschüssen sowie in getrennten Vorbesprechungen der Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden informieren in den Sitzungen des Plenums über Arbeit und Entscheidungen in den Ausschüssen. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr. Sie werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Im Geschäftsjahr 2025 fanden im Juni und Dezember Directors’ Days für die Mitglieder des Aufsichtsrats statt. Im Juni haben sie mit dem Vertreter einer Investmentbank die aktuelle Situation an den Kapitalmärkten und deren Sicht auf DHL Group erörtert. Im Dezember referierten KI-Spezialisten aus dem Unternehmen zum Thema „KI im Blick: Technologie, Marktentwicklung und Anwendungsbeispiele im Konzern“.

Nachfolgeplanung für den Vorstand

Der Aufsichtsrat verantwortet gemeinsam mit dem Vorstand die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Dazu tauschen sich die Vorsitzenden beider Gremien regelmäßig aus. Innerhalb des Aufsichtsrats liegt die Suche nach geeigneten Kandidaten gemäß eines umfassenden Findungsprozesses, dessen Ausgestaltung zuletzt im September 2025 überprüft wurde, primär in der Verantwortung des Präsidialausschusses. Im Fall bevorstehender Vakanzen wählt der Präsidialausschuss unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen an die Kandidaten und die Zusammensetzung des Vorstands insgesamt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aus und unterbreitet dem Aufsichtsrat seinen Vorschlag für die Besetzung. Die Qualifikation und die persönliche Eignung der Kandidaten, die diese in persönlichen Gesprächen unter Beweis stellen, sind Grundlage der Auswahlentscheidung.

Überdies erhalten – unabhängig von konkret bevorstehenden Vakanzen – potenzielle Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten aus dem Unternehmen die Möglichkeit, im Aufsichtsrat Themen aus ihren Verantwortungsbereichen zu präsentieren. Der Aufsichtsrat kann sich auf dieser Grundlage selbst einen Eindruck vom Potenzial der für eine Vorstandsposition in Frage kommenden Führungskräfte verschaffen. Maßgeblich für Besetzungsentscheidungen ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, wobei der Aufsichtsrat vor allem darauf achtet, dass sich die verschiedenen Qualifikationen und Erfahrungen der Mitglieder ergänzen und das Gremium möglichst vielfältig besetzt ist. Von besonderer Bedeutung sind Branchen- und internationale Erfahrung. Grundsätzlich strebt das Unternehmen an, Vorstandspositionen mit im Unternehmen entwickelten Führungskräften zu besetzen, was im Jahr 2025 mit der Bestellung von Hendrik Venter erneut gelungen ist. Gleichwohl werden bei Bedarf auch potenzielle externe Kandidaten bewertet und in die Auswahl einbezogen.

Unabhängigkeit der Mitglieder im Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig im Sinne des DCGK bzw. der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15. Februar 2005 zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern. Darüber hinaus sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats auch unabhängig im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Zum 31. Dezember 2025 hielt die KfW Bankengruppe als größte Aktionärin der Gesellschaft 17,73 % der Anteile an der Deutsche Post AG und ist damit deutlich von der Schwelle zur Kontrolle im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes in Höhe von 30 % der Stimmrechte entfernt. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, und Stefan B. Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe, sind daher offenkundig unabhängig im Sinne des DCGK. Die Verantwortlichkeit von Lawrence Rosen als Vorstandsmitglied für Finanzen der Gesellschaft endete vor mehr als neun Jahren und beeinträchtigt seine Unabhängigkeit daher ebenfalls nicht. Gleichzeitig qualifizieren ihn seine umfassenden Kenntnisse des Unternehmens und der Branche, dem Vorstand als erfahrener Berater zur Seite zu stehen und der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats in besonderem Maße gerecht zu werden. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats, auf Seiten der Anteilseigner mindestens 60 % der Mandate mit nach dem DCGK unabhängigen Mitgliedern zu besetzen, wird damit weit übertroffen.

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind ebenfalls unabhängig. Vor dem Hintergrund der Empfehlung der Europäischen Kommission sowie des weitgehenden Kündigungsschutzes und des Benachteiligungsverbots gemäß Betriebsverfassungsgesetz und Mitbestimmungsgesetz steht die Beschäftigung als Arbeitnehmer der Gesellschaft der Unabhängigkeit nicht entgegen. Andrea Kocsis, Stefanie Weckesser und Stephan Teuscher sind seit mehr als zwölf Jahren Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Dauer der Amtszeit steht ihrer Unabhängigkeit nicht entgegen, da sie ihre Kompetenzen und Erfahrungen zum Wohl des Unternehmens einbringen und Beratungen stets differenziert und kritisch führen. Ihr Mandat beruht zudem nicht auf persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, sondern auf einer Wahl gemäß dem Mitbestimmungsgesetz.

Auf Grundlage der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ebenfalls alle Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig einzustufen. Bei keinem Mitglied des Aufsichtsrats liegen Interessen, Stellungen, Zusammenschlüsse oder Beziehungen vor, welche aus der Sicht eines vernünftigen und informierten Dritten geeignet sind, ungebührlich Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen oder Voreingenommenheit zu verursachen.

Kein Mitglied des Aufsichtsrats überschreitet die Altersgrenze von 72 Jahren. Die Mitglieder stehen in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem die Gesellschaft kontrollierenden Aktionär. Sie stehen darüber hinaus weder in einer persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber noch üben sie dort Organ- oder Beratungsaufgaben aus.

Wirksamkeit der Beratung und Überwachung durch den Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats überprüfen jährlich die Arbeits- und Entscheidungsprozesse im Plenum und in den Ausschüssen. Die Erörterung erfolgt in einer Sitzung des Aufsichtsrats ohne den Vorstand. In regelmäßigen Abständen, zuletzt im Geschäftsjahr 2025, wird das Meinungsbild im Aufsichtsrat zusätzlich auf Grundlage einer vorherigen schriftlichen Befragung der Mitglieder evaluiert. Im September 2025 wurde die Evaluation erstmals von einem externen Dienstleister durchgeführt. Wesentliche Themengebiete der schriftlichen Evaluation, die auch individuell auszufüllende Freifelder enthielt, waren unter anderen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die Organisation der Sitzungen, die Qualität der Sitzungsunterlagen und Berichte, die Diskussionsqualität in den Sitzungen, die Struktur und Zusammenarbeit innerhalb der Ausschüsse sowie mögliche Entwicklungs- und Optimierungspotenziale. Die Ergebnisse wurden anschließend im Aufsichtsrat vorgestellt und umfassend erörtert. Die Selbstbeurteilung ergab ein durchweg positives Meinungsbild zu allen Themengebieten. Punktuell wurden Potenziale zur weiteren Optimierung der Arbeit im Plenum und den Ausschüssen identifiziert und entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Etwaige Anregungen aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder werden überdies stets auch unterjährig aufgegriffen, auf Wunsch auch in Einzelgesprächen. Insgesamt bestätigte die Effizienzprüfung im Berichtsjahr erneut die Ergebnisse aus den Vorjahren, wonach eine professionelle, sehr gute und von einem hohen Maß an Offenheit und Vertrauen geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand besteht.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Kompetenzprofil)

Der Aufsichtsrat orientiert sich bei seiner Zusammensetzung neben den gesetzlichen Vorgaben (vor  allem §§ 100, 107 AktG) auch an den Empfehlungen C.1 und C.6 des DCGK. Insgesamt hat sich der Aufsichtsrat die folgenden Ziele für seine Zusammensetzung gesetzt, die zugleich sein angestrebtes Kompetenzprofil abbilden:

1. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sollen sich allein am Wohl des Unternehmens orientieren. In diesem Rahmen strebt der Aufsichtsrat an, dass der Anteil der im Sinne von C.6 DCGK unabhängigen Vertreter der Anteilseigner mindestens 60 % betragen soll und der Frauenanteil im gesamten Aufsichtsrat mindestens 30 % beträgt.

2. Der internationalen Tätigkeit des Unternehmens wird bereits durch die derzeitige Besetzung des Aufsichtsrats angemessen Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat strebt an, auch bei künftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung Kandidaten, die aufgrund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit über besondere internationale Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, zu gewinnen.

3. Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit kompetenter Berater des Vorstands bei Zukunftsfragen sein, zu denen der Aufsichtsrat insbesondere die digitale Transformation und Nachhaltigkeitsthemen rechnet.

4. Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit über genügenden Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen. Dies schließt Kenntnisse über internationale Entwicklungen der Rechnungslegung ein. Der Aufsichtsrat sieht zudem in der Unabhängigkeit seiner Mitglieder eine Gewähr für die Integrität des Rechnungslegungsprozesses und die Sicherung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

5. Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern stehen einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands entgegen. Der Aufsichtsrat entscheidet in jedem Einzelfall im Rahmen der Gesetze und unter Berücksichtigung des DCGK, wie er mit potenziellen oder auftretenden Interessenkonflikten umgeht.

6. Gemäß der vom Aufsichtsrat beschlossenen und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verankerten Altersgrenze wird bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt, dass die Amtszeit spätestens mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 72. Lebensjahres folgt, enden soll. Die Mitglieder sollen dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als drei Amtsperioden angehören.

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht diesen Zielsetzungen und erfüllt das Kompetenzprofil. Dies zeigt sich auch in der aktualisierten Qualifikationsmatrix im folgenden Absatz. Zielsetzungen und Kompetenzprofil liegen auch den Vorschlägen des Aufsichtsrats an die diesjährige Hauptversammlung zur (Wieder-)Wahl von Stefan B. Wintels und Rolf Bösinger zugrunde.

Qualifikationsmatrix gemäß C.1 DCGK

Kompetenzen und Qualifikationen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

Qualifikationsmatrix – Aufsichtsrat – Anteilseignervertreter
  Dr. Katrin Suder Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner Dr. Rolf Bösinger Dr. Mario Daberkow Ingrid Deltenre Dr. Hans-Ulrich Engel Dr. Heinrich Hiesinger Prof. Dr. Georg A. Pölzl Lawrence Rosen Stefan B. Wintels
Mitglied seit/gewählt bis 2023/2027 2024/2028 2025/20261 2018/2027 2016/2028 2024/2028 2019/2028 2025/2029 2020/2029 2022/2026
Unabhängigkeit2
Kein Overboarding3
Geschlecht Weiblich Weiblich Männlich Männlich Weiblich Männlich Männlich Männlich Männlich Männlich
Geburtsjahr 1971 1966 1966 1969 1960 1959 1960 1957 1957 1966
Staatsangehörigkeit Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Niederländisch/Schweizerisch Deutsch Deutsch Öster­reichisch US-amerikanisch Deutsch
Ausbildungshintergrund Dipl.-Physikerin, Germanistin und Theater­wissenschaftlerin Juristin und Wirtschafts­wissenschaftlerin Wirtschafts­wissenschaftler und Mathematiker Dipl.-Mathematiker Journalistin und Bildungs­wissenschaftlerin Jurist Dipl.-Ingenieur Dipl.-Ingenieur Wirtschafts­wissenschaftler Dipl.-Kaufmann
Unternehmensführung/
-kontrolle
Internationale Erfahrung
Strategie
M&A/Integration    
Personal  
Nachhaltigkeit
Risikomanagement/
Compliance
Rechnungslegung
Finanzexperte  
Kapitalmarkt  
Logistik Branchenerfahrung          
Logistik Kundenerfahrung                
Cyber-/IT-Sicherheit        
IT/Digitalisierung  
Zukunftstechnologien
(z. B. KI/Robotik)
         
1 Gerichtlich bestellt bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 5. Mai 2026. 2 Zur Unabhängigkeit siehe unter Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. 3 Gemäß DCGK.
Qualifikationsmatrix – Aufsichtsrat – Arbeitnehmervertreter
  Andrea Kocsis Silke Busch Jörg von Dosky Thomas Held1 Mario Jacubasch2 Thorsten Kühn Ulrike Lennartz- Pipenbacher Yusuf Özdemir Antje Schindzielorz1 Dirk Schneider2 Stephan Teuscher Stefanie Weckesser
Mitglied seit/gewählt bis 2007/2028 2023/2028 2014/2028 2018/2028 2018/2028 2020/2028 2017/2028 2021/2028 2026/2028 2026/2028 2012/2028 2000/2028
Unabhängigkeit3
Kein Overboarding4
Geschlecht Weiblich Weiblich Männlich Männlich Männlich Männlich Weiblich Männlich Weiblich Männlich Männlich Weiblich
Geburtsjahr 1965 1965 1961 1969 1961 1971 1968 1983 1972 1969 1961 1965
Staatsangehörigkeit Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch Deutsch
Ausbildungshintergrund Studium der Sprach- und Sozialwissen­schaften Postinterne Ausbildung Jurist und Politik­wissen­schaftler Postinterne Ausbildung Berufskraft­fahrer Elektrome­chaniker Postinterne Ausbildung Fachkraft für Brief- und Fracht­verkehr Postinterne Ausbildung Dienstlei­tungsfach­kraft im Postbetrieb Studium der Geologie Dienst­leitungs­fachkraft im Postbetrieb

Unternehmensführung/

-kontrolle

 
Internationale Erfahrung                  
Strategie
M&A/Integration      
Personal
Nachhaltigkeit
Risikomanagement/
Compliance
Rechnungslegung    
Finanzexperte              
Kapitalmarkt                    
Logistik Branchenerfahrung
Logistik Kundenerfahrung      
Cyber-/IT-Sicherheit        
IT/Digitalisierung
Zukunftstechnologien
(z. B. KI/Robotik)
               
1 Thomas Held ist mit Ablauf des 31. Januar 2026 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, Antje Schindzielorz wurde im Februar 2026 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 2 Mario Jacubasch ist mit Ablauf des 17. Dezember 2025 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, Dirk Schneider wurde im Januar 2026 gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 3 Zur Unabhängigkeit siehe unter Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. 4 Gemäß DCGK.

Kenntnisse und Erfahrungen werden auf Basis einer kritischen Selbsteinschätzung durch die Mitglieder des Aufsichtsrats beurteilt. Ein Punkt bescheinigt sehr gute Kenntnisse im Themengebiet und somit die Fähigkeit, themenspezifische Sachverhalte gut nachvollziehen und informierte Entscheidungen treffen zu können. Die dafür erforderlichen Kenntnisse der Aufsichtsratsmitglieder beruhen unter anderem auf einer Leitungsfunktion, auf einer akademischen und/oder beruflichen Qualifikation oder auf durch Gremientätigkeit erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen (zum Beispiel einer mehrjährigen Ausschussmitgliedschaft). Angaben zu den akademischen und beruflichen Hintergründen finden Sie in den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.

Vorstandsgremien und Aufsichtsratsausschüsse

Für jeden Unternehmensbereich finden regelmäßig Business Review Meetings mit den Vertretern des Managements statt, davon einmal jährlich mit allen Mitgliedern des Vorstands und dreimal im Jahr mit dem Vorstandsvorsitzenden und der Finanzvorständin. Außerdem finden regelmäßig Review Meetings der Querschnittsbereiche mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem für Finanzen zuständigen Vorstandsmitglied sowie Vertretern des Managements statt.

In den Review Meetings werden strategische Maßnahmen, operative Themen sowie die Entwicklung des Budgets der Unternehmensbereiche erörtert. Darüber hinaus gibt es Vorstandsgremien in allen Ressorts, in denen über die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Ressorts sowie richtunggebende Themen entschieden wird. Schließlich werden Beschlüsse zu Investitions-, Immobilien- und M & A-Vorhaben unterhalb bestimmter Schwellenwerte anhand von festgelegten Entscheidungs- und Zustimmungsprozessen in den zuständigen Gremien gefasst.

Die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats bereiten die Beschlussfassungen des Plenums vor und nehmen die ihnen nach dem Gesetz, der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats übertragenen Aufgaben wahr.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Präsidialausschuss
Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender, bis 2. Mai 2025)
Dr. Katrin Suder (Vorsitzende, seit 2. Mai 2025)
Andrea Kocsis (stellvertretende Vorsitzende)
Dr. Rolf Bösinger (seit 15. Juli 2025)
Ingrid Deltenre
Thomas Held
Prof. Dr. Luise Hölscher (bis 25. Juni 2025)
Thorsten Kühn

Personalausschuss
Andrea Kocsis (Vorsitzende)
Dr. Nikolaus von Bomhard (stellvertretender Vorsitzender, bis 2. Mai 2025)
Dr. Katrin Suder (stellvertretende Vorsitzende, seit 2. Mai 2025)
Ingrid Deltenre
Mario Jacubasch (bis 17. Dezember 2025)

Finanz- und Prüfungsausschuss
Dr. Hans-Ulrich Engel (Vorsitzender, unabhängig und Experte auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG und D.3 DCGK)
Stephan Teuscher (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner (unabhängig und Expertin auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG und D.3 DCGK)
Dr. Rolf Bösinger (seit 15. Juli 2025)
Jörg von Dosky
Prof. Dr. Luise Hölscher (bis 25. Juni 2025)
Yusuf Özdemir
Lawrence Rosen (unabhängig und Experte auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG und D.3 DCGK)
Stefanie Weckesser

Strategie-, Technologie- und Nachhaltigkeitsausschuss
(Der Ausschuss wurde im Rahmen der Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Dezember 2025 umbenannt, da zunehmend auch technologiebezogene Themen wie IT, KI, Automatisierung und Robotik in diesem Ausschuss behandelt werden.)
Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender, bis 2. Mai 2025)
Dr. Heinrich Hiesinger (Vorsitzender, seit 2. Mai 2025)
Andrea Kocsis (stellvertretende Vorsitzende)
Thomas Held
Dr. Katrin Suder (seit 2. Mai 2025)
Stephan Teuscher
Stefan B. Wintels

Nominierungsausschuss
Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender, bis 2. Mai 2025)
Dr. Katrin Suder (Vorsitzende, seit 2. Mai 2025)
Dr. Rolf Bösinger (seit 15. Juli 2025)
Ingrid Deltenre
Prof. Dr. Luise Hölscher (bis 25. Juni 2025)

Vermittlungsausschuss (gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG)
Dr. Nikolaus von Bomhard (Vorsitzender, bis 2. Mai 2025)
Dr. Katrin Suder (Vorsitzende, seit 2. Mai 2025)
Andrea Kocsis (stellvertretende Vorsitzende)
Dr. Heinrich Hiesinger
Thorsten Kühn

Der Präsidialausschuss bereitet die Beschlussfassung des Plenums über die Bestellung der Vorstandsmitglieder, die Ausgestaltung ihrer Anstellungsverträge, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, die Festlegung der Ziele für die variable Vergütung, die Bestimmung der variablen Vergütung nach Grad der Zielerreichung, die Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung und den jährlich zu erstellenden Vergütungsbericht vor. Darüber hinaus befasst er sich regelmäßig mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand, Fragen der Corporate Governance sowie der Aufsichtsratsvergütung, die im Jahr 2026 der Hauptversammlung turnusgemäß zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss prüft die Rechnungslegung der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsthemen und macht Vorschläge zur Billigung von Jahres- und Konzernabschluss durch den Aufsichtsrat. Er überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung, insbesondere die Prüfungsqualität und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Die Beratung mit dem Abschlussprüfer findet regelmäßig auch ohne die Vorstandsmitglieder statt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss erteilt seine Zustimmung, wenn der Abschlussprüfer mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beauftragt werden soll, und lässt sich regelmäßig über den Gesamtbetrag der für diese Leistungen vereinbarten Honorare berichten, um die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Obergrenze zu gewährleisten. Er befasst sich mit der Compliance des Unternehmens und erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen vor deren Veröffentlichung mit dem Vorstand. Der Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Sitzungen in einem regelmäßigen Dialog mit dem Abschlussprüfer und berichtet im Ausschuss hierüber.

Der Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses und ehemalige Finanzvorstand der BASF SE, Hans-Ulrich Engel, und Ann-Kristin Achleitner, Wirtschaftswissenschaftlerin und langjähriges Mitglied in Aufsichtsräten großer börsennotierter Gesellschaften, gelten ebenso wie Lawrence Rosen, ehemaliges Vorstandsmitglied für Finanzen der Gesellschaft und zuvor der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, als Experten auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung im Sinne der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG und D.3 DCGK. Der Sachverstand der genannten Aufsichtsratsmitglieder in der Rechnungslegung und in der Abschlussprüfung schließt jeweils auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. deren Prüfung ein.

Mit dem Abschlussprüfer ist vertraglich vereinbart, dass die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Finanz- und Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich informiert werden, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden. Darüber hinaus ist vereinbart, dass der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat unverzüglich über alle wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse im Prüfungsverlauf berichtet. Ferner hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass die von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärungen zum DCGK unrichtig sind. Der Finanz- und Prüfungsausschuss überprüft regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Sowohl in der die Bilanzsitzung vorbereitenden Sitzung des Finanz- und Prüfungsausschusses als auch in der Sitzung des Plenums, in der die Abschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns verabschiedet werden, befassen sich die Mitglieder des Aufsichtsrats intensiv mit den Inhalten und Prozessen der Abschlussprüfung.

Der Strategie-, Technologie- und Nachhaltigkeitsausschuss bereitet die Beratungen des Aufsichtsrats zur Strategie vor und erörtert regelmäßig die Umsetzung der Strategie und die Wettbewerbssituation des Unternehmens und der Unternehmensbereiche. Darüber hinaus befasst er sich vorbereitend mit Unternehmenserwerben und -veräußerungen, denen der Aufsichtsrat zustimmen muss, sowie mit den technologiebezogenen Themen IT, KI, Automatisierung und Robotik. Außerdem setzt er sich intensiv mit den für das Unternehmen relevanten ESG-Themen auseinander. Hierzu gehört vor allem die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere im Hinblick auf die Ziele zur Reduktion von CO₂-Emissionen, zur Sicherheit und Zufriedenheit der Beschäftigten, zur Förderung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, zur Cybersicherheit und zur Stärkung der Compliance. Alle Vertreter der Anteilseigner im Ausschuss verfügen über große Expertise im Bereich Nachhaltigkeit und sind die Nachhaltigkeitsexperten im Aufsichtsrat.

Der Nominierungsausschuss ist der einzige Ausschuss des Aufsichtsrats, der – entsprechend der Empfehlung des DCGK – ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Er hat die Aufgabe, den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat Empfehlungen für die von diesen zu beschließenden Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterbreiten. Dabei berücksichtigt der Nominierungsausschuss neben den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen das vom Aufsichtsrat verabschiedete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Der Nominierungsausschuss achtet zudem auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote sowie darauf, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind. Die Amtszeiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat enden zu unterschiedlichen Zeitpunkten („Staggered Board“), sodass der Ausschuss jährlich, in der Regel im Dezember, Wahlvorschläge an den Aufsichtsrat unterbreitet. Dabei werden bei jedem Vorschlag auch die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, zu Organmitgliedern sowie zu wesentlichen Aktionären geprüft und im Rahmen des Wahlvorschlags offengelegt.

Der Personalausschuss erörtert die Grundsätze und wesentlichen Themen des Personalwesens, wie Arbeitssicherheit, Personalgewinnung und -bindung, Mitarbeiterzufriedenheit sowie Chancengleichheit.

Der Vermittlungsausschuss besteht nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes aus der Aufsichtsratsvorsitzenden, der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie je einem Mitglied, das von den Arbeitnehmer- bzw. Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat gewählt wird. Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist ebenfalls gesetzlich vorgegeben: Er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern in Fällen, in denen die Bestellung nicht mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats beschlossen wurde. Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2025 nicht getagt.

Über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2025 informiert auch der Bericht des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und deren weitere Mandate finden Sie unter Gremien. Auf der Internetseite der Gesellschaft haben wir zudem die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder mit Angaben zu ihren Qualifikationen und den Laufzeiten ihrer aktuellen Bestellung veröffentlicht. Ebenso finden Sie dort aktuelle Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats mit Angaben zu ihrem ausgeübten Beruf, der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat und ihrer aktuellen Amtszeit.

Diversität

Diversität ist mitentscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Das gilt auch für den Vorstand. Bei der Auswahl der Mitglieder des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auf Vielfalt und darauf, dass sich die Mitglieder hinsichtlich ihrer Persönlichkeit, Qualifikationen, Fähigkeiten, Herkunft und Erfahrungen ergänzen. Eine langfristige Nachfolgeplanung in allen Unternehmensbereichen gewährleistet, dass auch in Zukunft qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung des Vorstands spiegelt die internationale Ausrichtung des Unternehmens wider. Die Vorstandsmitglieder verfügen sowohl aufgrund ihrer Herkunft als auch durch längere berufliche Aufenthalte im Ausland oder die Verantwortung für ausländische Geschäftsaktivitäten über vielfältige Erfahrungen in zahlreichen Ländern Europas, den USA, Afrika, Asien, Australien und Lateinamerika.

Im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung liegt der Fokus unverändert auch auf dem Frauenanteil in Führungspositionen. Mit zwei Frauen im Vorstand übertrifft die Gesellschaft die Mindestbeteiligungsquote gemäß § 76 Abs. 3a AktG, nach der dem Vorstand einer börsennotierten und dem Mitbestimmungsgesetz unterliegenden Gesellschaft, sofern er aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören muss.

Für die Periode ab dem 1. Januar 2025 hat der Vorstand als Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der Gesellschaft jeweils 34 % festgelegt. Dies entspricht in etwa dem Anteil der Frauen an der Gesamtheit der Beschäftigten des Unternehmens im Jahr 2024. Diese Zielgrößen sollen bis zum 31. Dezember 2029 erreicht werden. Die beiden Führungsebenen sind dabei nach Berichtslinien abgegrenzt: Der ersten Führungsebene gehören die Führungskräfte der Berichtslinie N⁠–⁠1 an, hier lag der Frauenanteil zum 31. Dezember 2025 bei 31,0 %. Die zweite Führungsebene umfasst die Führungskräfte der Berichtslinie N⁠–⁠2, hier lag der Frauenanteil zum 31. Dezember 2025 bei 32,3 %. Das Ziel, bis Ende 2025 zudem konzernweit mindestens 30 % der Positionen im mittleren und oberen Management mit Frauen zu besetzen, wurde knapp verfehlt. Der Anteil ist in den vergangenen Jahren jedoch kontinuierlich von 22 % im Jahr 2019 auf 29 % am 31. Dezember 2025 gestiegen.

Diversitätskriterien, die dem Aufsichtsrat im Hinblick auf die eigene Zusammensetzung besonders wichtig sind, finden Sie auch in der Darstellung seiner Ziele (Kompetenzprofil). Die darin verankerte und für den Aufsichtsrat auch gesetzlich geltende Mindestquote von 30 % Frauen wird mit nunmehr 40 % weiterhin übertroffen.

Aktionäre und Hauptversammlung

Wir möchten alle Aktionäre über wichtige Entwicklungen und die Lage des Unternehmens kontinuierlich informieren. Zu diesem Zweck stellen wir wesentliche Informationen wie Ad-hoc- und Pressemitteilungen, Präsentationen zu Analystenkonferenzen, Finanzberichte und den Finanzkalender auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung.

Die Aktionäre üben ihre Rechte, insbesondere ihr Auskunfts- und Stimmrecht, in der Hauptversammlung aus. Jede Aktie der Gesellschaft gewährt eine Stimme. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Die Tagesordnung mit den Beschlussempfehlungen für die Hauptversammlung und weitere Informationen stehen unmittelbar nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird für jede Kandidatin und jeden Kandidaten ein Lebenslauf veröffentlicht, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt und eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten enthält. Einen Überblick über die Kompetenzen und Qualifikationen der Aufsichtsratsmitglieder bietet zudem die Qualifikationsmatrix.

Die Reden des Vorstandsvorsitzenden sowie der Aufsichtsratsvorsitzenden sind regelmäßig mindestens vier Tage vor der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

Wir erleichtern unseren Aktionären die Ausübung ihrer Stimmrechte dadurch, dass wir neben der Möglichkeit der Briefwahl Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benennen, die das Stimmrecht in der Hauptversammlung gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen ausüben. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist ebenso wie die Briefwahl auch über das von der Gesellschaft angebotene Aktionärsportal möglich. Die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Briefwahlstimmen können bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung geändert werden. Aktionäre haben die Möglichkeit, den einzelnen Tagesordnungspunkten zuzustimmen, diese abzulehnen oder sich zu enthalten. Die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen.

Der Vorstand hat von der Hauptversammlung 2025 erneut die bis zum Ablauf des Jahres 2027 befristete Ermächtigung erhalten, Hauptversammlungen gegebenenfalls auch virtuell abzuhalten. Eine solche Entscheidung des Vorstands würde stets unter Einbeziehung des Aufsichtsrats getroffen. Die Hauptversammlungen der letzten Jahre haben ausnahmslos als Präsenzveranstaltungen in Bonn stattgefunden. Der Vorstand beabsichtigt, auch die diesjährige Hauptversammlung am 5. Mai 2026 in Präsenz abzuhalten. Wir entsprechen damit dem Wunsch vieler Aktionäre und Aktionärsvertreter und bieten Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit den Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie untereinander.

Die Hauptversammlung beschließt über das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschließt die Hauptversammlung ebenfalls mindestens alle vier Jahre. Das für das Jahr 2025 anwendbare System der Vorstandsvergütung wurde im Jahr 2021 von den Aktionären mit einer Zustimmung von 93,39 % gebilligt. Für die Jahre 2026 ff. hat die Hauptversammlung im letzten Jahr ein überarbeitetes Vergütungssystem mit einer Zustimmung von 95,39 % gebilligt. Das neue Vergütungssystem sieht unter anderem die Einbeziehung von ESG-Kriterien in die Langfristkomponente (LTIP), die Einführung einer Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guidelines) und die Abschaffung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines Versorgungsentgelts vor.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zuletzt von der Hauptversammlung 2022 mit einer Mehrheit von 99,07 % beschlossen worden und steht turnusgemäß im Jahr 2026 auf der Agenda der Hauptversammlung. Geplant ist eine moderate Erhöhung der Grundvergütung von 100.000 Euro auf 115.000 Euro wie zuvor im Abschnitt Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat, Vergütung, Altersgrenzen beschrieben. Das System der Vorstandsvergütung und die Beschlüsse der Hauptversammlung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar. Angaben zur Vergütung der einzelnen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat können Sie den dort abrufbaren Vergütungsberichten entnehmen.

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